Firmengründung Offshore, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen
Offshore Firma gründen: G20 Abkommen



Offshore Firma gründen und g20 abkommen
- Index Firmengründung Offshore- Offshore Firma gründen
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Thema Aktivgeschäfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Warum ist bei Offshore-Gesellschaften Vorsicht geboten?
- Unterschiede zwischen einzelnen Ländern
- Pdf-Datei: Grundsätzliche Überlegungen bei einer Offshore-Firmengründung (Nullsteueroase-Nicht DBA-Sachverhalt)
- Offshore Gesellschaft gründen und G20 Abkommen
Offshore Firma gründen: Nullsteueroasen und G20 Abkommen
Begünstigt durch die Finanzkrise und unterstützt durch die scheinbar bereitwillige Unterstützung der sonst das Bankgeheimnis propagierenden Banken im Steuerparadies Liechtenstein im Fall „Zumwinkel“ konnte sich eine internationale Armada zur Jagd auf Steuerflüchtlinge und im Kampf gegen unliebsame Steueroasen formieren. Im April 2009 war der erste Schritt getan: Auf dem Londoner Weltfinanzgipfel veröffentlichte die OECD die sogenannte Schwarze Liste der unkooperativen Länder. Und dies, obwohl einige internationale Finanzzentren zu verhindern versuchten, auf dieser Liste genannt zu werden und einer (vermeintlich negativen) farblichen Einordung von hellgrau bis schwarz, die sich nach der Kooperationsbereitschaft mit der OECD richtete, zu entgehen. Insbesondere China wollte die Veröffentlichung dieser Liste verhindern, wurde aber von führenden europäischen Nationen sowie den USA umgestimmt.
G20 Abkommen reihen sich in die Maßnahmen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs ein. Viele Länder kennen bereits Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs,um zu verhindern das das Besteuerungsrecht rechtswidrig in ein anderes Land verlagert wird. Zu nennen sind hier bei DBA-Sachverhalten die DBA-Missbrauchsklauseln, nationale Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, in Deutschland z.B. §42 AO (Abgabenordnung),Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw..
Welche Auswirkungen die G20 Abkommen, ergänzend andere Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs für Mandanten haben, die eine Offshore Firma gründen möchten, ist nicht in einem Satz darstellbar. Auch vor den G20 Abkommen war es riskant, „mal eben“ eine Offshore Firma zu gründen, um das Besteuerungsrecht in ein Niedrigsteuerland zu verlagern. „Gründungsagenturen“, die Ihren ahnungslosen Kunden Offshore-Konstellationen für ein paar Euros anbieten, locken ihre Kunden regelmäßig in die Steuerfalle. Wenn das alles so einfach wäre, wären alle Hochsteuerländer bereits „pleite“. Sie finden ergänzende Ausführungen auf unserer Offshore-Seite. Wünscht der Mandant eine sichere Offshore-Gestaltung, ist dieses auch „nach G20“ realisierbar. Allerdings bedarf es einer hinreichenden Planung und einen erhöhten Aufwand.
Übersicht über Steuerabkommen (Stand April 2009) /List G20
