Schuldnerberatung bundesweit, EU Insolvenz, Insolvenz England oder Frankreich
Schuldnerberatung bundesweit durch Rechtsanwalt



Schuldnerberatung für natürliche Personen und Unternehmen durch Rechtsanwalt
- eBook: Strategien bei Überschuldung
- Insolvenzverfahren in Deutschland
- Urteile zum Insolvenzrecht Deutschland
- EU Insolvenz: Länderübersicht
- Europäische Insolvenzordnung (pdf)
- Insolvenzverfahren in England
- Selfmade Paket Insolvenzverfahren in England
- Insolvenzverfahren in Frankreich
- Insolvenzverfahren in Österreich
- Insolvenzverfahren in Spanien
- Überschuldung des Unternehmens
- GmbH Insolvenz
- Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten: Neubeginn für den Unternehmer
- Rettung der Immobilie bei drohender Zwangsversteigerung
Schuldnerberatung: Überschuldung der natürlichen und juristischen Person- Unsere Dienstleistungen
Unsere Kanzlei betreut natürliche -und juristische Personen im Kontext der Schuldenbereinigung durch entsprechend geeignete Maßnahmen.
Schuldnerberatung und Überschuldung der natürlichen Person
Die in Deutschland ansässige natürliche Person kann das Insolvenzverfahren in Deutschland einleiten. Die Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, danach erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern beantragt. Nach neuem Insolvenzrecht ist eine Restschuldbefreiung nach bereits 3 Jahren möglich.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner den Ort seiner überwiegenden Interessen ins EU- Ausland verlagert und sich dort dem Insolvenzverfahren unterwirft. Möglich macht dieses die EU Niederlassungsfreiheit und die europäische Insolvenzordnung. Dabei haben andere EU Länder wesentlich kürzere Zeiten bis zur Restschuldbefreiung: England ca. 12 Monate, Frankreich ca. 8-16 Monate und Spanien ca. 16 Monate. Österreich bietet ein etwas komplexes Verfahren, aber auch in Österreich ist eine verkürzte Zeit bis zur Restschuldbefreiung möglich.
Im Kontext der EU Insolvenz (Insolvenzverfahren in England, Frankreich oder Spanien) bietet unsere Kanzlei ebenfalls die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
- Hilfe bei der Wohnungssuche im EU Ausland, Mietvertrag, Anmeldung Wasser, Strom, Telefon usw
- Anmeldung beim Sozialversicherungsträger, steuerliche Anmeldung
- Kontoeröffnung im EU Ausland
- Sofern sinnvoll oder notwendig: Gründung einer juristischen Person im EU Ausland (z.B. englische Limited), ggf. mit Treuhand-Diensten
- Einleitung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht im EU Ausland
Schuldnerberatung und Überschuldung des Unternehmens- Juristische Person
Ist die natürliche Person Unternehmer, kommt das Regelinsolvenzverfahren in Deutschland in Betracht. Auch hier erfolgt die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.
Ist der Schuldner eine juristische Person (z.B. Deutsche GmbH oder englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland), so greifen andere gesetzliche Grundlagen als bei der natürlichen Person. Im Kontext der überschuldeten Deutschen GmbH bietet unsere Kanzlei eine interessante Dienstleistung durch Sitzverlegung, Einsatz eines neuen Gesellschafters und erneute Sitzverlegung ins EU Ausland an.
Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung Deutschland
Dieser Tatbestand stellt einen insolvenzrechtlichen Sonderfall dar. Möglich ist die Abmeldung der Zweigniederlassung in Deutschland und die Verfahrenseröffnung in England. Dieses gilt übrigens für alle EU Gesellschaften mit Sitz im EU Ausland und Zweigniederlassung in Deutschland.