Forex Broker Lizenz, Investment Gesellschaft auf Belize
Forex Lizenz – Broker Lizenz: Belize



Investment Gesellschaft Belize: Internationales Kapitalmarktrecht
- Index Broker / Forex Lizenz
- Index Investmentgesellschaft gründen
- Index Bank gründen
- Grundsätzliche Überlegungen bei Gründung einer Bank
- Übersicht Gründung einer Bank EWR und Offshore
- Bankrecht/Kreditwesengesetz
- Investmentgesellschaft gründen und Kapitalanlagegesetzbuch
Broker Lizenz (Forex Broker): Lizenz auf Belize
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Belize Financial Services Commission (FSC). Auf der Seite der IFSC können Sie das Investmentgesetz Belize downloaden und u.a. werden zugelassene Investmentgesellschaften aufgelistet. Unsere Kooperationskanzlei auf Belize ist zugelassener Registered Agent für Firmengründungen und Investmentgesellschaften (zwingend vorschrieben).
Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Einlassungen zum Thema Investmentgesellschaften /Broker Lizenz auf unserer Internetseite.
Finanzdienstleistungs-Lizenz Belize: Typen der Lizenzen
Die folgenden Lizenzarten können vor allem für Forex Broker und Händlern von besonderem Interesse sein:
- Handel mit Fremdwährung (Forex, FX)
- Handel mit auf Finanzprodukten basierende derivative Instrumente und andere Sicherheiten (Termingeschäfte, Optionen, Zinssätze, Aktien, Verträge für Abweichungen usw.)
- Vermittlung, Beratung und Gutachten für jegliche Finanzdienstleitung
Jede Belize IBC kann eine Finanz Lizenz die im Abschnitt genannt wurde beantragen, um die entsprechenden Aktivitäten auszuführen. Allerdings wird erwartet, dass das beantragende Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllt, die von der IFSC festgesetzt wurden. Insbesondere:
a. Geschäftsführer eines Investment-Unternehmens sollten angemessene Kenntnisse und Kompetenz für das Geschäft haben (persönliche und fachliche Eignung). Sie müssen Ihren Wohnsitz allerdings nicht auf Belize haben.
b. Anteilseigner müssen dafür sorgen, dass dem Unternehmen genügend Kapital zur Verfügung steht (siehe unten). Das Kapital muss vollständig eingezahlt und auf einem in Belize eröffneten Bankkonto hinterlegt werden und dort so lange ungemindert verbleiben, wie die Lizenz gültig ist.
c. Der Antrag sollte durch entsprechende Informationen gestützt werden:
(i) dem Business Plan, geschätzte Finanzprognosen für die ersten fünf Jahre, Richtlinien für Anti-Geldwäsche und Kundenakzeptanz, Vorbereitung aller Dokumente in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen;
(ii) Bestätigung der Bank über die Einzahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Kapitals;
(iii) Zahlung der staatlichen Antrags- und Lizenzgebühren
Das Unternehmen muss aus Sicht Belize kein Büro auf Belize haben oder Personal in Belize einstellen. Dieses ist ein zentraler Unterschied zwischen allen anderen Ländern.
Finanzdienstleistungs-Lizenz Belize: Staatliche Gebühren und Mindest-Anfangskapital
No | Type of License | Registrar of Companies Fee* | IFSC Application Fee | IFSC Annual License Fee | Paid-Up Capital |
---|---|---|---|---|---|
1. | Trading in Forex Exchange | 1,000 | 500 | 5,000 | 100,000 |
2. | Trading in Financial Commodity-Based Derivative Instruments and Other Securities | 1,000 | 500 | 5,000 | 100,000 |
3. | International Asset Protection and Management | 100 | 500 | 2,500 | 25,000 |
4. | Money Transmission Services | 100 | 500 | 2,500 | 50,000 |
5. | Payment Processing Services | 100 | 500 | 2,500 | 50,000 |
6. | Money Brokering | 100 | 500 | 2,500 | 50,000 |
7. | Money Lending and Pawning | 100 | 500 | 2,500 | 50,000 |
8. | Money Exchange | 1,000 | 500 | 2,500 | 75,000 |
9. | Safe Custody Services | 100 | 500 | 2,500 | 25,000 |
10. | Brokerage, Consultancy & Advisory Services in any of the above | 100 | 500 | 2,500 | 25,000 |
*Where the authorized share capital of the company is in excess of US$50,000, then the fee payable to the Registrar of Companies is US$1,000
Unsere anwaltlichen Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen, bitte fragen Sie nach.
Forex Lizenz -Broker Lizenz in Drittstaaten (nicht EU/EWR)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Sinn machen, eine Finanzdienstleistungsgesellschaft (Forex Lizenz /Broker Lizenz) in einem Drittstaat zu installieren. Grundsätzlich realisieren wir für unsere Mandanten in folgenden Ländern:
- Neuseeland, USA, VAE /Dubai, Schweiz
- Mauritius
- BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong
Bitte beachten Sie folgendes:
Wir weisen dringend darauf hin, dass einige Internet-Anbieter – wahrscheinlich wissentlich falsch- ausführen, der Klient könnte einfach eine Offshore-Gesellschaft z.B. auf BVI gründen und mit dieser Gesellschaft Finanzdienstleistungen erbringen, ohne eine entsprechende Genehmigung zum Geschäftsbetrieb nach den innerstaatlichen Gesetzen. Selbstverständlich ist eine solche Vorgehensweise rechtswidrig und strafbar. Auch die bekannten „Offshore- Staaten“ haben entsprechende Regulierungen, siehe Liste unten.
Ergänzend wäre zu prüfen, ob eine Offshore- Finanzdienstleistungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen in anderen Ländern anbieten/vertreiben darf. Grundsätzlich ist dieses nur dann erlaubt, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vergleichbar sind, ein Abkommen zwischen den Staaten besteht und eine Genehmigung erteilt wird.
Zu beachten sind bei Drittstaaten/Offshore-Staaten neben den Kapitalmarktrechtlichen Aspekten auch immer die steuerlichen Aspekte. Stichwort sind: Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft (steuerlicher Durchgriff z.B. im Kontext §42 AO), Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG= Außensteuergesetz) usw.
Forex Lizenz – Broker Lizenz: Unsere Dienstleistungen
- Gründung der Finanzdienstleistungsgesellschaft in der EU/EWR (zentral Deutschland, England, Irland, Malta, Zypern, Liechtenstein) sowie in Drittstaaten (USA, Schweiz, VAE/Dubai, Mauritius) und sogenannten Offshore Staaten (BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong), Erwirkung der Forex- Broker Lizenz
- Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat
- Hilfe bei der Wohnsitzname des Geschäftsführers im Sitzstaat der Forex-Broker – Gesellschaft
- Genehmigungsantrag (zuständige Regulierungsbehörde) bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb
- Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht, AGBs
- Umsetzung der Gesetze/Auflagen zum Anlegerschutz, notwendige Versicherung, Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus gemäß den innerstaatlichen Gesetzen