Firmengründung VAE, Dubai, Vereinigte arabische Emirate, Freihandelszonen VAE
Firmengründung Dubai – VAE (Vereinigte arabische Emirate): Firma gründen mit Firma Ausland



Firmengründung Dubai – VAE (Vereinigte arabische Emirate)
- English Language: Company Formation UAE
- Firmengründung Dubai/VAE und Nachteile der Gründung bei einer Kanzlei in den VAE oder reinen Gründungsagenturen
- Freihandelszonen VAE
- RAK: Freihandelszone und Offshore-Gesellschaften
- VAE- Offshore-Gesellschaft
- Freihandelszone Sharjah– Freihandelszone Jebel Ali– Übersicht Freihandelszonen VAE
- Firmengründung Abu Dhabi– Banken in den VAE
- Grundlagen internationales Steuerrecht
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Steuermodelle: Die besten Steuermodelle in der Kurzübersicht
- Kontakt zu uns
Firmengründung Dubai-VAE: Dienstleistungen
Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Gesellschaften in den VAE (Vereinigte arabische Emirate- Dubai-): Dubai -oder Abu Dhabi LLC, Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE (z.B. Free Trade Zone RAK), Branche oder Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens und Offshore Gesellschaften.
Die VAE kennen keine Ertragssteuern für Unternehmen (außer für Banken, Ölgesellschaften und petrochemische Industrie), keine Einkommenssteuer und keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden ins Ausland.
Um die Steuervorteile realisieren zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte belegen sein.
Firmengründung Dubai-VAE: Betriebsstätte nach Artikel 5 DBA
Das Vorliegen einer Betriebsstätte definiert sich über 5 OECD-MA:
- Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
- Der Ausdruck „Betriebstätte“ umfasst insbesondere:
- einen Ort der Leitung,
- eine Zweigniederlassung,
- eine Geschäftsstelle,
- eine Fabrikationsstätte,
- eine Werkstätte,
- ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
- eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate* überschreitet.
(*in einigen DBAs nur 9 Monate)
I.d.R. definiert sich das Vorliegen einer Betriebsstätte in den VAE (Dubai) also über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“: Entweder der Mandant (oder sein Beauftragter) verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und tritt selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft auf oder der z.B. in Deutschland ansässige Mandant wird Geschäftsführer der VAE-Gesellschaft und weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte in den VAE aufhält. Treuhand-Verhältnisse sind in den VAE nicht erlaubt. Davon abweichend kann bei einer VAE-Offshore-Gesellschaft ein Treuhand-Direktor gestellt werden.
Video Freihandelszone RAK
Firmengründung VAE- Dubai: Vermeidung der rechtswidrigen Zwischengesellschaft
Alle Industriestaaten- allen voran Deutschland- kennen Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs. Entscheidend ist die Vermeidung der Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft. Diese wird regelmäßig angenommen, wenn im Falle der VAE nur eine „Briefkastengesellschaft“ ohne Substanz vorliegt und die geschäftliche Oberleitung anscheinend nicht in den VAE belegen ist. Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausnutzung von Bodenschätzen, ein Land-oder Forstwirtschaftlicher Betrieb oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus. Hinsichtlich der „Briefkastengesellschaft“ schiebt schon das innerstaatliche Recht der VAE einen Riegel vor, da ein reines Registered Office als Geschäftssitz nicht erlaubt ist (abweichend bei der VAE Offshore-Gesellschaft in einer Freihandelszone, die aber regelmäßig als rechtswidrige Zwischengesellschaft definiert werden muss).
Firmengründung VAE- Dubai und Doppelbesteuerungsabkommen
Die VAE verfügen über ein breites Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), auch mit Deutschland. DBAs verhindern die doppelte Besteuerung, reduzieren die Quellensteuer bei abfließenden Dividenden und definieren die steuerliche Betriebsstätte.
Firmengründung VAE- Dubai: Übersicht Gesellschaftsformen in den VAE
Niederlassung (Branche) einer ausländischen Gesellschaft in den VAE:
RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung/Branche eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa). Das ausländische Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein (also Rechtsform der GmbH, AG, Ltd, INC usw.). Zu bedenken ist allerdings, dass bei einer Niederlassung/Branche das Besteuerungsrecht bei der Muttergesellschaft und nicht in den VAE liegt.
Firmengründung VAE/Dubai und die Limited Liability Company in Dubai (LLC):
Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen „Besitz“ stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach „außen“- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.
Zum 1. Juni 2009 wurde das gesetzliche Mindeststammkapital in Höhe von 150.000 AED (ca. 30.000 Euro) für Limited Liability Companies (kurz: LLCs) nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate abgeschafft. Es steht nun im Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter, in welcher Höhe sie die (neue) Gesellschaft mit Kapital ausstatten, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Ebenfalls abgeschafft wurde der gesetzliche Mindestnennwert eines Anteils in Höhe von 1.000 AED (ca. 200 Euro). Auch die Zerlegung des Gesellschaftskapitals steht jetzt im Ermessen der Gesellschafter; sie muss nur gleichmäßig sein.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert.
Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.
Firmengründung VAE/Dubai und Gesellschaften in der Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 DHS, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 DHS.
Sie können -im Gegensatz zur LLC- zu 100% im ausländischen Besitz sein, z.B. eine Deutsche GmbH ist 100% Eigner.
Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE dürfen Geschäfte nur außerhalb den VAE tätigen, innerhalb nur über einen Handelsvertreter. Davon gibt es allerdings mittlerweile Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist es erlaubt, dass die VAE Free Trade Zone Companie z.B. ein Büro in Dubai eröffnet und dort auch tätig wird.
Video: Freihandelszone Sharjah-Free Zone Company Sharjah
Firmengründung VAE/Dubai und VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK):
Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen, sofern der Mandant oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempted Company),allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung. Eine VAE Offshore Gesellschaft benötigt kein Mindest-Stammkapital.
Firmengründung VAE/Dubai und Branche oder Repräsentationsbüro:
Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
Erforderliche Dienstleistungen im Rahmen einer Firmengründung VAE
Erforderlich sind bei einer Dubai LLC bzw. Gesellschaft in der Freihandelszone und/oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens IMMER: Firmengründung, entsprechende Lizenz, Visa-Paket und Büro (innerstaatliches Recht der VAE). Die Freihandelszonen (insbesondere RAK) bieten günstige Office-Lösungen an.
Außer bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften ist die Stellung eines Treuhand-Direktors nicht möglich. Das gesamte Rechtssystem ist so ausgelegt, dass der Mandant- oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt und selbst als Direktor der VAE Gesellschaft bzw. Niederlassung auftritt. Alternativ (sofern keine Tagesentscheidungen zu treffen sind), das der nicht in den VAE ansässige Direktor nachweist, dass er im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte wahrzunehmen ( 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte). Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
Alternativen zur Firmengründung in den VAE
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen kann oder will und/oder einen Treuhand-Direktor einsetzen möchte, kann auf Niedrigsteuerländer in der EU ausweichen: Bulgarien (10%), Zypern und Irland (12,5%), die EU-Sonderzonen Madeira und ZEC (kanarische Sonderzone) mit 5% Steuern. Für Mandanten aus Österreich kann außerdem Ungarn mit 10% Ertragssteuern interessant sein, allerdings können wir in Ungarn keinen Treuhand-Direktor stellen. Ergänzend kann für Mandanten aus Österreich das Organschaftsmodell mit einer zyprischen Limited erhebliche Steuervorteile bringen.