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Investmentgesellschaft auf Panama gründen

Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft Panama

Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft gründen über Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht: EU/EWR und Drittstaaten

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Kapitalanlagegesellschaften/ Investmentgesellschaft in der EU/EWR (zentral Deutschland, Malta, Zypern, Irland, Liechtenstein) und in Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz, BVI, Cayman Islands, Panama).

Investmentgesellschaft auf Panama gründen

Gesellschaftsgründung

Erforderlich sind drei Direktoren, die den Anforderungen der National Securities Commission (CNV) gerecht werden (Details unten):

-1. Legal Executive, der die Gesellschaft nach Außen vertritt, Verträge und Erklärungen unterzeichnet  und in Panama ansässig ist.

-2. Zwei weitere Directoren mit eigenem Geschäftsbereich.

Die Gesellschafter werden auf Ihre Zuverlässigkeit geprüft. Anonyme Gesellschafter werden nicht gestattet, jedoch gewährt das CNV absolute Vertraulichkeit. Aktien können dementsprechend auch auf die Direktoren ausgestellt werden oder auf eine Stiftung, sofern die Stiftungsstrukturen offengelegt werden. Bei mehr als einem Aktionär müssen die Aktionärsbeschlüsse dem CNV offen gelegt werden. Es kann auch sein, dass die Statuten der Gesellschaft dahingehend geprüft werden, ob eine Minderheitsschutz-Klausel enthalten ist und das Aktien und Stimmrechte nicht an Dritte übertragen werden dürfen.

Zu den Anforderungen der National Securities Commission gehören das

a)Principle Executive Exam und

b) Compliance Officer Exam

Principle Executive Exam:

Jeder Direktor muss dieses nachweisen können. Die Prüfung umfasst allgemeine Fragen zum Bankenrecht und zu den Finanzmärkten und endet mit einem 2 stündigen Multiple-Choice-Test. Die aktuellen Inhalte finden Sie auch unter: http://tinyurl.com/cnvexam

Eine ausführliche Beschreibung und Lernhilfen bietet „General Securities Representative: License Exam Manual von Passtrak, erschienen bei Kaplan Publishing auf Englisch oder Spanisch.

-Compliance Officer Exam

Die Prüfung umfasst allgemeine Fragen zum Bankenrecht und zu den Finanzmärkten und endet mit einem 2 stündigen Multiple-Choice-Test. Im Bereich des Compliance Officers kann Ihnen unsere Partnerkanzlei personell behilflich sein. Portfolio Verwaltungssystem Die Steuerbehörde Panamas akzeptiert ausschließlich PeachTree® Software von SAGE (www.sage.com)

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung

Über unsere Netzwerkpartner können wir Ihnen verschiedene internationale WP / Steuerberatungskanzleien empfehlen.

Business Plan

Vor der Vergabe der Lizenz muss ein Business Plan eingereicht werden, der die Strukturen und Ziele sowie internen Vorgänge der Gesellschaft darlegt und eine Liquiditätsplanung für zumindest 3 Jahre darstellt.

Sonstiges

Entsprechend dem Panamaischem Recht müssen Arbeitsverträge, Verträge, AGB etc erstellt werden. Hierbei können wir Ihnen behilflich sein und binden Sie an unsere Kollegen vor Ort an. Diese stehen Ihnen auch bei der VISA-Erteilung zur Verfügung.

Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Kapitalanlagegesellschaften /Investmentgesellschaften in der EU/EWR und Drittstaaten. Die Realisierung übernehmen unsere Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht.