Offshore Bankkonto – Offshore Firmenkonto – Offshore Konto eröffnen- Konto Ausland

Firmenkonto: Bankkonto für Firmen im Ausland

Firmenkonto: Bankkonto für Firmen im Ausland

Firmenkonto: Bankkonto für Firmen im Ausland

Unsere Kanzlei eröffnet Firmenkonten im In-und Ausland, zentral in folgenden Ländern:

  • EU/EWR: Zypern, Lettland, Malta, Österreich, Deutschland und Liechtenstein
  • Drittstaaten: USA, Mauritius, St. Vincent, Singapur, Hong Kong, VAE

Bankkonto inkl. Online-Banking und Kreditkarte. Bei englischsprachigen Staaten bieten wir unseren Übersetzungsservice sowie eine deutschsprachige Einweisung in das Online-Banking an, unser Mandant muss also nicht zwingend englisch sprechen.

Außerdem beraten wir unsere Mandanten in der Auswahl des richtigen Landes /der geeigneten Bank bezogen auf seine Zielsetzungen, IST- und Sollzustand sowie im Kontext des CRS (Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten ab 01.01.2016).

Bei Interesse an einem Firmenkonto fordern Sie bitte unsere kostenlose Mandanten-Information „Konto Ausland“ per E-Mail an.

Firmenkonto Übersicht

LandBemerkung
DeutschlandPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Für Black List Staaten und USA keine Kontoeröffnung. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
MaltaPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Für Black List Staaten und USA keine Kontoeröffnung. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
Zypern, EUPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten nicht erforderlich. Für Black List Staaten und USA keine Kontoeröffnung. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
Lettland, EUPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten nicht erforderlich. Für Black List Staaten und USA keine Kontoeröffnung. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
EnglandPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich. Direktor einer Ltd oder PLC muss in England ansässig sein. Lösung: Gründung englische Ltd oder PLC mit Stellung lokalem Direktor (Gründungspakete der ETC)
IrlandPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten nicht erforderlich. Für Black List Staaten und USA keine Kontoeröffnung. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
MauritiusPersönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten nicht erforderlich. Kontoeröffnung für alle Staaten, einschliesslich USA. Keine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erforderlich.
USAUS Banken eröffnen kein Konto für eine US LLC, sofern ausländische Gesellschafter. Kontoeröffnung für eine US Corporation nur, wenn Präsident in den USA ansässig. Lösung: Unser Gründungspaket mit US Präsidenten und Konto. Für Nicht-US-Unternehmen wird i.d.R. kein Konto eröffnet. Lösung: Gründung US Corporation mit gleichem Namen und Treuhand-Präsident USA. Die USA haben den CRS nicht unterschrieben.
Dubai /VAEKontoeröffnung nur für VAE LLC oder Free Trade Zone Company in den VAE. Voraussetzung ist allerdings ein ordentlicher Geschäftssitz in den VAE. Persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten ist erforderlich.
  • Kontoeröffnung für Steueroasen-Länder, Black-List-Staaten: Mauritius
  • Kontoeröffnung für Offshore Glücksspiel-Lizenzen: Irland Ltd. mit Betriebsstätte Irland und Bankkonto Irland
  • Neuseeland OFC und kein Konto Neuseeland: Konto Mauritius

Bankkonto eröffnen für Firmen und Privatpersonen weltweit: Grundsätzliche Einlassungen

In vielen Fällen macht eine „isolierte Kontoeröffnung im Ausland“ wenig Sinn. Denn unabhängig davon, in welchem Land eine natürliche- oder juristische Person (Firma) ein Konto unterhält, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.

Im Falle der natürlichen Person also der Staat, wo diese Person der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Im Falle der juristischen Person dort, wo die Betriebsstätte nach Artikel 5 OECD-MA belegen ist.

Durch die internationalen Abkommen (vgl. auch OECD CRS ab 2016!) ist es heutzutage so gut wie nicht mehr möglich, ausländische Konten geheim zu halten.

Ausnahme sind hier die USA, die das CRS nicht unterzeichnet haben (gilt für Konten von juristischen Personen in den USA, also US Corporation). Ausnahme ist außerdem eine Kontoeröffnung bei unserer Partner-Bank auf Mauritius. 

Werden ausländische Konten/Einkünfte in der Steuererklärung nicht angegeben, so ist i.d.R. der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Geht es dem Mandanten (juristische Person) also um die legale Senkung der laufenden Ertragssteuerbelastung, so sollte zunächst eine Firmengründung im Ausland realisiert werden, mit dort belegender Betriebsstätte. Als internationale Steuerkanzlei bieten wir hier alle wichtigen Länder und Dienstleistungen an:

  • Firmengründung im Ausland
  • Stellung lokaler Direktor (Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte)
  • Treuhand-Shareholder
  • Registered Office und ordentlicher Geschäftssitz
  • Kontoeröffnung für die Auslandsgesellschaft.

Gern beraten wir Sie.

Für natürliche Personen eignet sich die Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht in ein Niedrigsteuerland. Häufig interessant ist das Non Dom & Remittance Base in Irland, Malta und England. In bestimmten Fällen eignet sich auch für die „natürliche Person“ eine Firmengründung im Ausland mit dort belegender Betriebsstätte.

Bankkonto eröffnen: Wann macht eine Kontoeröffnung im Ausland ohne Firmengründung im Ausland Sinn?        

  • Schutz vor Kontopfändungen: Kontopfändungen (z.B. durch das Deutsche Finanzamt, Sozialversicherungsträger, andere Gläubiger) sind im Ausland i.d.R. nicht realisierbar. Dieses gilt z.B. auch für Konten bei europäischen Banken und Deutscher Gesellschaft als Schuldner. Hiervon kann es Ausnahmen geben, z.B. wenn dem Gläubiger die ausländische Bankverbindung bekannt ist und er einen Anwalt im Sitzstaat mit der Durchsetzung der Pfändung beauftragt. Mit etwas Geschick lässt sich das aber leicht vermeiden
  • Allgemeine Maßnahmen der Vermögenssicherung        
  • Sie haben Geschäftspartner in einem bestimmten Land und möchten diesem Geschäftspartner eine inländische Bankverbindung zur Verfügung stellen
  • Ihre heimische Bank bereitet Probleme (Beispiel spanische Banken) und/oder sind nicht „vertrauensvoll“
  • Ein ausländisches Konto ist zur Realisierung von spezifischen Geschäften zwingend erforderlich, z.B. Finanzdienstleistungen über US Broker usw.. ·        
  • Die ausländische Bank bietet bessere Konditionen z.B. im Rahmen der Geldanlage
  • Andere Gründe, außerhalb der Steuerverkürzung /Steuerhinterziehung  

In jedem Falle raten wir unseren Mandanten, Einkünfte ausländischer Konten bei der heimischen Steuererklärung anzugeben. Es ist für natürliche und juristische Personen völlig legal, ausländische Konten zu unterhalten, solange die Einkünfte bei der Steuerklärung deklariert werden. Haben Sie dieses nicht vor, geschieht dieses natürlich auf Ihr Risiko. Als Berufsgeheimnisträger werden wir jedenfalls keine Auskünfte an Dritte erteilen. Beachten Sie dann aber u.a. das CRS Abkommen.

Bankkonto eröffnen und CRS

Am 01.01.2016 beginnt der von der OECD initiierte automatische weltweite Informationsaustausch von Kontodaten. Rund 100 Länder machen aktuell mit, darunter alle namhaften Onshore- und Offshore-Finanzzentren der Welt wie die Schweiz, Hong Kong, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Seychellen, Cayman Islands, Isle of Man usw..

OECD CRS in deutscher SpracheOECD CRS in englischer Sprache

  • Bei Neugründungen von Unternehmen (ab dem 01.01.2016) gibt es keinen Schwellenwert (alle Konten werden gemeldet, egal welche Höhe hinsichtlich Kontostand/ Kontogutschriften, außer es handelt sich um „aktive Gesellschaften“ im Sinne der OECD Definition).
  • Bei Alt-Gesellschaften/ Geschäftskonten (gründet/installiert vor dem 01.01.2016) beträgt der Schwellenwert US$ 250.000 (außer es handelt sich um  „aktive Gesellschaften“ im Sinne der OECD Definition)
  • Konten von natürlichen Personen = kein Schwellenwert, egal ob Alt-oder Neukonto, keine Ausnahmen oder Einschränkungen

Lösung für juristische Personen:

  • Gründung einer aktiven Gesellschaft im Ausland gemäß CRS: Es erflogen keine Meldungen oder Meldungen können Ihnen egal sein.
  • Gründung einer US Kapitalgesellschaft (US Corporation) mit alleiniger Betriebsstätte in den USA. Die USA haben das CRS nicht unterzeichnet

Lösung natürliche Person:

  • Kontoeröffnung in einem Land, welches das CRS nicht unterzeichnet hat
  • Kontoeröffnung ETC Partner-Bank Mauritius
  • Gründung einer US Kapitalgesellschaft (US Corporation) mit alleiniger Betriebsstätte in den USA. Die USA haben das CRS nicht unterzeichnet

Weitere Informationen zum CRS..

Bankkonto eröffnen: Problemstellungen und Lösungen

  • Natürliche Person oder Firma, kein Gläubigerzugriff, Finanzamt ist nicht Gläubiger: Konto Zypern, Lettland oder Mauritius
  • Natürliche Person oder Firma, kein Gläubigerzugriff, Finanzamt ist Gläubiger: Konto Mauritius. Konto Zypern oder Lettland möglich für 12 Monate.
  • Firma und keinen automatischen Informationsaustausch der Kontoguthaben: Aktive Firma nach CRS installieren (dann kein Informationsaustausch oder dieser kann Ihnen egal sein) oder US Corporation gründen oder Konto Mauritius
  • Natürliche Person, steuerliche Aspekte: Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht (z.B. Non Dom Irland, England, Malta) oder US Corporation oder Konto Mauritius
  • Schwarzgeld Schweizer Konto: Vgl. unsere Internetseite zum Thema
  • Offshore Glücksspiel Firma und Konto: Gründung Irland Ltd. mit Betriebsstätte Irland und Konto Irland
  • Neuseeland OFC und kein Konto Neuseeland: Konto Mauritius
  • Offshore Firma gegründet, aber keine Kontoeröffnung erfolgt: Konto Mauritius oder Zypern (für einige Staaten wird kein Konto eröffnet, vgl. unsere Mandanten-Information Konto Ausland)

Bankkonto eröffnen: Keine persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich bzw. und/oder keine Niederlassung wenn Kontoeröffnung über unsere Kanzlei

  • Zypern, Lettland, Mauritius, St. Lucia, St. Vincent
  • US Corporation: Keine persönliche Anwesenheit erforderlich, sofern unser Gründungspaket mit Treuhand-Präsident USA

Kontakt zu uns

Bankkonto – Konto Ausland- eröffnen: Unsere Kanzlei realisiert die Kontoeröffnung für Privatpersonen und Unternehmen in der EU/EWR sowie in Drittstaaten wie die USA, Mauritius, St. Vincent, Singapur, Hong Kong und die VAE.

Bankkonto eröffnen: Gern senden wir Ihnen unsere Mandanten-Information zur Kontoeröffnung im Ausland zu. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Stichworte für unsere Dienstleistungen Kontoeröffnung im Ausland sind: Konto im Ausland, Konto Ausland legal, Offshore Konto, Offshore Konto eröffnen. Wir eröffnen für Mandanten Privat- oder Firmenkonten u.a. in folgenden Ländern: England, Zypern, Malta, Lettland, Österreich, Hong Kong, USA, Bahamas, Dubai, Irland, Schweiz, Singapur, St. Vincent.