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Glücksspiel Lizenz – Wettlizenz – Online Casino -Sportwetten



Glücksspiel Lizenz (Lizenz für Wetten und Sportwetten- Online Casino-Lizenz)
- Glücksspiel Lizenz: Grundsätzliche Überlegungen
- Glücksspiel Lizenz Malta
- Wettlizenz England
- Glücksspiel Lizenz Isle of Man
- Glückspiel Lizenz Offshore
- Glücksspiel Costa Rica
- Internet Marketing für Glücksspielanbieter
- Gewinn- oder Glücksspiel
- Kontakt zu uns
Glücksspiel Lizenz und Dienstleistungen unserer Kanzlei
Die Juristen bestimmen anhand von zwei Kriterien, ob ein Spiel ein Glücksspiel oder ein Gewinnspiel ist. Da ist zum einen das Merkmal „erheblicher Einsatz“, zum anderen die „Zufallsbezogenheit“. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Ist bereits eine der beiden Voraussetzungen zu verneinen, handelt es sich um kein Glücksspiel, sondern um rechtmäßiges Gewinnspiel.
Ist das Vorliegen eines Glücksspieles zu bejahen, greifen die juristischen Grundlagen des Glücksspielrechts.
Es ist bei Vorlage eines Glücksspiels jedoch zwischen einem „eigenen Angebot“ (eigene Lizenz erforderlich), einem Affiliate-Programm, White Label oder Franchise zu unterscheiden.
Glücksspiel Lizenz: Eigenes Glücksspiel-Programm
Unsere Kanzlei bietet die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
- Gründung der Glücksspiel-Gesellschaft im Sitzstaat, also z.B. auf Malta
- Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung eines Treuhand-Direktors oder angestellten Direktors im Sitzstaat der Gesellschaft und/oder Treuhand-Shareholder
- Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat: Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Substanz Escape
- Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl. Onlinebanking, Schecks und Kreditkarte, Merchant Account
- Erlaubnisantrag (BusinessPlan, Plan G&V, AGBs, Einleitung der Lizensierung bis zur Erlaubnis)
- Glücksspielrecht, AGBs der Gesellschaft
- Sofern erforderlich: Zusammenarbeit mit dem „Programmierer der Glücksspiel-Plattform“
- Steuerliche Gestaltung z.B. Installation einer Zwischenholding (Dividendenrouting) oder Malta Holding Modell
- Realisierung von Glücksspiel Lizenzen auf Malta, Gibraltar, England, auf Wunsch auch in sogenannten Drittstaaten bzw. Gewerbelizenz auf Costa Rica
Bei Glücksspiel greift das Recht des Sitzstaates der Glücksspiel-Gesellschaft und das Recht des Anbieter-/Vertriebsstaates. Innerhalb der EU greift die gegenseitige Anerkennung aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit, Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, Gambling-Urteile. So kann eine lizensierte Glücksspiel-Gesellschaft z.B. auf Malta oder England in der gesamten EU anbieten, ohne erneute Zulassung im anderen EU-Anbieter-/Vertriebsstaat.
Soll sich das Angebot ergänzend an Kunden in anderen Ländern richten, so ist idR keine erneute Zulassung – nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren- erforderlich, da die meisten – auch nicht EU/EWR Staaten- eine EU- Glücksspiel-Lizenz entsprechend anerkennen.
Demnach kommt in den meisten Fällen eigentlich nur die Gründung einer Gesellschaft mit Glücksspiel-Lizenz auf Malta, England oder Gibraltar in Frage.
Gibraltar scheidet i.d.R. aus, da sehr hohe Anforderungen hinsichtlich Substanz-Escape (Mitarbeiter auf Gibraltar erforderlich, Büros usw..) und nur noch Lizenzen vergeben werden, wenn eine entsprechend hohe Bonität nachgewiesen wird. England hat im Vergleich zu Malta hohe Belastungen im Rahmen der Steuern und laufende Gebühren. In der Anlage sende ich Ihnen daher die Gebühren Malta.
Hinsichtlich Gestaltungen in Offshore-Staaten (zB Costa Rica): Es ist i.d.R. davon auszugehen, dass derartige Gestaltungen rechtswidrig sind. Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten, dennoch kann es Gründe dafür geben, in einem Offshore-Staat zu realisieren, entsprechend dem Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ (Keine Auskunftsvereinbarungen /Rechtshilfeersuchen in anderen Staaten, Klagen auf Unterlassung greifen nicht durch).
I.d.R. realisieren wir für diese Mandanten z.B. eine Gründung und Lizenz auf Costa Rica sowie eine weitere „Abrechnungs-Firma“ z.B. auf Zypern (EU Teil).
Sonderfälle stellen Gambling –Lizenzen auf Antigua and Barbuda, Kahnawake, Panama und /oder Isle of Man da. In diesen Staaten können entsprechende Gambling-Lizenzen realisiert werden, es besteht eine staatliche Aufsicht. Zentrale Fragestellung ist hier, welche Anbieter-/Vertriebsstaaten eine solche Lizenz anerkennen.
Glücksspiel Lizenz: Reseller-Tätigkeit / AFFILIATES
Bei Teilnahme an einem Affiliate- Programm eines lizensierten Online- Glücksspiel- Anbieters ist keine eigene Glücksspiel-Lizenz erforderlich. Allerdings gibt es Staaten (wie z.B. Deutschland), die hier eine andere Rechtsauffassung haben. Aus diesem Grunde sollten Programmteilnehmer eine Gesellschaft auf Malta oder Zypern mit dort belegender Betriebsstätte gründen und über diese Gesellschaft am Programm teilnehmen. Malta und Zypern erlauben das, ohne dass eine Lizenz erforderlich ist. Über die EU Niederlassungsfreiheit /EU Rechtschutz kann dann mit dieser Gesellschaft in allen EU Staaten angeboten werden. Entscheidend ist bei der Wahl des Affiliate- Programm, dass der Anbieter eine Lizenz in der EU hat.
Glücksspiel Lizenz: White Label eines lizensierten Glücksspiel-Anbieters
White Labels sind auch eine Form von Affiliate Marketing. Daher gleiche rechtliche Einstufung wie bei Affiliate- Programm.
Glücksspiel Lizenz: Franchise Programm eines lizensierten Glücksspiel- Anbieters
Viele lizensierte Glücksspiel-Anbieter unterhalten ein Franchise-Programm.
Dabei wird z.B. in Deutschland ein „Laden-Lokal“ eröffnet mit Online-Anbindung zum Glücksspiel-Anbieter. Die Spieler schliessen keinen Vertrag mit dem Franchise-Nehmer, sondern mit dem Glücksspielanbieter (Franchise-Geber). Viele Länder (u.a. Deutschland) sehen hier einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht.
