Buchhaltungsservice- Finanzbuchhaltung- Lohnabrechnung




Buchhaltungsservaice: Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Gebühren deutsche Unternehmen
- Gebühren ausländische Unternehmen, internationale Sachverhalte
- Buchhaltung englische Limited
- Kontakt zu uns
Wir bzw. unsere Netzwerkpartner betreuen:
- Deutsche Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaften, OHGs (auch mit eher niedrigen Umsätzen)
- Deutsche Kapitalgesellschaften (GmbH,Unternehmergesellschaft,AG)
- Englische Limiteds mit Betriebsstätte Deutschland und/oder England
- EU-Gesellschaften
- Verbundene Unternehmen, internationale Steuersachverhalte







Ihre Vorteile:
- Top-Konditionen, günstiger als der Steuerberater, aber effektiver als die Buchführungshilfe
- Ausgebildete Steuerfachgehilfen übernehmen die Buchung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung
- Kontrolle durch unsere Steuerberater, Jahresabschluss und Bilanz
Wir buchen die laufenden Geschäftsvorfälle für Ihr deutsches und/oder internationales Unternehmen. Dabei sparen Sie bei deutschen- und bei internationalen Sachverhalten- bis zu 30% Gebühren! Außerdem koordinieren wir internationale Steuersachverhalte, z.B. englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte in England und Deutschland oder verbundene Unternehmen (Mutter-Tochter-Konstellationen).
Was reine Buchführungs-Hilfen nicht können und Steuerberater häufig unterlassen
Bei vielen, auch kleineren Unternehmen, bestehen i.d.R. zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten um die Steuerlast zu senken, selbst dann, wenn die steuerliche Betriebsstätte nach 5 DBA im Inland ist und bleiben muss oder soll. Beispiele sind:
- Gründung/Umwandlung Ltd&Co KG oder GmbH &Co KG
- Ansparabschreibung: Die Ansparabschreibung – auch Ansparrücklage genannt – hat das Ziel, mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zukünftige Investitionen zu erleichtern. Mit ihr soll die Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Betriebe verbessert und der Investitionswille bereits in der Planungs- und Ansparphase gefördert werden. Zu diesem Zweck eröffnet § 7 g Abs. 3 ff Einkommensteuergesetz (EStG) Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine Rücklage zu bilden.
- Bei Unternehmen mit größeren Umsätzen/Erträgen: Gründung einer ausländischenHolding (EU) zur steuerfreien Vereinnahmung der inländischen Dividenden
Das gibt es nur bei uns: Der Steueralarm!
Wir kennen das aus unser täglichen Praxis nur zu gut: Frustrierte Mandanten offenbaren uns Ihren Steuerbescheid und sind fassungslos über die hohen Steuerforderungen des deutschen Finanzamtes. Dabei hat der beauftragte Steuerberater nur „eingebucht“ ,ohne rechtzeitig auf die hohe Steuerbelastung aufmerksam zu machen und Gestaltungsmöglichkeiten zu offerieren. Wir lassen unsere Mandanten nicht ins offene Messer laufen und informieren rechtszeitig über Handlungsbedarf und mögliche Lösungen.
Koordinierung internationaler Steuersachverhalte
Viele Mandanten mit internationalen Steuersachverhalten haben das Problem, dass sich deutsche Steuerberater i.d.R. nur im deutschen Steuerrecht auskennen, die ausländischen Steuerberater nur im heimischen Steuerrecht. So waren diese Mandanten bisher gezwungen, mehrere Steuerberater zu beschäftigten (Deutschland und Ausland) oder sich an eine große internationale Kanzlei zu wenden, was die Kosten explodieren lässt. Werden mehrere Steuerberater in den Betriebsstättenländern beschäftigt, so mangelt es i.d.R. an der Koordination. Bei uns laufen hingegen alle Fäden zusammen, wir koordinieren und treten als Bindeglied zwischen Deutschland und anderen Betriebsstättenländern auf. Zwar ist es nicht immer vermeidbar, dass mehrere Steuerberater parallel beschäftigt werden, aber wir übernehmen dann die Koordination, entdecken frühzeitig Fehler, um Schaden vom Mandanten abzuwenden. Gebühren für internationale Steuersachverhalte/verbundene Unternehmen
Auch kleinere Unternehmen sind bei uns willkommen!
Wenn Sie als kleines Unternehmen diese Website lesen, werden Sie vielleicht denken, dass wir nicht der richtige Partner für Sie sind. Das ist aber nicht so. Wir verfügen über ausreichende Kapazitäten, um die Buchung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle zu übernehmen, selbstverständlich mit der gleichen Sorgfalt, wie bei größeren Unternehmen und zu unschlagbar günstigen Gebühren.
Weitere Informationen:
Dienstleistungen in der Kurzübersicht
- Buchhaltungsunterlagen sortieren und ordnen,
Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,
Debitoren und Kreditorenbuchhaltung,
Verwaltung des Mahnwesens.
- Die Aufgaben der Lohnbuchhaltung sind folgende:
Berechnung von Löhnen und Gehältern,
Berechnung von Abschlagszahlungen,
Berechnung von geringfügig Beschäftigten,
Lohnsteueranmeldung,
Krankenkassenmeldung.