Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz in England, Privatinsolvenz England
Insolvenz England – EU Insolvenz / Privatinsolvenz in England



Insolvenz England: Nach 12 Monaten schuldenfrei
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Privatinsolvenz England: Für welche Zielgruppe ist das englische insolvenzverfahren geeignet?
Zunächst können alle EU-Bürger (z.B. Mandanten aus Deutschland, Österreich usw.) auf der Grundlage der EU-Niederlassungsfreiheit, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern, mithin in England das Verfahren einleiten. Entscheidend ist „die gerichtliche Zuständigkeit“, die in England belegen sein muss. Die gerichtliche Zuständigkeit ist in England gegeben, sofern sich in England der Schwerpunkt der überwiegenden Interessen befindet (vgl. EU-Insolvenzordnung). Davon ist grundsätzlich auszugehen, sofern der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England hat, Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council Tax usw.) und in England einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht.
Nicht zu unterschätzen sind allerdings die Kosten für die Realisierung einer Insolvenz in England: Miete für Wohnung in England, Reisekosten, Kosten für Verfahrensbegleitung (anwaltliche Gebühren), ggf. Gebühren für die Gründung einer Limited usw.. Wer sich erst mal eingehend informieren möchte und/oder sich zutraut, das Verfahren eigenständig -oder überwiegend eigenständig- zu realisieren, kann unser Selfmade-Paket UK Inso bestellen.
Insolvenzverfahren in england- EU insolvenz: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Wir (englische Steuerkanzlei) bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht. Im Kontext des englischen Insolvenzverfahrens bieten wir den „Voll-Service“ „aus einer Hand“:
- Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein „Briefkasten“, sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin, steuerliche Meldung beim Finanzamt)
- Termin beim Hausarzt
- An-Ummeldung KFZ, sofern erwünscht und/oder sinnvoll
- Bereitstellung UK Mobilnummer
- Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des englischen Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim englischen Gericht, deutsch/ englischsprachige Begleitung bei Gericht, deutsch/ englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim High- oder Country Cort, Termin beim Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Die Gründung einer englischen Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird der Schuldner bei „seiner“ Limited angestellt.
Einen solchen „Voll-Service“ können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.
Insolvenz England- Insolvenzverfahren in England: Fragen und Antworten
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Insolvenzverfahren in England: Grafische Darstellungen



Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Rechtliche Grundlagen sind die EU-Insolvenzordnung, die Urteile des EuGHs und das englische Insolvenzrecht. Für Deutsche ergänzend das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00
Insolvenzverfahren in England: Vorgehensweise
Zunächst muss der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagern (Mittelpunkt der wesentlichen Interessen im Kontext der EU-Insolvenzordnung). Dazu ist es notwendig, in England eine Wohnung anzumieten. Diese Wohnung muss in einem ständig nutzungsbereiten Zustand eingerichtet sein, zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag und alleiniges Verfügungsrecht. Für eine Übergangszeit (maximal 4 Monate) können wir dem Mandanten eine reale Wohnadresse in England gegen geringe Gebühr stellen, danach sollte eine eigene Wohnung angemietet werden, da die Möglichkeit besteht, dass ein Mitarbeiter des Insolvenzgerichtes überprüft, ob der Antragssteller tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnt. Ergänzend muss für den Mandanten (Schuldner) eine englische Steuernummer sowie eine Sozialversicherungsnummer beantragt werden und ein Privatkonto in England eröffnet werden. Für die Sozialversicherungsnummer wird ein Termin beim Jobcenter in London realisiert. Der berufliche Interessensschwerpunkt wird dokumentiert, in dem der Mandant entweder eine Arbeitsstelle in England annimmt oder eine Limited gründet und bei dieser Limited als Angestellter auftritt.
Kann man „Schummeln“?
Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch lässt sich natürlich ausführen, dass es „Gestaltungsstrategien“ gibt und „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Hinsichtlich des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes, haben wir in der EU „offene Grenzen“ und der Mandant muss ja nicht von England nach Deutschland zurückfliegen, sondern z.B. über die Schweiz, Niederlande oder Dänemark oder er nimmt den Zug über den Euro-Tunnel. Über geschickte Gestaltungen lässt sich auch ein Wohnsitz in Deutschland realisieren, indem nicht der Mandant Mieter der Wohnung ist, sondern z.B. ein Verwandter oder eine in-oder ausländische Gesellschaft. Und wer unternehmerisch tätig ist, kann über eine englische Limited (ggf. mit Treuhand-Diensten) seiner unternehmerischen Tätigkeit weltweit nachgehen. Moderne Kommunikation, das Internet, E-Mail und/oder ein in England zwischengeschaltetes Business Center (virtuell Office) machen entsprechende Gestaltungen möglich. Auch hat der Schuldner natürlich das Recht, sich durch einen englischen Anwalt vertreten zu lassen, wobei sich der Insolvenzverwalter bei Fragen bitte an den Bevollmächtigten zu wenden hat. Ergänzend kann man auch in England eine Festnetznummer mit Anrufbeantworter und/oder Rufweiterleitung mieten (über das Internet programmierbar) – ohne Wohnortbezug-, ein englisches Handy liefern wir sowieso.
Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung
- Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Erforderlich ist eine Wohnung (oder Immobilie) auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council Tax-Bescheinigung). Zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag und alleiniges Nutzungsrecht. Die Wohnung/Zimmer muss zur ständigen Nutzung eingerichtet sein. Eine überwiegende Unterkunft in Gaststätten oder Hotels begründet hingegen i.d.R. keinen Lebensmittelpunkt. Der Schuldner sollte ferner einen Job in England haben oder einer selbständigen Tätigkeit in England nachgehen. Eine selbständige Tätigkeit kann über die Gründung einer englischen Limited mit alleiniger Betriebsstätte in England realisiert werden. Hat der Schuldner keinen Job in England und geht er keiner selbständigen Tätigkeit nach – verfügt aber über die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung des Verfahrens – kann eine englische Limited mit Treuhand-Diensten gegründet werden, wobei der Schuldner bei „seiner“ Limited angestellt wird.
- Müssen Sie die Verlagerung Ihres Wohnsitzes/ gewöhnlichen Aufenthaltes begründen? Nein, im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit kann jeder EU Bürger seine Wohnsitzname in der EU frei bestimmen. Es stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagert, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen.
- Zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren in England eingeleitet werden? Entscheidend ist die gerichtliche Zuständigkeit. Wird der Mittelpunkt der überwiegenden Interessen in England glaubhaft gemacht (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in England, Job in England oder selbständige Tätigkeit von England aus, steuerliche Anmeldung, NI, NHS, Konto usw..), so ist das englische Insolvenzgericht zuständig und das Verfahren muss in England eingeleitet werden.
- Sozialversicherungsnummer in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend erforderlich
- Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, die Council Tax-Bescheinigung und die Sozialversicherungsnummer benötigt
- Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei „eigener Limited“ oder selbständige Tätigkeit von England aus.
- Derzeitiger Heimatstaat: Wir empfehlen die Aufgabe der Wohnung und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Alternativ kann der Mietvertrag von einer anderen Partei weitergeführt werden (Ehefrau, Verwandter/Bekannter oder z.B. englische Limited wird Mieter).
- Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alleZahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
- Unbewegliches Vermögen im derzeitigen Heimatland, z.B. eine Immobilie: Es kann im derzeitigen Heimatland ein Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden.
- Wie läuft das Verfahren in der Zusammenfassung ab?: Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner Interessen nachweisbar in England kann das Verfahren beim zuständigen Gericht eingeleitet werden. Dazu sind bestimmte Antragsformulare komplett auszufüllen, inkl. Liste der Gläubiger (oder gesetzliche Vertreter), Gehaltsnachweis und Nachweis des Lebensmittelpunktes. Es findet ein Termin beim zuständigen Gericht statt. Hier erklärt einen der Richter- sofern alles richtig läuft- für Bankrott. Nachfolgend wird an einen Insolvenzverwalter übergeben.
- Wie hoch ist der pfändbare Anteil in England?: Zum besseren Verständnis für unsere Mandanten sprechen wir in unseren Veröffentlichungen von einem pfändbaren Anteil. Allerdings gibt es in England keine Pfändungstabelle wie z.B. in Deutschland. Vielmehr legt der Richter den entsprechenden Anteil fest. Beträgt das Einkommen in London maximal 1.500 GBP, so ist kein Anteil pfändbar, weil die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind. Es wäre dann also eine Null-Insolvenz. Theoretisch könnte dann gleich beim Termin die Restschuldbefreiung erfolgen, was aber bei Nicht-englischen-Staatsbürgern nur sehr selten vorkommt.
- Ab welchem Zeitpunkt kann der Schuldner zurück in sein Heimat-Land (also z.B. zurück nach Deutschland oder Österreich?): Wenn man die Angelegenheit sehr geschickt anstellt (und dafür sind wir ja da), kann der Schuldner bereits nach Verfahrenseröffnung zurück in sein Heimatland, also nach 3-5 Monaten. Denn die EU Insolvenzordnung schreibt vor, dass das Gericht zuständig bleibt, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Es müssen nur einige Dinge zwingend beachtet werden und die Konstellation sollte nicht von Beginn an erkennbar darauf ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die gesamte Konstellation sollte so ausgelegt werden, dass der Schuldner glaubhaft macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auch zukünftig in England haben wird. Denn wir wollen ja keine jahrelangen Prozesse führen, um das Recht des Schuldners durchzusetzen.
Lesen Sie hier mehr:
–Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England
Gründung einer UK Limited
Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England kann es sinnvoll sein, eine UK Limited zu gründen. Die Gründung einer englischen Limited ist i.d.R. bei selbständiger Tätigkeit erforderlich. Sie kann aber auch sinnvoll sein, sofern der Schuldner in England keinen Job hat, mithin wird der Schuldner bei „seiner“ Limited angestellt.

Gebühren Insolvenzverfahren in England
Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen eine Gebührenübersicht zu.
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