Firmengründung Liechtenstein, Holding in Liechtenstein
Firmengründung Liechtenstein: Holding Liechtenstein



Firmengründung Liechtenstein: Holding in Liechtenstein
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Firmengründung Liechtenstein: Gründung einer Holding in Liechtenstein
Verbundene Unternehmen: Liechtenstein besteuert reine Beteiligungserlöse nicht, sofern Mindestbeteiligungshöhe 10% und aktive Töchter.
Aktive Einnahmen der Holding (z.B. Rechnungsstellungen an die Töchter, Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung) werden mit nur 12,5% besteuert.
Dividendenausschüttungen ins Ausland unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer in Liechtenstein.
Privilegierte Besteuerung von Einkünften aus Immaterialgüterrechten (IP Box, Patent-und Lizenz Box): 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten, die ab dem 1. Januar 2011 geschaffen oder erworben worden sind, werden lt. SteG von der Steuer befreit. In der zugehörigen Verordnung wird aufgezählt, was als Immaterialgüterrecht gilt: Patente, Marken, Muster und Gebrauchsmuster, sofern diese durch Eintragung in ein inländisches, ausländisches oder internationales Register geschützt sind. Sonstige Rechte wie beispielsweise Urheberrechte, Know-how oder Handelsbeziehungen gelten nicht als Immaterialgüterrechte und geniessen daher keine privilegierte Behandlung.
Firmengründung Liechtenstein- Holding in Liechtenstein: Würdigung des Holding Standortes Liechtenstein
Liechtenstein ist ein sehr attraktiver Holding Standort geworden. Dieses wegen obigen steuerlichen Voraussetzungen und ergänzend:
- Keine Negativwirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8/2 AStG, sofern ausreichend Substanz Escape in Liechtenstein
- Verbundene Unternehmen Deutschland / Liechtenstein: Durch DBA steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden der Deutschen Tochter möglich, unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt in Deutschland
- „Seriöser“ Standort, deutschsprachig, gut erreichbar, Bankgeheimnis
- Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung möglich (steuerneutraler Übertrag der Assets auf die Liechtensteiner Holding, Gewinnabsaugung vor Besteuerung in Deutschland)
- Sehr gutes „Bankenumfeld“, z.B. im Kontext von (Re-) Finanzierungen
- Deutschsprachig

Abbildung: Gründung einer Holding in Liechtenstein. Die Holding hält mindestens 10% der Deutschen Kapitalgesellschaft. Die Deutsche Kapitalgesellschaft unterliegt der ordentlichen Besteuerung in Deutschland. Dividenden der Deutschen Kapitalgesellschaft (Gewinne nach Besteuerung) fliessen in die Liechtensteiner Holding. Quellensteuer in Deutschland: Nach einem Jahr Haltefrist keine Quellensteuer, sonst 5%. Die Liechtensteiner Holding besteuert die Deutschen Dividenden nicht. Dividenden-Weiterausschüttungen aus Liechtenstein unterliegen keiner Quellensteuer in Liechtenstein, unabhängig davon ob DBA-Sachverhalt oder nicht. Aktive Einnahmen der Liechtensteiner Holding werden mit nur 12,5% besteuert. 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten (Lizenzen, Patente, Gebrauchsmuster) bleiben steuerfrei.
Holding in Liechtenstein und Steuerplanung am Beispiel Holding in Liechtenstein und deutsche Kapitalgesellschaft
Die Liechtensteiner Holding ist Anteilseigner der Deutschen Kapitalgesellschaft. Die deutsche Kapitalgesellschaft wird in Deutschland ordentlich besteuert, also ca. 30% Gesamtsteuerlast. Die Dividenden der deutschen Kapitalgesellschaft (Tochter/Basisgesellschaft) fließen an die Liechtensteiner Holding. In Deutschland Quellensteuer gemäß DBA Deutschland/Liechtenstein, also 5% Quellensteuer. Außerdem kennt Deutschland einen Körperschaftssteuervorbehalt von 5%. Nach einem Jahr Haltefrist, quellensteuerfreie Ausschüttung nach Liechtenstein möglich. Keine Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Die Dividenden werden in Liechtenstein nicht besteuert. Dividenden-Weiterausschüttungen an den Anteilseigner der Liechtensteiner Holding unterliegen keiner Quellensteuer in Liechtenstein. Handelt es sich bei der Liechtensteiner Holding um eine Verwaltungs-/Management-Holding, so kann die Liechtensteiner Holding der Deutschen Tochter für Aufwendungen in Rechnung stellen. Dieses reduziert- über diesen Umweg- die Ertragssteuerlast der Deutschen Tochter (Gewinnabsaugung an die Liechtensteiner Holding). Auf Seite der Liechtensteiner Holding werden diese Einnahmen mit 12,5% besteuert. Hält die Liechtensteiner Holding Patente/Lizenzen oder Rechte und wird hierfür der deutschen Tochter in Rechnung gestellt, so werden diese Einnahmen auf Seiten der Liechtensteiner Holding zu 80% steuerfrei gestellt.
Holding Liechtenstein und steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochtergesellschaft
Ist die Tochter werthaltig, müsste die Liechtensteiner Holding die Assets der Tochter eigentlich erwerben. Mittels Maßnahmen der Verschmelzung/Fusion und/oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung können die Assets der Tochter steuerneutral auf die Liechtensteiner Holding übertragen werden.
