anonyme Limited gründen, anonyme UG (Unternehmergesellschaft), Treuhand Firma
Anonyme Limited gründen über Rechtsanwälte



Limited gründen – Ltd. gründen: Anonyme Limited mit Treuhand-Direktor und/oder Treuhand-Shareholder
- Index Limited gründen
- Limited gründen und Nachteile der Gründung bei einer englischen Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- Vorsicht vor Billig-Gründern!
- Limited gründen mit Betriebsstätte Deutschland oder Österreich
- Limited nach Insolvenz
- Limited mit Betriebsstätte England
- Einführung internationales Steuerrecht
- Aktiveinkünfte im Rahmen AStG
- Schachtelprivilegien
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Die Limited als Schweizer Zweigniederlassung
- Formen der Limited-Gründung, eine Übersicht
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt, EU-Gesellschaften
- Steuermodelle: Die besten Steuermodelle in der Kurzübersicht Beraterpraxis (PDF)
- Limited gründen: Kontakt zu uns
Anonyme UK Limited (UK Ltd.): Gründe
Es kann sehr unterschiedliche Gründe geben, worum der Mandant nicht als Direktor und/oder Shareholder einer englischen Limited auftreten möchte, z.B.: Gründung einer Limited nach Insolvenz (geschäftlicher Neubeginn ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen der Limited, der Dividenden und/oder Gehalt des Direktors), Gewerbeverbot in Deutschland (oder in anderen EU Staaten) oder z.B. wettbewerbsrechtliche Gründe. Häufig beauftragen uns auch Mandanten mit der Gründung einer anonymen Limited (Treuhand- Limited), wenn bestehende Kunden nichts von der neuen Dienstleistung wissen dürfen.
Für den Mandanten wird es entscheidend sein, dass die Dienstleistung des Treuhand-Direktors -und/oder -Shareholders von einer Anwaltskanzlei übernommen wird (Berufsgeheimnisträger). Nur so ist eine rechtssichere Gestaltung möglich und der Mandant hat die Sicherheit, dass die Treuhand geheim bleibt, also nicht offenbart wird. Es versteht sich dabei von selbst, dass unsere Gebühren höher sind, als bei reinen Gründungsagenturen.
Die Dienstleistung anonyme Limited bieten wir für Deutsche und österreichische Mandanten an. Für Deutsche Mandanten bieten wir die Alternative der anonymen UG (Unternehmergesellschaft) an.
Es müsste im Einzelfall geklärt werden, ob ein Treuhand-Direktor und/oder Treuhand-Shareholder erforderlich ist. So kann es nach einer Insolvenz ausreichend sein, einen Treuhand -Shareholder einzusetzen.
Anonyme UK Limited (UK Ltd.) mit Zweigniederlassung Deutschland
Wir stellen auf Wunsch auch für eine UK Limited mit Betriebsstätte Deutschland (Zweigniederlassung Deutschland) einen Treuhand-Geschäftsführer/Direktor und/oder Treuhand-Shareholder. Die Dienstleistungen unserer Kanzlei sind:
- Gründung der englischen Limited, Eintrag ins Companies House
- Registerunterlagen, Deutsche Übersetzung, notarielle Beglaubigung der Registerunterlagen nebst Apostille (zur Eintragung ins Deutsche Handelsregister erforderlich)
- Registered Office in England inkl. kostenloser Postweiterleitung von Behördenpost
- Servicepaket englische Limited:
- Erinnerungsservice an wichtige Termine
- Annual Return (jährliche Statusmeldung zur Gesellschaft)
- Annual Account (jährliche Hilfestellung sowie Weiterleitung der Geschäftsbilanz zum engl. Companies House)
- Anlage und Führung der Statutory Register
- Treuhand Direktor, natürliche Person. Mittels Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber übertragen
- Treuhand Shareholder. Mittels Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber übertragen
- Kontoeröffnung für die englische Limited in Deutschland, der Treugeber (Mandant) erhält Kontovollmacht
- Steuerliche Anmeldung, USt-ID
- Geschäftssitz in Deutschland
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Lohnkonten, Jahresabschluss
Das Mindest-Stammkapital einer englischen Limited beträgt nur 1 GBP. Bei Eintragung der englischen Limited ins Deutsche Handelsregister (Zweigniederlassung Deutschland) hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Dieses ist immer dann zwingend, wenn die Limited nach Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen eine Betriebsstätte in Deutschland auslöst.
Anonyme UK Limited mit Zweigniederlassung Österreich
Obige Dienstleistungen bieten wir auch für in Österreich ansässige Mandanten an.
Anonyme Unternehmergesellschaft (Treuhand UG)
Auf Wunsch gründen wir für Mandanten die Deutsche Unternehmergesellschaft (UG) mit Treuhand-Direktor und/oder Shareholder:
- Gründung Deutsche UG (Unternehmergesellschaft, Mini GmbH)
- Eintrag ins Handelsregister
- Treuhand Direktor, natürliche Person. Mittels Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber übertragen
- Treuhand Shareholder. Mittels Treuhandvertrag werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber übertragen
- Kontoeröffnung für die UG, der Treugeber (Mandant) erhält Kontovollmacht
- Steuerliche Anmeldung, USt-ID
- Geschäftssitz in Deutschland
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Lohnkonten, Jahresabschluss
Das Mindest-Stammkapital einer Deutschen UG beträgt zunächst ein Euro. Jedoch müssen jährliche Rücklagen gebildet werden, bis das Stammkapital einer Deutschen GmbH (25.000 Euro) erreicht ist.
Anonyme Limited (Treuhand Limited) und Alternativen
Die Alternative zu den obigen Dienstleistungen wäre z.B. die Gründung einer UK Limited (Ltd) mit einziger Betriebsstätte in England und Treuhand-Diensten. Eine solche Gestaltung ist natürlich nur realisierbar, sofern die Limited in Deutschland keine Betriebsstätte analog Artikel 5 DBA auslöst.
In diesem Kontext bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft mit im Ausland belegender Betriebsstätte. Für EU Ansässige kommen insbesondere Firmengründungen in der EU in Frage:
- Madeira und die kanarische Sonderzone ZEC (5% Steuern, jedoch mit Auflagen hinsichtlich Mitarbeiter und Investitionen). Die ZEC gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet
- Bulgarien (10%)
- Ungarn (10%)
- Gibraltar (10%). Keine Umsatzsteuer. Gibraltar gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet
- Zypern und Irland (12,5%)
- Malta mit dem Malta Holding-Modell (5% Steuern)
- Slowakei 23%, Tschechien mit 19%
- Lettland mit 15% ·
- Sonderfall: UK-Agency-Konstruktion: Es können bis 80% der Gewinne auf eine Offshore-Gesellschaft (Nullsteuer-Oase) „verlagert werden“. Allerdings hohe Voraussetzungen hinsichtlich Substanz-Escape der englischen Ltd. und vor allem der Offshore-Gesellschaft (Fremdvergleichsgrundsätze).
- GGF. kommt noch Liechtenstein (EWR) mit 12,5% Körperschaftssteuer in Frage.