Firmengründung Offshore, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen

Firmengründung Offshore – Firmengründung Jersey

Firmengründung Offshore: Firmengründung jersey (Kanalinseln)

Firmengründung Jersey: Allgemeines zu den Kanalinseln, Jersey und Guernsey

Die Kanalinseln oder Normannischen Inseln (engl. Channel Islands, frz. Îles anglo-normandes) sind eine Inselgruppe im Ärmelkanal (vor der Küste des französischen Départements Manche). Sie beherbergen ungefähr 160.000 Einwohner.

Die Kanalinseln sind Gipfelreste des Armorikanischen Massivs und bestehen vor allem aus Tiefengesteinen (2,6 bis 1 Mrd. Jahre alt). Zu Inseln wurden sie nach dem Anstieg des Meeresspiegels nach der letzten Eiszeit vor ca. 10.000 Jahren. Durch Erosion bildeten sich die heutigen Oberflächenformen: Jersey und Sark sind flache Plateaus mit hohen Küsten, Guernsey, Alderney und Herm dagegen, weiter nördlich gelegen, fallen von Süden nach Norden ab und haben im Norden flache Strände. Die höchste Erhebung auf den Kanalinseln beträgt ca. 109 m und liegt auf Sark.

Politisch sind sie unterteilt in die Amtsbezirke (Vogteien, englisch bailiwick) von Guernsey und Jersey. Die beiden Amtsbezirke haben eigene Parlamente (die States).

Die Kanalinseln sind weder ein Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie, sondern sind direkt als Kronbesitz (englisch crown dependency) der britischen Krone (in ihrer Funktion als Herzöge der Normandie) unterstellt (Suzeränität). Diesen Sonderstatus hat sonst nur noch die Isle of Man.

Obwohl die Kanalinseln geographisch nicht zu den britischen Inseln gehören, werden sie oftmals aus politischen Gründen zu ihnen gezählt. Beim Beitritt Großbritanniens 1973 zur Europäischen Gemeinschaft wurde der Status der Kanalinseln in einem Zusatzprotokoll geregelt.

Die Kanalinseln sind demnach nicht Mitglieder der EU, gehören aber dem Zollgebiet der Gemeinschaft an.

Die Kanalinseln waren in der Vergangenheit mit 100 Finanzinstituten, darunter einigen deutschen, und 352 Versicherungsunternehmen ein bedeutender Finanzplatz und galten als attraktive Steueroase.

Firmengründung Jersey: Problemstellungen

Über Problemstellungen bei Firmengründungen in sogenannten Steueroasenländern ohne DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) lesen Sie bitte hier…

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kanalinseln (u.a. Jersey) nicht zur EU gehören. Mithin keine Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit /EU-Rechtschutz und/oder Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Da i.d.R. auch keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, keine Abschirmwirkung eines DBAs und steuerrechtliche Zuordnung als Steueroasen-Länder wie z.B. BVI, Belize, Seychellen, Panama usw.

I.d.R. also Zuordnung als rechtswidrige Zwischengesellschaft, es sei denn:

  • Die geschäftliche Oberleitung geht nachweisbar z.B. von Jersey aus (kein Nominee Direktor, sondern lokal angestellter Direktor der erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenkt, Fremdvergleichsgrundsätze beachten)
  • Es wird ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb installiert (Büro mit Mietvertrag, ggf. Angestellte= Fremdvergleichsgrundsätze)

Dienstleistungen Firmengründung Jersey:

  • Gründung der Gesellschaft über Anwaltskanzlei auf Jersey
  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Stellung Treuhand-Direktor (Anwaltskanzlei), Treuhand-Shareholder
  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien
  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft
  • Registered Office, virtuelles Domizil bis Büro
  • Registrierung als exempted Company (Gesellschaft, die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)
  • Notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  

Vorteile einer Firmengründung Jersey:

  • Generelle Abschaffung der Körperschaftssteuer
  • Kein öffentliches Handelsregister
  • Inhaberaktien erlaubt

Firmengründung Jersey: Internationale Abkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Großbritannien und Guernsey, einschließlich Abkommen über Auskunftserteilung in Steuerangelegenheiten. Abkommen über Auskunftserteilung in Steuerangelegenheiten mit den USA und Niederlande. Vereinbarungen mit den Finanzaufsichtsbehörden verschiedener Staaten, z.B. BVI, Dubai, Zypern, Irland, Australien.

Nachteile einer Firmengründung auf Jersey:

  • Durch fehlendes DBA, bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich auf Deutscher Seite allein auf der Grundlage §§12/13 AO und nicht auf der Grundlage 5 DBA. Viele andere Staaten (auch Österreich) haben vergleichbare Regelungen.
  • Im Nicht-DBA-Sachverhalt: Umkehr der Beweislast bei mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch, bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts Negativwirkungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, Keine Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden
  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Wirkung 8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung)
  • Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU Niederlassungsfreiheit
  • Ist steuerliche Anerkennung erwünscht: In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb auf Jersey  erforderlich (Substanz Escape) und die geschäftliche Oberleitung muss nachweisbar von Jersey ausgehen, also kein reiner Nominee- oder Treuhand-Direktor.

Gebühren Firmengründung Jersey:

Nach Dienstleistungen und Ausgestaltung, bitte fragen Sie nach: Kontakt zu uns

Firmengründung Offshore über Steuerberater und Rechtsanwälte: Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen auf Jersey, einschließlich aller Dienstleistungen: Registereintrag Jersey, Registered Office bis Headoffice, Treuhand-Dienste und Konto.

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