Firmengründung Hong Kong, Hong Kong Ltd., Firmengründung China

Firmengründung Hong Kong – Hong Kong Limited

Firmengründung Hong Kong: Gestaltungsmöglichkeiten

Firmengründung Hong Kong: Betriebsstättenbegriff und Außensteuergesetz

Hong Kong unterhält nur ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit wenigen Ländern. Im Nicht-DBA-Sachverhalt ergeben sich damit folgende Problemstellungen:

  • Die Abschirmwirkung eines DBAs ist nicht vorhanden:

Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte außerhalb Hong Kongs definiert sich auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts, in Deutschland also auf der Grundlage §§12/13 AO (Abgabenordnung). Mithin: Ein Warenlager, eine Stätte des Ein- und Verkaufs oder Repräsentanz löst eine Betriebsstätte aus.

Keine Abschirmwirkung gegen hohe Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen nach Hong Kong bei verbundenen Unternehmen: Volle Quellensteuer, da kein Doppelbesteuerungsabkommen (oder die EU Mutter Tochter-Richtlinie) die Quellensteuer begrenzt.

  • Da Hong Kong i.d.R. ein Niedrigsteuerland z.B. im Sinne des Deutschen Außensteuergesetzes ist, greifen i.d.R. die Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland § 8 AStG), sofern beherrschender Einfluss und nur passive Tätigkeiten in Hong Kong. In diesem Fall werden die Gewinne der inländischen Besteuerung (Sitzstaat der Shareholders) unterzogen, in Deutschland: Besteuerung mit Einkommensteuer und nicht mit Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren sofern natürliche Person sowie fiktive Ausschüttungsbesteuerung, also auch wenn nicht ausgeschüttet wird.
  • Da Hong Kong nicht der EU angehört und i.d.R. Nicht-DBA-Sachverhalt, greifen schnell die innerstaatlichen Regelungen des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs, in Deutschland z.B. § 42 AO. Rechtsfolgen können die Umkehr der Beweislast sein, erweiterte Mitwirkungspflicht usw.

Firmengründung Hong Kong: Lösungsansätze zur Problembewältigung

  • Ausreichende Substanz der Hong Kong Ltd., also keine reine Briefkastengesellschaft. Es „kann“ ein virtuelles Office bei einem Business Center Hong Kong mit dauerhaft angemieteten Büro ausreichend sein.
  • Wirkung nationaler Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung, in Deutschland § 8 AStG: Gestaltung so, dass aktive Einkünfte gemäß Aktivkatalog.
  • Firmengründung Hong Kong und „Ort der geschäftlichen Oberleitung“: Lokal ansässige natürliche Person leitet erkennbar die Geschicke der Gesellschaft, das Gehalt ist Vergleichbar im Sinne.

Davon abweichend: Ist in Hong Kong eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9 Monate belegen, dann immer Betriebsstätte in Hong Kong „unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung“. Substanz – Escape kann oder muss vorausgesetzt werden.

Unsere Dienstleistungen Firmengründung Hong Kong in der Kurzübersicht:

  • Steuerliche Beratung im Kontext der Firmengründung Hong Kong, Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs gemäss interstaatlichen Gesetzen des Mandanten 
  • Gründung von Gesellschaften in Hong Kong, Eintrag ins örtliche Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
  • Kontoeröffnung / Geschäftskonto Hongkong
  • Domizillierung der Gesellschaft (Registered Office) bis Büroservice (Substanz Escape, Verhinderung der Annahme einer Briefkastengesellschaft)
  • Bei qualifizierten Geschäftsbetrieb: Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen, Lagerhallen, Produktionsstätten
  • Steuerliche Gestaltung bei verbundenen Unternehmen, Gestaltung über Zwischengesellschaft oder -Holding

Kontakt zu uns

Als englisch-deutsche Kanzlei beraten wir Mandanten im Kontext der Firmengründung in Hong Kong, einschließlich aller Dienstleistungen: Firmengründung Hong Kong, Registereintrag, Registered Office bis Büro, Buchhaltung und Jahresabschluss…

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.