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Firma im Ausland gründen – Steuergestaltung bei der Firmengründung

Firmengründung im Ausland-Internationale Steuergestaltung

Firmengründung Ausland- Offshore Firmengründung

Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Kontext der internationalen Steuergestaltung, Betriebsstättenverlagerung in Niedrigsteuerländer, steuerliche Gestaltungsstrategien durch Zwischenholdung und/oder Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen Person:

Firmengründung Ausland- Offshore Firmengründung: Die steuerliche Expertise

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über unsere steuerliche Expertise/Gutachten.

Firmengründung Ausland und internationales Glücksspielrecht

Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Kontext des internationalen Glücksspielrechts, inkl. Glücksspiel Lizenzen in der EU (Malta, England, Gibraltar) und Drittstaaten (z.B. Costa Rica).

Kapitalmarktrecht (Investmentgesellschaften, Banken, Forex Broker)

Wir realisieren für Mandanten die Gründung von Investmentgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Einlagen-Kreditinstituten (Banken) in der EU/EWR und Drittstaaten. Ein Schwerpunkt sind Forex Broker Lizenzen in der EU/EWR und Drittstaaten.

Ergänzend: Gründung einer Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft (OFC) oder Neuseeland FSP sowie der Schwedischen Credit Union.

Video Kanzlei ETC Neue Hafencity:

Firmengründung Ausland – Offshore Firmengründung: Mittelstandsberatung der ETC Excellent Tax & Corporation Management

Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen,..mehr..

Warum lohnt sich die Gründung einer Firma im Ausland?

Wer im Ausland eine Firma gründet, genießt in der Regel steuerliche Vorteile. In einigen Ländern lässt sich die Steuerbelastung deutlich reduzieren, während in einigen wenigen Ländern sogar eine Nullbesteuerung möglich ist. Eine Firmengründung außerhalb von Deutschland bietet sich dabei vor allem für digitale Unternehmen an sowie für Unternehmer, die an keinen spezifischen Standort gebunden sind und ihrer Arbeit an jedem Ort der Welt nachkommen können.

Zu den beliebtesten Zielen einer Firmengründung im Ausland zählen Panama, Ungarn, Singapur und Zypern. Diese Länder kommen für viele Gründer in Frage, da sie schönes Wetter mit vorteilhaften Lebensumständen verbinden. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von günstigeren Steuermodellen und senken somit ihre Steuerlast.

Wer seinem deutschen Firmensitz den Rücken kehren möchte, sollte jedoch auf eine frühzeitige Planung setzen und sich professionell beraten lassen. Im Bereich der internationalen Steuergestaltung, der Betriebsstättenverlagerung und der Entwicklung einer steuerlichen Strategie beraten wir unsere Mandanten ausführlich und kompetent.

Kann man durch das Gründen einer Firma im Ausland Steuern sparen?

Den Standort ihrer Firma verlagern viele Unternehmer vollständig oder teilweise ins Ausland. Steuerliche Aspekte stehen oftmals im Vordergrund, da viele Länder Unternehmen gezielt mit günstigeren Steuermodellen anlocken möchten. Die Steuerbelastung lässt sich unter Umständen erheblich reduzieren, wenn der Firmensitz ins Ausland verlagert wird.

Neben der Reduzierung der Steuerlast sollten Unternehmer ihre allgemeinen Kosten nicht aus den Augen verlieren. Oftmals sind auch Arbeits- und Produktionskosten beachtenswert, da sie für die Gesamtkosten eine bedeutende Rolle spielen. Damit Sie Ihre Kosten insgesamt senken können, beraten wir Sie gerne ausführlich zu Ihren Möglichkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie die Steuerbelastung Ihrer Firma reduzieren können.

Was gilt es beim Gründen einer Auslandsfirma zu beachten?

Möchten Sie eine Auslandsfirma gründen, sollten Sie sich zunächst professionell beraten lassen und eine durchdachte Strategie entwickeln. Machen Sie sich idealerweise mit ihrem favorisierten Land und dem dort geltenden Recht vertraut. Denn die rechtlichen Gegebenheiten spielen eine genauso wichtige Rolle wie das Steuermodell, die Arbeits- und Produktionskosten.

Zusätzlich empfiehlt es sich natürlich, sich über alle Aspekte zu informieren, die für die Firmengründung relevant sind. Wir unterstützen Sie gerne als Experten bei Ihrem Vorhaben und helfen Ihnen dabei, die für Sie ideale Lösung zu finden.

EBook zum Internationalen Steuerrecht: Unternehmenssteuern senken

Autor: Jürgen Bittger, Excellent Tax & Corporation Management

Dieses eBook beschreibt die besten legalen Gestaltungsstrategien zur Senkung der laufenden Ertragssteuerbelastung für Unternehmen und Freiberufler in Deutschland und Österreich. Es richtet sich an steuerliche Laien, aber auch an deren Berater. Der Autor Jürgen Bittger berät seit mehr als 15 Jahren Unternehmen im Kontext der internationalen Steuerplanung. Mit Beiträgen von weiteren spezialisierten Steuerberatern /LL.M. Tax /Professoren für Steuerrecht, welche in bekannten Unternehmen in den Abteilungen für Steuerplanung und Konzepte tätig sind….

ETC: Excellent Tax & Corporation Management: Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht. Firmengründung im Ausland, Offshore Firmengründung. Steuergestaltung mittels Zwischenholding im Ausland, internationales Glücksspiel- und Kapitalmarktrecht.

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien der ETC Excellent Tax & Corporation Management im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.