Firmengründung USA – US Corporation – US LLC – Firmengründung Delaware – Nevada
Firmengründung USA: Corporation in den USA – US LLC




Firmengründung USA: Kurzübersicht
- Index Firmengründung USA
- Firmengründung USA und Nachteile der Gründung bei einer US Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz – Steuern USA
Vorteil Nr. 3 Anonymität Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen - Vergleich Deutsche AG und US INC
- Warnung vor Billig -Gründern mit schweren Folgen..
- Doppelbesteuerungsabkommen USA/ BRD
- Hier finden Sie Hinweise zur Besteuerung der Auslandsgesellschaft
- Die INC als Zweigniederlassung in der Schweiz
- Rechnungslegung und Bilanz in den USA, US-GAAP
- Verkauf handelsregisterlich eingetragener und bestehender U.S. Corporationen
- Auswandern USA- Visa USA – Kontakt zu uns
Firmengründung USA und Dienstleistungen unserer US Kanzlei
- Deutschsprachige Betreuung
- Firmengründung USA (alle Bundesstaaten, US Corporation oder LLC), Eintrag ins jeweilige US Handelsregister, Registerunterlagen, Übersetzungen, Apostille, Corporation KIT, inkl. Aktienzertifikate mit Namensprägung und allen erforderlichen Unterlagen nach US Recht, individuell ausgestaltete BayLaw (kein Standard), Registered Agent
- Registered Office, virtuell Office bis Büro in den USA (ordentlicher Geschäftssitz, Verhinderung der Annahme einer reinen „Briefkastengesellschaft“, rechtswidrige Zwischengesellschaft)
- Kontoeröffnung bei einer großen US Bank
- Alternativ: Kontoeröffnung in anderen Ländern
- Steuernummer USA
- Stellung eines Treuhand-Präsidenten: US Anwalt tritt nach außen als Präsident der Gesellschaft auf (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte, sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate in den USA. Dann immer Betriebsstätte in den USA, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung. Gleiches bei einer festen Geschäftseinrichtung in den USA, in der die Tätigkeiten ausgeführt werden, also z.B. ein Ladenlokal oder ein Hotel in den USA)
- Buchhaltung, Jahresabschluss, US Gaap
- Steuerliche Gestaltung bei verbundenen Unternehmen, Gestaltungen mittels Zwischenholding
- Kapitalisierung der US Corporation, vorbörsliche Emission bis Börsengang
- Repräsentanz, Zweigniederlassung oder Niederlassung der US Corporation oder LLC in anderen Staaten, zentral EU und Schweiz
Firmengründung USA: Erforderliches Stammkapital der US Corporation (US Aktiengesellschaft)
In einigen US Bundesstaaten (zentral Oregon und Montana) braucht das gezeichnete Aktienkapital nicht eingezahlt werden, außer bei vorbörslicher Emission oder Börsengang. Das gezeichnete Aktienkapital muss aber so hoch sein wie Jahresumsatz+ Anlage- und Betriebsvermögen. Natürlich kann entsprechend nachgezeichnet werden.
Firmengründung USA: Vorteile einer bereits bestehenden (garantiert unbelasteten) U.S. Corporation
Obwohl wir auch Neugründungen anbieten, befassen wir uns – wegen der Riesenvorteile für unsere Mandanten – auch mit vorgegründeten Corporations. Es bestehen keinerlei Belastungen, da sie noch nie in Betrieb waren. Gern senden wir Ihnen die Liste der aktuell verfügbaren Vorratsgesellschaften zu.
Firmengründung USA und Steuern (Betriebsstätte in den USA)
Die Gesamtsteuerlast ergibt sich aus Bundessteuer+ der jeweiligen Bundesstaaten-Steuer. Auch ist die Umsatzsteuersteuer in den einzelnen US Staaten sehr unterschiedlich. Gern senden wir Ihnen eine Übersicht zu.
Die USA haben das Besteuerungsrecht, sofern eine Betriebsstätte analog Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in den USA vorliegt. Entscheidend ist dabei zunächst die Vermeidung der rechtswidrigen Zwischengesellschaft (reine Briefkastengesellschaft, rein künstliche Gestaltung..). Eine solche rechtswidrige Zwischengesellschaft liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft (ohne Substanz Escape) vor und/oder wenn der Eindruck entsteht, dass die US Gesellschaft vom Ausland aus „ferngesteuert wird“.
Davon abweichend ist eine Betriebsstätte immer in den USA belegen:
- Produktionsstätte, land-oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen in den USA
- Eine Bauausführung länger als 9-12 Monate (je nach DBA) in den USA
- Eine Geschäftsstätte in den USA, in der die überwiegenden Tätigkeiten stattfinden. Gemeint ist z.B. ein Hotel in den USA
- Eine in den USA belegende Immobilie (Belegenheits-Staats-Prinzip nach OECD-MA)
In allen anderen Fällen definiert sich das Vorliegen einer Betriebsstätte zentral über den „Ort der geschäftlichen Oberleitung“. Soll die steuerliche Betriebsstätte also in den USA belegen sein, müsste ein in den USA ansässiger erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenken.
Der erforderliche Substanz Escape in den USA richtet sich formalrechtlich nach den Fremdvergleichsgrundsätzen. Mindestanforderungen wären: Postadresse, eigene Telefonnummer auf den Namen der US Gesellschaft (kein Anrufbeantworter), Fax.
Soll/muss die steuerliche Betriebsstätte der US Firma z.B. in Deutschland belegen sein, so ist in den USA nur Minimal-Substanz-Escape erforderlich, ein Briefkasten würde also ausreichen.
Firmengründung USA und Steuern: Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland, Betriebsstätte in den USA
Die meisten US Doppelbesteuerungsabkommen regeln wie folgt:
- Dividendenausschüttung an eine natürliche Person, außerhalb USA: 15% Quellensteuer
- Dividendenausschüttung an verbundene Unternehmen (jur. Personen) außerhalb USA: 5% Quellensteuer. In bestimmten Konstellationen keine Quellensteuer
Firmengründung USA und Rechtsform der US Corporation (Aktiengesellschaft)
Es handelt sich um die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Corporation haftet nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen gegenüber den Gläubigern. Eine US Corporation hat viele Vorteile gegenüber einer Deutschen AG. Mithin kann es sinnvoll sein, eine US Corporation als Alternative zur Deutschen AG zu gründen. In den von uns empfohlenen US Bundesstaaten (zentral Oregon und Montana, ergänzend ggf. Florida und Nevada) ist eine „Ein-Mann-Gründung“ möglich, existiert keine Umsatzsteuer, eine moderate Bundesstaaten-Steuer und das Stammkapital muss nicht eingezahlt werden. Informationen zur Kapitalisierung der US Corporation mittels Aktienverkauf erhalten Sie auf unser Webseite.
Firmengründung USA und Rechtsform der US LLC
Es handelt sich bei der US LLC um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung auf das Vermögen der LLC. Im Gegensatz zu z.B. Deutschen Personengesellschaften besteht also Haftungsschutz. Steuerlich hat der Mandant die Wahl, ob die US LLC in den USA als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft besteuert wird. Kompliziert wird die Angelegenheit u.a. immer dann, wenn Ausländer (also z.B. in Deutschland ansässige natürliche oder juristische Personen) Gesellschafter der US LLC werden, z.B.: Stuft das Deutsche Finanzamt die US LLC als Personengesellschaft ein bzw. wird die US LLC in den USA steuerlich als Personengesellschaft geführt, so handelt es sich bei den Gewinnausschüttungen nicht um eine Dividende mit den entsprechenden negativen steuerlichen Folgen. Weitere Informationen zur US LLC erhalten Sie hier. Auf dieser Seite können Sie auch die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums downloaden.
Firmengründung USA und ein Wort zu Delaware oder Wyoming
Leider entsprechen die anderen U.S. Staaten nicht 100- prozentig den Voraussetzungen, unter welchen wir Corporationsgründungen für unsere Mandantschaft empfehlen. Auch nicht Delaware oder Wyoming. Die Staaten Delaware und Wyoming waren für viele Jahre bei Ausländern sehr beliebt für Corporationsgründungen, weil sie seinerzeit einige der wenigen Staaten waren, die es erlaubten, dass eine Einzelperson die Funktionen der drei Direktoren und der drei Funktionäre (President, Vice President, Secretary/Treasurer) wahrnehmen durfte, man als Aktienhalter also anonym bleiben konnte.
Seit geraumer Zeit werden aber diese Vorteile auch in den von uns empfohlenen Staaten geboten. Somit bieten Delaware oder Wyoming für einen ausländischen Corporationsgründer keinerlei besondere Vorteile, haben aber dafür eher einen Nachteil: Insbesondere Delaware ist anrüchig geworden, da es wegen seiner vielen Ausländercorporationen mit ganz niedrigen Aktienkapital (meistens nur zwischen $1.000 und $10.000) bei Behörden, Banken und sonstigen Grossunternehmen in der ganzen Welt den Ruf hat, der Steuerflucht und sonstigen unseriösen Zwecken zu dienen.
Auch ist Delaware nicht für grosse oder kapitalsuchende Corporationen zu empfehlen. Falls man beispielsweise eine $100 Millionen- Par-Stock Corporation mit hundert Millionen Aktienanteilen in Delaware gründen will, belaufen sich die Jahresgebühren auf astronomische $20.000. Im Vergleich dazu sind die Jahresgebühren für eine $100 Millionen Corporation in Texas nur $2.500. Auch gibt es in Delaware (ungleich der anderen von uns empfohlenen Staaten) eine Vermögenssteuer auf eingezahltes Kapital. Deshalb empfehlen wir Delaware oder Wyoming nur in seltenen Fällen, wie z.B. wenn ein Name in anderen Staaten bereits vergeben ist. Für alle anderen Zwecke empfehlen wir zur Zeit nur die Staaten Nevada, Montana, Oregon, Utah, Texas, Florida, Mississippi, Illinois und Indiana. Kalifornien entspricht grundsätzlich auch unseren Anforderungen, aber es ist teuer.
Firmengründung USA: Gründung einer US Corporation oder US LLC und Zweigniederlassung außerhalb der USA
Durch zwischenstaatliche Abkommen besteht die Möglichkeit der Gründung einer US Gesellschaft und Installation einer Zweigniederlassung z.B. in Deutschland oder Österreich. I.d.R. wird dann das Land der Zweigniederlassung das Besteuerungsrecht haben. Gründe für die Gründung einer US Corporation und z.B. Zweigniederlassung in Deutschland: Obwohl „Reinform“ der Aktiengesellschaft braucht das analoge Stammkapital einer Deutschen AG nicht eingezahlt werden, „Ein-Mann-Gründung“ möglich, besserer Vermögensschutz.