Bank gründen – Gründung einer Bank – Finanzdienstleistungsgesellschaften

Bank gründen – Gründung einer Bank im EWR und Offshore

Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Banken (Einlagenkreditinstitute): Software für Internetbanking- Banksoftware

Auf Wunsch vermitteln wir im Rahmen einer Bankgründung an Drittanbieter für die Bereitstellung/Programmierung eines Online-Banking-Systems inkl. der elektronischen Schnittstellen.

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Banken (Einlagekreditinstitute) oder Finanzdienstleistungsgesellschaften/ Vermögensverwaltungsgesellschaften / Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds im EWR und Offshore.

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Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben, die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als „Bank“ im Sinne bezeichnet.

Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an „Personen“ außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der „anderen Staaten“ Beschränkungen existieren, vgl. z.B. Deutsches KWG).

Das internationale Bankrecht ist eine hoch komplexe Angelegenheit. Bei der Gründung einer Bank ist es für den Mandanten entscheidend, dass er von versierten Spezialisten (Anwälte für Bankrecht) beraten wird.