Forex Broker Lizenz, Broker Lizenz in der EU, BVI, Belize, Cayman Islands, Neuseeland

Forex Lizenz – Broker Lizenz: BVI

Finanzdienstleistungs-Lizenz BVI: Internationales Kapitalmarktrecht 

Broker Lizenz (Forex Broker): Lizenz auf den BVI (British Virgin Islands)

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die BVI Financial Services Commission (FSC). Auf der Seite der FSC können Sie das Investmentgesetz der BVI downloaden und u.a. werden zugelassene Investmentgesellschaften aufgelistet. Unsere Kooperationskanzlei auf den BVI ist zugelassener Registered Agent für Firmengründungen und Investmentgesellschaften (zwingend vorschrieben).

Bitte beachten Sie unsere grundsätzlichen Einlassungen zum Thema Investmentgesellschaften /Broker Lizenz auf unserer Internetseite.

Bitte beachten Sie, dass sich Klienten strafbar machen, sofern diese über die Gründung einer einfachen BVI Gesellschaft Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die notwendige Lizenz auf den BVI. Die FSC überprüft derartige Angebote in regelmäßigen Abständen, setzt diese Anbieter auf Ihrer Homepage auf die „Black-List“ und erwirkt beim Companies House die Schließlung der Gesellschaft und die Vollstreckung der Strafzahlungen. Ehrlicherweise muss man natürlich auch ausführen, dass das Entdeckungsrisiko gering ist. Dazu einmal folgende Fakten: Die BVI haben ca. 36.000 Einwohner (ein „Zwergenstaat“), aber es sind ca. 400.000 (in Worten: Vierhunderttausend) „Briefkastenfirmen“ auf den Inseln registriert. Vielleicht verstehen die Leser dieser Webseite nun auch, warum die meisten nationalen Steuergesetze bei einer Firma auf den BVI „grundsätzlich“ von einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft ausgehen, Umkehr der Beweislast usw.. Kaum auszudenken was passieren würde, wenn nur 30% dieser Briefkastenfirmen einen ordentlichen Geschäftssitz realisieren möchten, also Büro und Angestellte! Daher scheitern die meisten der „BVI Gründer“ auch aus steuerrechtlichen Gründen“ oder ein Kunde oder Mitbewerber zeigt bei der FSC an, dass der Anbieter gar keine Lizenz besitzt.

Wir weisen ergänzend dringend darauf hin, dass die BVI die OECD CRS unterzeichnet hat!

Broker Lizenz (Forex Broker Lizenz) BVI: Dealing in Investments

Benötigt wird die Lizenz „Dealing in Investments“ für Broker /Investment Broker/ Forex Broker.

Es gibt 2 Sub-Kategorien:

  • Sub-Category A: Dealing as Agent (als Broker zwischen Käufer und Verkäufer)
  • Sub-category B: Dealing as Principal (als Eigenhändler also jemand der für sich selbst zu eigenen Konditionen kauft und verkauft)  

Voraussetzungen für eine Finanzdienstleistungs-Lizenz „Dealing in Investments“ (Broker, Forex Broker) auf den BVI:

  • Der Antragsteller muss eine in BVI gegründete juristische Person sein.
  • Das Unternehmen muss mindestens zwei Geschäftsführer haben und diese und/oder andere leitende Führungskräfte müssen vorab von der BVI Finanzdienstleistungskommission genehmigt werden (FSC) = Persönliche und fachliche Eignung
  • Der Lizenzinhaber muss ausreichendes Kapital haben, welches sich an der Art und dem Ausmaß des Investmentgeschäfts orientiert. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, aber die Behörde entscheidet, ob die Rücklagen ausreichen oder in einer bestimmten Höhe erhöht werden müssen
  • Der Antrag muss durch einen Businessplan gestützt werden. Dieser muß unter anderem folgende Themen beinhalten:

Strukturen der Unternehmensführung, Risk-Management  Abläufe, interne Kontrollmechanismen,  Regelung zur Einhaltung von Vorschriften, AML/CFT Richtlinien (Anti-Money Laundering/Combating the Financing of Terrorism = Anti-Geldwäsche / Kampf gegen Terrorismus-Finanzierung), usw.  

Notwendiges Mindesteinlage-Kapital: Es gibt keine Vorgaben, aber die Behörde entscheidet, ob die Rücklagen ausreichen oder erhöht werden müssen.

Zeitaufwand: Der Antragsprozess dauert ca. 2-3 Monate nachdem der Antrag gestellt wurde  

Gebühren:

  • staatliche Gebühren, Antragsbearbeitungsgebühr:US$1,000
  • Staatliche Lizenz Gebühr: US$1,500
  • Kapitalgesellschaft BVI (Ltd.), Handelsregistergebühr: US$300 für eine Firma mit einem genehmigten Kapital bis zu  US$50,000 und US$1,100 für eine Firma mit genehmigten Kapital über US$50,000
  • Staatliche Gebühr, Zustimmung für jeden Direktor, Manager, Aktieninhaber, leitende Führungskraft: US$400  
  • Anwaltliche Gebühren ETC: Nach Aufwand, i.d.R. zwischen US$16,000  bis US$ 28.000 

Hinzukommen die Gebühren für einen ordentlichen Geschäftssitz auf den BVI und unsere anwaltlichen Gebühren für die Firmengründung (Gründung der Gesellschaft, Registered Agent BVI, Registered Office BVI).

Soll das Recht der BVI greifen (kapitalmarktrechtlich und/oder steuerrechtlich) muss eine auf den BVI ansässige Person die geschäftliche Oberleitung innehaben. Steuerrechtlich außerdem entscheidend: Qualifizierter Geschäftssitz auf den BVI (Fremdvergleichsgrundsätze) sind einzuhalten.

Broker Lizenz (Forex Broker Lizenz) BVI: Vor- und Nachtteile

-Vorteil: Keine Steuern für Investmentgesellschaften (Null-Steueroase), geringere Anforderungen an die persönliche-und fachliche Eignung der beiden Geschäftsführer, ggf. geringeres Anfangskapital als bei EU Gesellschaften.

-Nachteile Kapitalmarktrechtlich:

  • Bei Finanzdienstleistungen greift das Recht des Sitzstaates der Gesellschaft (hier BVI) UND das Recht der „Vertriebsstaaten“ (Ausnahme sind Finanzdienstleistungsgesellschaften in der EU= Europäischer Pass). Insofern müsste kapitalmarktrechtlich geprüft werden, an welchen Personenkreis (in welchen Ländern) sich das Angebot richten darf.

-Nachteile Steuerrechtlich:

  • Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, steuerlicher Durchgriff (z.B. im Kontext §42 AO), Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG), Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung usw..

Broker Lizenz (Forex Broker Lizenz) BVI: Das verstehe ich nicht, ich kenne Finanzdienstleistungsgesellschaften (Broker), die über BVI anbieten und das seit Jahren?

Stimmt, kennen wir auch. Wir haben sogar für einige Mandanten eine Lizenz auf den BVI realisiert, die seit Jahren über die BVI anbieten. Darunter eine Deutsche GmbH. Dabei erfolgte die Realisierung wie folgt:

  • Gründung einer BVI Ltd, ordentlicher Geschäftssitz/Substanz Escape auf den BVI (in diesem konkreten Fall: Drei angemietete Büros und fünf Mitarbeiter/innen, die auf den BVI Ihren Wohnsitz genommen haben), ein Direktor (Geschäftsführer) hat seinen Wohnsitz auf den BVI genommen und erfüllt die persönliche und fachliche Eignung
  • Broker Lizenz BVI
  • Erlaubnis in der EU, auf folgender Rechtsgrundlage: Zulassungsvoraussetzungen und tatsächliche Voraussetzungen sind vergleichbar mit der EU Finanzdienstleistungsrichtlinie, ausreichender Anlegerschutz und Versicherung vorhanden

Forex Lizenz -Broker Lizenz in Drittstaaten (nicht EU/EWR)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Sinn machen, eine Finanzdienstleistungsgesellschaft (Forex Lizenz /Broker Lizenz) in einem Drittstaat zu installieren. Grundsätzlich realisieren wir für unsere Mandanten in folgenden Ländern:

  • Neuseeland, USA, VAE /Dubai, Schweiz
  • Mauritius
  • BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong

Bitte beachten Sie folgendes:

Wir weisen dringend darauf hin, dass einige Internet-Anbieter – wahrscheinlich wissentlich falsch- ausführen, der Klient könnte einfach eine Offshore-Gesellschaft z.B. auf BVI gründen und mit dieser Gesellschaft Finanzdienstleistungen erbringen, ohne eine entsprechende Genehmigung zum Geschäftsbetrieb nach den innerstaatlichen Gesetzen. Selbstverständlich ist eine solche Vorgehensweise rechtswidrig und strafbar. Auch die bekannten „Offshore- Staaten“ haben entsprechende Regulierungen, siehe Liste unten.

Ergänzend wäre zu prüfen, ob eine Offshore- Finanzdienstleistungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen in anderen Ländern anbieten/vertreiben darf. Grundsätzlich ist dieses nur dann erlaubt, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vergleichbar sind, ein Abkommen zwischen den Staaten besteht und eine Genehmigung erteilt wird.

Zu beachten sind bei Drittstaaten/Offshore-Staaten neben den Kapitalmarktrechtlichen Aspekten auch immer die steuerlichen Aspekte. Stichwort sind: Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft (steuerlicher Durchgriff z.B. im Kontext §42 AO), Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG= Außensteuergesetz) usw.

Forex Lizenz – Broker Lizenz: Unsere Dienstleistungen

  • Gründung der Finanzdienstleistungsgesellschaft in der EU/EWR (zentral Deutschland, England, Irland, Malta, Zypern, Liechtenstein) sowie in Drittstaaten (USA, Schweiz, VAE/Dubai, Mauritius) und sogenannten Offshore Staaten (BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong), Erwirkung der Forex- Broker Lizenz
  • Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat
  • Hilfe bei der Wohnsitzname des Geschäftsführers im Sitzstaat der Forex-Broker – Gesellschaft
  • Genehmigungsantrag (zuständige Regulierungsbehörde) bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb
  • Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht, AGBs
  • Umsetzung der Gesetze/Auflagen zum Anlegerschutz, notwendige Versicherung, Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus gemäß den innerstaatlichen Gesetzen

Forex Lizenz – Broker Lizenz: Zuständige Aufsichtsbehörden

BelizeInternational Financial Services Commission (IFSC)
British Virgin IslandsBritish Virgin Islands Financial Services Commission (FSC)
Cayman IslandsCayman Islands Monetary Authority (CIMA)
CyprusCyprus Securities and Exchange Commission (CYSEC)
DubaiDubai Financial Services Authority (DFSA)
GibraltarFinancial Services Commission
Hong KongSecurities and Futures Commission
MaltaMalta Financial Services Authority (MFSA)
MauritiusFinancial Services Commission Mauritius
New ZealandFinancial Service Providers Register
PanamaComisión Nacional de Valores
SingaporeMonetary Authority of Singapore
United KingdomFinancial Conduct Authority, Prudential Regulation

Als Internationale Steuer-und Anwaltskanzlei realisieren wir für unsere Mandanten die Forex Lizenz /Broker Lizenz in folgenden Staaten: EU /EWR (z.B. Deutschland, Malta, England, Liechtenstein, Zypern), Drittstaaten (USA, Schweiz, Mauritius, VAE) und in sogenannten Offshore Staaten (Belize, BVI, Cayman Islands, Hong Kong, Singapur).