Schuldnerberatung bundesweit, EU Insolvenz, Insolvenz England oder Frankreich
Schuldnerberatung bundesweit durch Rechtsanwälte



Schuldnerberatung: Insolvenzverfahren in Deutschland
- Index Schuldnerberatung
- Pfändungstabelle Deutschland
- eBook: Strategien bei Überschuldung
- EU Insolvenz: Länderübersicht
- Insolvenzverfahren in England
- Selfmade Paket Insolvenzverfahren in England
- Insolvenzverfahren in Frankreich
- Insolvenzverfahren in Österreich
- Insolvenzverfahren in Spanien
- Überschuldung des Unternehmens
- GmbH Insolvenz
- Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten: Neubeginn für den Unternehmer
- Rettung der Immobilie bei drohender Zwangsversteigerung
Schuldnerberatung: Das Insolvenzverfahren in Deutschland
In Deutschland kennt man die Regel- und Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz betrifft grundsätzlich juristische Personen wie z.B. die Deutsche GmbH. Ergänzend betrifft die Regelinsolvenz natürliche Personen die Selbständig sind oder unter bestimmten Voraussetzungen natürliche Personen die Selbständig waren und mehr als 20 Gläubiger haben. Die genauen Fakten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Grafik:

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten die Regel-oder Verbraucherinsolvenz.
Schuldnerberatung und Überschuldung der natürlichen Person (Verbraucher)
Die in Deutschland ansässige natürliche Person kann das Insolvenzverfahren in Deutschland einleiten. Die Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, danach erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern beantragt. Unsere Kanzlei bietet hier bundesweit den Dienst „Online-Schuldenbereinigung“ an (vgl. unten).
Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung ist die gescheiterte außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Somit steht der außergerichtliche Einigungsversuch immer an erster Stelle. Sodann kann das Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet werden. Ab diesem Zeitpunkt besteht Vollstreckungsverbot. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen des Schuldners verwaltet. Besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist der pfändbare Anteil des Einkommens monatlich an den Insolvenzverwalter abzuführen. Innerhalb der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner eine Mitwirkungspflicht.
Ablauf des Insolvenzverfahrens in der Übersicht
