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Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland gründen



Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft in Deutschland gründen
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Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft in Deutschland gründen
Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Das KAGB löst das bis dahin geltende Investmentgesetz ab und ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Es hat das Ziel, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen Standard zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt einzudämmen. Die Anforderungen des KAGB gelten sowohl für Verwalter offener als auch geschlossener Fonds. Damit müssen auch Verwalter geschlossener Fonds erstmalig gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds bereits seit langem gelten.
Das KAGB unterscheidet zwischen Investmentvermögen, die sogenannte „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) sind, und solchen, die als „alternative Investmentfonds“ (AIF) gelten. Viele Aktien- und Rentenfonds sind OGAW. Als AIF werden alle geschlossenen Fonds eingestuft. Darüber hinaus zählen zu den AIF auch die investmentrechtlich regulierten offenen Investmentfonds, die nicht als OGAW gelten. Das sind insbesondere offene Spezialfonds und offene Immobilienfonds. Für Verwalter von OGAW und AIF gelten unterschiedliche Zulassungsanforderungen und Berichtspflichten.
Aus den bisherigen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen) wurden nach Inkrafttreten des KAGB sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Diese unterscheiden sich nach Art des verwalteten Investmentvermögens in OGAW-KVG und AIF-KVG.
Quelle: http://www.bvi.de/regulierung/kapitalanlagegesetzbuch/
Das neue Kapitalanlagegesetzbuch können Sie über die Homepage des BVI bestellen: http://www.bvi.de/bvi/publikationen/
Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft in Deutschland gründen über Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht
Unsere Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht übernehmen die Gründung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland.
Kapitalanlagegesellschaft – Investmentgesellschaft gründen über Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht: EU/EWR und Drittstaaten
Als internationale Steuer-und Anwaltskanzlei gründen wir für Mandanten Kapitalanlagegesellschaften/ Investmentgesellschaft in der EU/EWR (zentral Deutschland, Malta, Zypern, Irland, Liechtenstein) und in Drittstaaten (z.B. USA, Schweiz).