Bank gründen – Gründung einer Bank – Finanzdienstleistungsgesellschaften

Bank gründen – Gründung einer Bank in Belize

Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Banken (Einlagenkreditinstitute): Standort Belize

Bank gründen: Banklizenz in Belize

Über unsere Kooperationskanzlei in Belize können wir für unsere Mandanten die Bankgründung (A-Lizenz) in Belize realisieren. Eine Bankgründung unterliegt der Regulierung und Aufsicht der Zentralbank des Landes. Auch hier erfolgt zunächst die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte Belize als Gesellschaft der Bank. Die Gebühren zur Gründung einer Bank richten nach den Dienstleistungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch hier die kompletten Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei im Sitzstaat:

  • Gründung der Gesellschaft der Bank, Eintrag ins Register, Domizilierung, Kontoeröffnung
  • Antrag auf Zulassung als Bank, Einreichung aller Anträge bei der zuständigen Behörde, direkte Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Tragfähiger Geschäftsplan (BusinessPlan, Plan G&V), AGBs der Bank und Kundenverträge gemäß Vorschriften des BankAct und/oder Ausführungsverordnungen
  • Homepage der Bank
  • Online Banking-Software und elektronische Schnittstellen
  • Anbindung SWIFT, SWIFT Code und IBAN
  • Anbindung Kreditkartenprovider
  • Ordentlicher Geschäftssitz Belize
  • Anbindung „anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft“ gemäß Ausführungsverordnung zum BankAct
  • Visa-Regelungen, Aufenthaltserlaubnis für den Direktor der Bank
  • Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Repräsentanz oder Niederlassung der Bank z.B. in Deutschland analog §§53 KWG

Grundlegende Faktoren „Bankgründung Belize“

 -Erforderliches Anfangskapital:

-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein

 Persönliche Voraussetzungen der Geschäftsführung:

  •  Nicht vorbestraft, kein Anschein, dass er an einer Betrugs- Unterschlagungs- oder Veruntreuungsstraftat beteiligt war.
  • ..war nicht Direktor einer Bank, der die Zulassung entzogen wurde
  • …ist nicht insolvent oder drohend zahlungsunfähig
  • …ist kein zugelassener Wirtschaftsprüfer für Banken gemäß dem Banking and Financal Institutions Act
  • kein wirtschaftlicher Interessenkonflikt zu der Bank oder seiner Ehefrau, Kinder oder Geschwister zu dieser Bank.

Ø  Cap 263, Part IV 15

-Staatliche Gebühren für das Zulassungsverfahren Class A-Bank:

Mindestens 25.000 B§ , also ca. 9.950,00 Euro*. Hinzukommen die anwaltlichen Gebühren.

*Dieses, wenn alle Anträge und notwendigen  Formulare usw.. vorliegen (tragfähiger Geschäftsplan, Lebensläufe der Geschäftsführer, pol. Führungszeugnisse, Plan G&V, Nachweis des erforderlichen Anfangskapitals, Nachweis gemäss den persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsführung/Cap 263, Ordentlicher Geschäftssitz Belize, wenn Geschäftsführer nicht auf Belize Ansässig im Sinne: Nennung eines Bevollmächtigten gemäss den Voraussetzungen des BankAct,alle Kundenverträge, AGBs, Nennung der beauftragten Wirtschaftsprüfkanzlei  usw..)

Bank gründen Belize: Allgemeines zur Bank in Belize

Rechtsgrundlage zur Gründung einer Offshore-Bank in Belize ist der „International Banking Act, Chapter 267 (Revised Edition 2003)“, wonach durch jedermann eine solche Bank, die im Gesetz als „international Bank“ bezeichnet wird, aufgrund entsprechender Lizenzerteilung durch die Zentralbank von Belize gegründet werden kann. Seit wenigen Jahren sind bereits einige Offshore-Banken in Belize tätig, die ihre Leistungen beliebigen internationalen Interessenten aus dem englischsprachigen Ausland anbieten.
Die Bank-Gesetzgebung in Belize ist überaus modern, da auch in diesem Falle seitens der belizischen Regierung die internationale Offshoregesetzgebung ausgewertet und hieraus ein zeitgemäßes nationales Gesetz geschaffen wurde.

Auf der Grundlage des „International Banking Act“ können als Banken sogenannte Class „A“-Banken und sogenannte Class „B“-Banken gegründet werden.

Eine Class „A“-Bank entspricht im Wesentlichen einer gewöhnlichen Bank, die bankübliche Geschäfte auf internationaler Ebene tätigen kann.


Eine Class „B“-Bank ist nach belizischem Recht eine Bank, die zwar bankübliche Geschäfte tätigen darf, allerdings keine Festgeldanlagen für die Allgemeinheit führen sowie Bankschecks ausstellen oder einlösen darf. Ferner beschränkt sich das Tätigkeitfeld der Class „B“-Bank ausschließlich auf mit ihr wirtschaftlich verbundener Unternehmen und Personen !

Insoweit sieht der Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im Übrigen kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert, aber auch limitiert werden.
Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.

Eine zu erteilende Banklizenz ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als solches.

Die Bankgesellschaft muss in Belize ein funktionstüchtiges und funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt; hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet. Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort außerhalb Belizes liegen.

Die Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten Banktätigkeit zu erteilen sind.

Bank gründen Belize: Antragsstellung:

Einem solchen Antrag sind u.a. beizufügen:

(1) Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell beglaubigter Form,
(2) Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
(3) Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die dortigen Gesellschafter,
(4) Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
(5) Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
(6) Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
(7) Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
(8 ) Vorlage von Namen und Anschriften externer Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften, die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
(9) Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer Unternehmen oder Dritter

Ungeachtet der vorzulegenden Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.

Der Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch die Zentralbank von Belize.

(1) Vorstellungsgespräch (introductory meeting):


Die Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt durch die Zentralbank von Belize anlässlich dieses Vorstellungsgesprächs.

(2) Folgetreffen (pre-filing meeting):


Der Antragsteller oder dessen Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize gegenüber dem Antragsteller sein ist.

(3) Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application acceptance and processing):


Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den vorstehenden Kriterien.

(4) Empfehlung und Entscheidung über den Antrag (recommendation and decision to approve or not approve a licence):


Nach Prüfung der Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.

(5) Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):

Soweit eine positive Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.

Das regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.

Zum operativen Geschäft benötigt eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken, das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte für die Allgemeinheit durchführen und bei der die Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten immer auf die Offshore Bank selbst. Auf diese Konten werden sodann die Gelder der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class „B“-Bank namentlich bekannt.


2. Bank gründen Belize: Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank

Nun, da eine Class „B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine außerordentliche Exklusivität hergestellt.

Weder Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird gestattet, bei der Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist der Zugang zur Bank eröffnet.
Die Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.

Im Einzelnen:

1. Man kann die eigenen Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.

2. Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.

3. Kredite und Hypothekendarlehen

Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern.

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Banken (Einlagekreditinstitute) oder Finanzdienstleistungsgesellschaften/ Vermögensverwaltungsgesellschaften / Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds im EWR und Offshore.

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Finanzdienstleistungsgesellschaften im Sinne der Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende Genehmigung haben, die entsprechenden Finanzdienstleistungen an Dritte anzubieten, werden als „Bank“ im Sinne bezeichnet.

Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an „Personen“ außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings im nationalen Recht der „anderen Staaten“ Beschränkungen existieren, vgl. z.B. Deutsches KWG).

Das internationale Bankrecht ist eine hoch komplexe Angelegenheit. Bei der Gründung einer Bank ist es für den Mandanten entscheidend, dass er von versierten Spezialisten (Anwälte für Bankrecht) beraten wird.