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Offshore Bank gründen-Banklizenz- Vermögensverwaltungsgesellschaft

Offshore Bank  gründen- Bank oder Vermögensverwaltungsgesellschaft im Ausland gründen

Hinweis zur Schwedischen Creditunion: Aufgrund der geänderten Gesetzeslage in Schweden ist eine Schwedische Creditunion nur noch bedingt zu empfehlen: Mitglieder dürfen nur noch natürliche Personen sein, mit gleichem Berufsstand. Die erlaubten Finanzdienstleistungen sind stark eingeschränkt. Wir empfehlen daher die Gründung einer Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankgeschäfte,Banklizenzen Belize,Cayman Islands oder die Bankgründung Schweiz,USA oder Deutschland.

Wir- bzw. die Netzwerkpartner im LowTaxNetwork- gründen für unsere Mandanten Finanzdienstleistungsgesellschaften und Banken:

  • Einlagenkreditinstitute
  • Wertpapierhandelsbanken
  • E-Geld-Institute

in folgenden Ländern:

Darüber hinaus offerieren wir Finanzdienstleistern die Auflage eines eigenen Fonds im Offshore-Bereich.

Allgemeines zum Thema Banklizenz,Erbringen von Finanzdienstleistungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich, insbesondere die erforderlichen Eigenmittel der Bank/Finanzdienstleistungs- bzw. Vermögensverwaltungsgesellschaft. Grundlage- oder ratsam- ist i.d.R. die Installation einer Aktiengesellschaft nach dem jeweiligen Recht des Sitzstaates, ergänzend die Installation eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sitzstaat der Gesellschaft. Diese Aktiengesellschaft beantragt dann die Zulassung als Finanzdienstleister und/oder Bank. Eine gute Alternative kann die Neuseeland Bank sein. Eine Neuseeland Bank (richtiger Terminus: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte) kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen.

Die Gebühren zur Gründung einer Bank bzw. Vermögensverwaltungsgesellschaft richten sich nach dem Sitzstaat und den Dienstleistungen. Näheres erfahren Sie auf den einzelnen Webseiten.

Rechtliche Grundlagen-Begriffsbestimmungen- Termini: Bank 

Das internationale Bankenrecht ist eine extrem komplexe juristische Materie. Vereinfacht kann wie folgt ausgeführt werden: Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlichen Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben,die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als „Bank“ im Sinne bezeichnet. Sie dürfen Bankdienstleistungen im Sinne an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an „Personen“ außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der „anderen Staaten“ Beschränkungen existieren,vgl. z.B. Deutsches KWG). Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen werden in den Finanzdienstleistungsgesetzen der Länder geregelt. In den meisten Staaten ist eine entsprechende Eigenkapitalausstattung erforderlich (z.B. Schweiz 5 Mio CHF, USA 5 Mio USD und 10 Mio USD Sicherheitshinterlegung bei der FED,Deutschland ca. 5 Mio Euro, Cayman Island ca. 350.000 Euro usw). Außerdem regeln die meisten Bankengesetze die Voraussetzungen an das Management der Bank-die sogenannte „fachliche Eignung“- (Berufsausbildung/Studium im Bankenbereich, Führungserfahrung in der Bankenebene, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Bonität usw..), das Vorhandensein eines qualifizierten Geschäftsbetriebes, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen der Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung.

Daneben bieten einige Länder die Möglichkeit der Gründung einer Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen, ohne das diese Institute der Aufsicht und Regulierung der jeweiligen Zentralbank unterliegen (z.B. die Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen). Diese Institute dürfen die Bankdienstleistungen i.d.R. nur außerhalb des Sitzstaates anbieten und werden daher oft als „Offshore -Banken“ bezeichnet.

Davon abweichend kennen einige Länder (z.B. Deutschland) die Begriffe einer E-Bank und/oder Investmentbank. So ist „paypal“ z.B. ein E-Geld-Institut. Die erforderlichen Eigenmittel solcher Finanzdienstleistungsinstitute ist i.d.R. geringer als bei „Vollbanken“ (Investmentbank in Deutschland ca. 730.000 Euro, eBank 1 Mio. Euro).

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