Schuldnerberatung bundesweit, EU Insolvenz, Insolvenz England oder Frankreich
Schuldnerberatung bundesweit durch Rechtsanwälte




Rettung der Immobilie bei drohender Zwangsversteigerung
- Index Schuldnerberatung
- eBook: Strategien bei Überschuldung
- Insolvenzverfahren in Deutschland
- EU Insolvenz: Länderübersicht
- Insolvenzverfahren in England
- Selfmade Paket Insolvenzverfahren in England
- Insolvenzverfahren in Frankreich
- Insolvenzverfahren in Österreich
- Insolvenzverfahren in Spanien
- Überschuldung des Unternehmens
- GmbH Insolvenz
- Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten: Neubeginn für den Unternehmer
- Rettung der Immobilie bei drohender Zwangsversteigerung
In Zusammenarbeit mit einem Deutschen Notar, einem Anwalt für Immobilienrecht und unserem Netzwerkpartner in einem Drittstaat, bieten wir die Rettung der deutschen Immobilie bei drohender Zwangsversteigung. Dabei bleibt die Immobilie Ihr Eigentum, bei vermieteten Immobilien können sogar weiterhin Mieteinnahmen generiert werden. Den genauen Ablauf erörtern wir Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch.
Schuldnerberatung: Überschuldung der natürlichen und juristischen Person- Unsere Dienstleistungen
Unsere Kanzlei betreut natürliche -und juristische Personen im Kontext der Schuldenbereinigung durch entsprechend geeignete Maßnahmen.
Schuldnerberatung und Überschuldung der natürlichen Person
Die in Deutschland ansässige natürliche Person kann das Insolvenzverfahren in Deutschland einleiten. Die Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, danach erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern beantragt. Unsere Kanzlei bietet hier bundesweit den Dienst „Online-Schuldenbereinigung“ an, vgl. Sie bitte unten (Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten).
Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner den Ort seiner überwiegenden Interessen ins EU- Ausland verlagert und sich dort dem Insolvenzverfahren unterwirft. Möglich macht dieses die EU Niederlassungsfreiheit und die europäische Insolvenzordnung. Dabei haben andere EU Länder wesentlich kürzere Zeiten bis zur Restschuldbefreiung: England ca. 12 Monate, Frankreich ca. 8-16 Monate und Spanien ca. 16 Monate. Österreich bietet ein etwas komplexes Verfahren, aber auch in Österreich ist eine verkürzte Zeit bis zur Restschuldbefreiung möglich.
Im Kontext der EU Insolvenz (Insolvenzverfahren in England, Frankreich oder Spanien) bietet unsere Kanzlei ebenfalls die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
- Hilfe bei der Wohnungssuche im EU Ausland, Mietvertrag, Anmeldung Wasser, Strom,Telefon usw
- Anmeldung beim Sozialversicherungsträger, steuerliche Anmeldung
- Kontoeröffnung im EU Ausland
- Sofern sinnvoll oder notwendig: Gründung einer juristischen Person im EU Ausland (z.B. englische Limited), ggf. mit Treuhand-Diensten
- Einleitung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht im EU Ausland
Schuldnerberatung und Überschuldung des Unternehmens- Juristische Person
Ist die natürliche Person Unternehmer, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Deutschland in Betracht. Auch hier erfolgt die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.
Ist der Schuldner eine juristische Person (z.B. Deutsche GmbH oder englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland), so greifen andere gesetzliche Grundlagen als bei der natürlichen Person. Im Kontext der überschuldeten Deutschen GmbH bietet unsere Kanzlei eine interessante Dienstleistung durch Sitzverlegung, Einsatz eines neuen Gesellschafters und erneute Sitzverlegung ins EU Ausland an.
Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland
Dieser Tatbestand stellt einen insolvenzrechtlichen Sonderfall dar. Möglich ist die Abmeldung der Zweigniederlassung in Deutschland und die Verfahrenseröffnung in England. Dieses gilt übrigens für alle EU Gesellschaften mit Sitz im EU Ausland und Zweigniederlassung in Deutschland.
Geschäftlicher Neubeginn nach Insolvenz
Hier bieten wir Lösungsmöglichkeiten durch Gründung einer Auslandsgesellschaft mit Treuhand-Diensten an (Treuhand-Direktor- und/oder Shareholder). Eine Möglichkeit ist die „Neustart-Limited“, also die Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland und Treuhand-Shareholder.
Insolvenzverfahren in Deutschland: Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten:
![]() | Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden. Sie füllen den Antrag aus und senden uns diesen zu (per E-Mail Dateianhang, Post oder Fax an unsere Kanzlei). Die anwaltliche Vollmacht benötigen wir mit Orginalunterschrift per Post. Das kann aber parallel erfolgen. Bitte prüfen Sie vorher, ob ggf. ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Sie in Frage kommt (mehr Infos erhalten Sie unten im Text). |
![]() | Sie erhalten von uns eine Rechnung im Rahmen der Honorarvereinbarung. Die Gebühren sehen Sie im Antrag und unten im Text. Alternativ: Sie haben einen Beratungsgutschein von einer staatlichen Stelle zur Kostenübernahme (diesen dann bitte dem Antrag beilegen) |
![]() | Wir leiten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein. Ist dieses abgeschlossen stellen wir eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Bereinigung aus und senden Ihnen den Antrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Unterschrift zu. Diesen senden Sie dann mit unserem anwaltlichen Anschreiben an das zuständige Insolvenzgericht. Fertig! |
Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages?
Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los.
Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden
Kosten für das insolvenzverfahren
- Als Verbraucher mit geringem Einkommen wurde mir vom Amtsgericht Beratungshilfe gewährt: keine kosten
- Bis zu 5 Gläubiger: 440,00 EUR
- 6 bis 10 Gläubiger: 590,00 EUR
- 11 bis 16 gläubiger: 740,00 EUR
- 17 bis 25 Gläubiger: 840,00 EUR
- 26 bis 50 Gläubiger: gemäß Vereinbarung