Forex Broker Lizenz, Broker Lizenz in der EU, BVI, Belize, Cayman Islands, Neuseeland

Forex Lizenz (Forex Broker Lizenz)

Forex Lizenz (Forex Broker- Devisen Handel- Forex Trading) – Broker Lizenz EU und Drittstaaten: Internationales Kapitalmarktrecht 

Forex Lizenz: Grundlagen zum Forex Trading

Der Handel mit Devisen (Forex Trading) stellt weltweit den mit Abstand größten Finanzmarkt dar und erreicht mit einem täglichen Volumen von bis zu 3 Billionen US-Dollar einen beeindruckenden Umfang.

Forex (Kurzform von Foreign Exchange/Devisenhandel) ist der Echtzeitkauf einer Währung und der Verkauf einer anderen. Wer Devisenhandel betreibt (öffentlich und an Dritte) bedarf der Genehmigung.

Begriff „Der Broker“

Wertpapierdienstleistungs– bzw. Handelsunternehmen. Der Broker wirkt als Makler bei reiner Geschäftsvermittlung auf fremden Namen und auf fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) oder als Kommissionär in eigenem Namen und auf fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), vgl. § 1 I, Ia KWG und § 2 III WpHG in Deutschland. Die Entwicklung geht zunehmend weg vom klassischen Broker, der selbst keine eigenen Handelspositionen führt, hin zum sog. Broker-Dealer, der eigene Risikopositionen hält und die Gegenseite eines Geschäftes selbst darstellen muss. Eine weitere Entwicklung ist die Gründung sog. Discount-Broker, die als Kostenführer auftreten, dafür aber eine eingeschränkte Beratung und Leistungspalette anbieten.

Juristische Begriffsbestimmungen Broker /Forex Broker

Die meisten nationalen Gesetze kennen den Begriff Broker Lizenz oder Forex Lizenz nicht. Entsprechende Zulassungsbestimmungen sind in den Investment Gesetzen / Finanzdienstleistungsgesetzen / Kreditwesengesetzen/ Gesetze über Vermögensverwaltungsgesellschaften usw. installiert. Auf Mauritius beschreibt eine Broker Lizenz die „Investment Dealer License“, auf den BVI und vielen anderen Offshore Staaten heißt das „Kind“ Financial Service Lizenz. Entscheidend sind im Hinblick auf die notwendige Lizenz i.d.R.:

  • Richtet sich das Angebot an das Publikum (öffentliche Dritte). Dann i.d.R. immer eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erforderlich (Lizenz)
  • Erfolgt der Handel auf eigene Rechnung (Drittgelder werden angenommen, angelegt und wieder ausgeschüttet) oder tritt der Finanzdienstleister nur als Vermittler auf
  • An welches Publikum, in welchen Ländern, richtet sich das Angebot

Forex Lizenz – Broker Lizenz EU/EWR: Voraussetzungen der Zulassung zum Geschäftsbetrieb, Regulierung

Bei Finanzdienstleistungen greift das Recht des „Sitzstaates der Finanzdienstleistungsgesellschaft“ UND das Recht des/der „Vertriebsstaaten“. In der EU/EWR greift aufgrund der EU-Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit die gegenseitige Anerkennung, ohne die Notwendigkeit einer erneuten Zulassung in einem anderen EU/EWR-Vertriebsstaat (Europäischer Pass). Rechtliche Grundlage auf Ebene der EU/EWR ist u.a. die Directive 2009/65/EG oder UCITS IV. Die nationalen Staaten haben die Richtlinien- und Verordnungen in nationales Recht umzusetzen. Dabei können die Staaten höhere Voraussetzungen festlegen.

Entscheidende Zulassungsmerkmale sind die persönliche-und fachliche Eignung der Geschäftsführung, der ordentliche Geschäftssitz, das Mindest-Anfangskapital, der Anlegerschutz und Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus.

In der EU/EWR bestehen Unterschiede hinsichtlich des Zeitrahmens bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb und den Ertragssteuern, z.B.:

  • Zypern, Irland: 12,5% Ertragssteuern
  • Liechtenstein: 12,5% Ertragssteuern
  • Malta: 5% Ertragssteuern mit dem Malta Holding Modell

Geschäftsführung: I.d.R. sind zwei Geschäftsführer mit der notwendigen persönlichen und fachlichen Eignung erforderlich, wobei mindestens ein Geschäftsführer im Sitzstaat der Gesellschaft einen Wohnsitz haben muss.

Ordentlicher Geschäftssitz: Es ist ein qualifizierter Geschäftssitz im Sitzstaat der Gesellschaft erforderlich, Fremdvergleichsgrundsätze sind einzuhalten. Dieses bedeutet zumindest ein angemietetes Büro und ggf. Mitarbeiter.

Mindest-Anfangskapital bei Brooker /Forex Broker in der EU/EWR:

  • Ein Anfangskapital von mindestens 125 000 Euro müssen Wertpapierfirmen aufweisen, die im Kundenauftrag Gelder und/oder Wertpapiere verwalten und eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:
  • Entgegennahme und Weiterleitung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,
  • Ausführung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,
  • Verwaltung individueller Anlage-Portefeuilles, bestehend aus Finanzinstrumenten, sofern sie nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen in Bezug auf Finanzinstrumente eingehen. 

Die Mitgliedstaaten können den in Absatz 1 genannten Betrag auf 50 000 Euro senken, wenn eine Firma weder dafür zugelassen ist, für Kunden Geld oder Wertpapiere zu verwalten, noch auf eigene Rechnung handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen eingehen darf.

In bestimmten Fällen/Konstellationen kann dieser Betrag nur 20 000 Euro betragen.

(3) Die übrigen Wertpapierfirmen müssen ein Anfangskapital von mindestens 300.000 oder 730 000 Euro aufweisen.

Forex Lizenz -Broker Lizenz in Drittstaaten (nicht EU/EWR)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Sinn machen, eine Finanzdienstleistungsgesellschaft (Forex Lizenz /Broker Lizenz) in einem Drittstaat zu installieren. Grundsätzlich realisieren wir für unsere Mandanten in folgenden Ländern:

  • Neuseeland, USA, VAE /Dubai, Schweiz
  • Mauritius
  • BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong

Bitte beachten Sie folgendes:

Wir weisen dringend darauf hin, dass einige Internet-Anbieter – wahrscheinlich wissentlich falsch- ausführen, der Klient könnte einfach eine Offshore-Gesellschaft z.B. auf BVI gründen und mit dieser Gesellschaft Finanzdienstleistungen erbringen, ohne eine entsprechende Genehmigung zum Geschäftsbetrieb nach den innerstaatlichen Gesetzen. Selbstverständlich ist eine solche Vorgehensweise rechtswidrig und strafbar. Auch die bekannten „Offshore- Staaten“ haben entsprechende Regulierungen, siehe Liste unten und unsere Ausführungen zu den entsprechenden Ländern.

Fast alle Offshore Staaten (z.B. BVI) kennen übrigens vergleichbare Regulierungen im Kontext der Geschäftsführung (persönliche- und fachliche Eignung, i.d.R. sind zwei Geschäftsführer erforderlich), dem ordentlichen Geschäftssitz (ein reines Registered Office ist nie ausreichend) sowie Darstellung der Strukturen der Unternehmensführung, Risk-Management  Abläufe, interne Kontrollmechanismen,  Regelung zur Einhaltung von Vorschriften, AML/CFT Richtlinien (Anti-Money Laundering/Combating the Financing of Terrorism = Anti-Geldwäsche / Kampf gegen Terrorismus-Finanzierung).

Unterschiede bestehen in der Höhe des notwendigen Anfangskapitals und in der Ertragssteuerlast.

Eine Ausnahme macht in diesem Kontext eine Neuseeland OFC oder FSP.

Ergänzend wäre zu prüfen, ob eine Offshore- Finanzdienstleistungsgesellschaft Ihre Dienstleistungen in anderen Ländern anbieten/vertreiben darf. Grundsätzlich ist dieses nur dann erlaubt, sofern die Zulassungsvoraussetzungen vergleichbar sind, ein Abkommen zwischen den Staaten besteht und eine Genehmigung erteilt wird.

Zu beachten sind bei Drittstaaten/Offshore-Staaten neben den Kapitalmarktrechtlichen Aspekten auch immer die steuerlichen Aspekte. Stichwort sind: Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft (steuerlicher Durchgriff z.B. im Kontext §42 AO), Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG= Außensteuergesetz) usw.

Forex Lizenz – Broker Lizenz: Unsere Dienstleistungen

  • Gründung der Finanzdienstleistungsgesellschaft in der EU/EWR (zentral Deutschland, England, Irland, Malta, Zypern, Liechtenstein) sowie in Drittstaaten (USA, Schweiz, VAE/Dubai, Mauritius) und sogenannten Offshore Staaten (BVI, Belize, Cayman Island, Singapur, Hong Kong), Erwirkung der Forex- Broker Lizenz
  • Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat
  • Hilfe bei der Wohnsitzname des Geschäftsführers im Sitzstaat der Forex-Broker – Gesellschaft
  • Genehmigungsantrag (zuständige Regulierungsbehörde) bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb
  • Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht, AGBs
  • Umsetzung der Gesetze/Auflagen zum Anlegerschutz, notwendige Versicherung, Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus gemäß den innerstaatlichen Gesetzen

Forex Lizenz – Broker Lizenz: Zuständige Aufsichtsbehörden

BelizeInternational Financial Services Commission (IFSC)
British Virgin IslandsBritish Virgin Islands Financial Services Commission (FSC)
Cayman IslandsCayman Islands Monetary Authority (CIMA)
CyprusCyprus Securities and Exchange Commission (CYSEC)
DubaiDubai Financial Services Authority (DFSA)
GibraltarFinancial Services Commission
Hong KongSecurities and Futures Commission
MaltaMalta Financial Services Authority (MFSA)
MauritiusFinancial Services Commission Mauritius
New ZealandFinancial Service Providers Register
PanamaComisión Nacional de Valores
SingaporeMonetary Authority of Singapore
United KingdomFinancial Conduct Authority, Prudential Regulation

Forex / Broker Lizenz Malta (Investment Service License)

Maltaist ein hervorragender Standort zur Realisierung einer Forex Lizenz (Investment Service License), da Europäische Union, seriöser und am Kapitalmarkt anerkannter Standort und nur 5% Körperschaftssteuer beim Malta Holding-Modell.

Die zuständige Regulierungsbehörde ist die MFSA Malta.  

Auf der Seite der MFSA Malta kann die Broschüre sowie der Investment Services Act eingesehen werden. Auf Wunsch können wir unseren Mandanten diese Informationen natürlich auch per E-Mail zusenden.

Forex/ Broker Lizenz: Zulassung Zypern (EU)

Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) ist ein erstklassiger Regulator mit langjährigen Erfahrungen auf dem CFD – und Forexmarkt, der ein MiFID konformes grenzüberschreitendes Geschäftsmodell in der europäischen Union ermöglicht. Ferner ist CySEC eine führende Autorität unter den Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Europa. Alle Firmen, die von der CySEC reguliert werden, müssen strenge Finanzstandards erfüllen, inklusive Eigenkapitalanforderungen. Die Firmen sind außerdem verpflichtet, regelmäßig ihre Finanzberichte bei der Regulierungsbehörde einzureichen. Die CySEC hat das Recht, Geldbußen bei Verstößen zu verhängen und/oder ihnen die Lizenz zu entziehen.

Als Internationale Steuer-und Anwaltskanzlei realisieren wir für unsere Mandanten die Forex Lizenz /Broker Lizenz in folgenden Staaten: EU /EWR (z.B. Deutschland, Malta, England, Liechtenstein, Zypern), Drittstaaten (USA, Schweiz, Mauritius, VAE) und in sogenannten Offshore Staaten (Belize, BVI, Cayman Islands, Hong Kong, Singapur).