Bank gründen – Gründung einer Bank – Finanzdienstleistungsgesellschaften
Bank gründen – Gründung einer Bank im EWR und Offshore



Gründung von Banken (Einlagenkreditinstitute): Bank Cayman Islands
- Index Bank gründen – English language Offshore Bank License
- Grundsätzliche Überlegungen bei Gründung einer Bank
- Übersicht Gründung einer Bank EWR und Offshore
- Bankrecht/Kreditwesengesetz
- Vermögensverwaltungsgesellschaft gründen
- Ablauf der Gründungen und steuerrechtliche Aspekte bei einer Bankgründung
Bank gründen- Banklizenz Cayman Islands
Voll-Bank Cayman Islands (A-Lizenz):
Insbesondere Cayman Island ist ein interessanter Standort zur Gründung einer Bank mit A-Lizenz. Das Stammkapital (Einlagekapital) beträgt CI$400,000. Die Bank fungiert als Vollbank (Einlagen-Kreditinstitut) und darf alle Bankdienstleistungen anbieten. Sie unterliegt der Aufsicht der Zentralbank und Regulierungsbehörde. Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft auf Cayman Islands gegründet, als Gesellschaft der Bank. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die Zulassung als Bank bei der Finanzaufsicht analog dem Banks and Trust Companies Law. Erforderlich ist ein qualifizierter Geschäftsbetrieb auf Cayman Islands. Auch ein Geschäftsgebäude mit „Bankschaltern“ kann entsprechend eröffnet werden. Im Geschäftsführungsbereich der Bank werden zwei Personen benötigt, die eine anerkannte Ausbildung oder Studium im Bankwesen und Berufserfahrung im Bankengeschäft haben (persönliche und fachliche Eignung). Mindestens eine Person muss auf den Cayman Islands Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Es ist keine Treuhand möglich. Die Zwischenschaltung einer Anwaltskanzlei als Bevollmächtigte kann realisiert werden.
Hinsichtlich der Direktoren, kann unsere Kanzlei geeignete Personen auf den Cayman Islands benennen, die als Direktoren der Bank in Frage kommen bzw. können wir bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen unterstützend tätig werden.
Die Zulassung dauert ca. 4-6 Monate. Die Gebühren richten sich den Dienstleistungen. Für die Bank können wir eine Internetpräsenz erstellen mit Anbindung einer Online Banking-Software. Wir vermitteln hier an einen entsprechenden Anbieter. Bei einem „Auftritt“ der Bank in Deutschland (Repräsentanz) sind die Bestimmungen des Deutschen KWGs zu beachten, hier §53 a/ff. Soll die Bank als reine Onlinebank fungieren, haben wir Lösungen hinsichtlich des qualifizierten Geschäftsbetriebes. Soll die Cayman Island Bank in anderen Ländern als Repräsentanz oder Niederlassung auftreten, sind die entsprechenden Bankgesetze der Länder zu beachten.
Im Bereich der A-Lizenz wird zwischen Banken unterschieden, die Geschäfte in-und außerhalb Cayman Islands tätigen und Banken, die nur „Offshore“ geschäftliche Tätigkeiten entfalten.
Vorteile einer Bank (Einlagen Kreditinstitut) auf den Cayman Islands:
- Geringes Anfangskapital
- Keine Besteuerung, auch Banken zahlen keine Steuern
- Vermögensschutz
- Anonymität
- Rechtssicherheit
Nachteile ggf.:
- Relativ hohe jährliche staatliche Gebühren, zwischen 160.000- 400.000 CI$. Im Gegenzug aber keine Steuern.
Gebühren
Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
- Staatliche Gebühren Cayman Islands (Staatliche Gebühren Cayman Islands )
- Anwaltliche Gebühren ETC und Anwalt Cayman Islands
- Gebühren für das Zulassungsverfahren, Business Plan usw.
- Gebühren Wirtschaftsprüfgesellschaft
- Ordentlicher Geschäftssitz Cayman Iands (Büro)
- Wohnung Direktoren, Visaangelegenheiten (sofern geeignete Personen aus anderen Ländern als Direktoren eingesetzt werden und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Cayman Islands nehmen)
- Anbindung SWIFT (Termin bei der SWIFT, SWIFT-und IBAN Code)
- Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen
- Homepage der Bank, Online Bankingsystem, elektronische Schnittstellen
- Gebühren der externen Rating-Agentur
- Soll die Bank Ihre Dienstleistungen in der EU, Deutschland und/oder anderen Ländern anbieten: Z.B. Gebühren für das Zulassungs-und/oder Anerkennungsverfahren z.B. im Sinne §§ 53 KWG (Repräsentanz oder Niederlassung)
- Realisierung der Anbindung (Mitgliedschaft) des Einlagensicherungsfond
Unterschied zwischen A-und B-Bank-Lizenz auf Cayman Islands
Eine A-Lizenz befähigt zur Führung von Geschäften als Vollbank (oder auch Universalbank bezeichnet), die die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten kann, so wie Sie dass von der HSBC, Deutschen Bank oder Commerzbank kennen. Sie kann z.B. Girokonten vergeben, Kreditkarten aushändigen und Darlehn vergeben.
1. das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite
2. das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
3. Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentengeschäft im Außenhandel
4. Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
5. Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks
Eine B-Lizenz hingegen schließt Girokonten ausdrücklich aus. Cayman Islands ermöglicht jedoch Girokonten bei B-Lizenzen für juristische Personen, die auf den Cayman Islands Geschäfte ausüben.
Ferner kann unter einer B-Lizenz nur dann in Anlagen investiert werden, wenn diese Anlage ein Darlehn einer ausländischen Gesellschaft darstellt.
Zu den B-Lizenz / Spezialbanken gehören Realkreditinstitut, Investmentbank und die Bausparkasse. B-Lizenz-Banken & Treuhandfonds können nur passive Teilnehmer am SWIFT-Verkehr werden, brauchen also eine Vermittlerbank zum Abgleich. Im Hinblick auf SWIFT heißt dies im Detail, bei solchen Banken handelt es sich meist um Investmentbanken, um Spezialbanken ohne besonderen Bezug zum Ausland oder um Banken, die ihr internationales Geschäft über einen Verbund mit A-Lizenz-Banken abwickeln (Raiffeisenbanken als Beispiel).
Eine A-Bank-Lizenz, mit der Erlaubnis Bankgeschäfte innerhalb -und außerhalb Cayman Island zu betreiben, zahlt jährliche behördliche Gebühren von 400.000 CI$.
Eine A-Bank, wobei die Bank nur Geschäfte außerhalb Cayman Islands betreibt, verursacht allerdings nur jährliche Gebühren von 130.000 CI$, im ersten Jahr 160.000 .CI$ (160.000 CI$ = 133.700 EUR (gerundet), 400.000 CI$ = 334.200 EUR (gerundet)).
Bei der B-Bank betragen diese Gebühren lediglich 40.000 CI$.
Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr die Gebühren 500.000 CI$(A-Bank) bzw. 70.000 CI$ (B-Bank) betragen.
Auf der anderen Seite wird immer „Steuerfreiheit“ garantiert sowie 100%tiger Kapitalschutz und Anonymität der wirtschaftlich Berechtigten.
Das notwendige Stammkapital beträgt mindestens 400.000 CI$ (A-Bank) bzw. 20.000 CI$ (B-Bank).
Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 CI$ und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.