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Limited gründen- Ltd gründen: Bilanzübertrag und Jahresmeldung
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Limited gründen und Bilanzübertragung
Bilanzübertrag nach UK GAAP
Bilanzüberträge sind „kleine-Abschlüsse“, welche nach UK GAAP, den englischen Bilanzvorschriften, angefertigt wurden.
Der Bilanzübertrag wird auf Grundlage der deutschen bzw. österreichischen Abschlüsse erstellt. Die Bilanz wird also ins englische Format „übertragen“. Dann muss dieser beim Companies House eingereicht werden. Dies muss innerhalb von 10 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen (also bei in Deutschland tätigen Limiteds in der Regel bis zum 31.10. des Folgejahres).
Limited gründen: Nullmeldung und Ansässigkeitsbescheinigung
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA= Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung) zwischen England und Deutschland bzw. Österreich, verhindert die Doppelbesteuerung der Gesellschaft. Ist die einzige steuerliche Betriebsstätte der Limited also in Deutschland oder Österreich belegen (Zweigniederlassung), steht England kein Besteuerungsrecht zu.
Es ist nicht einmal erforderlich, dass die Gesellschaft eine Steuererklärung einreicht.
Stattdessen bescheinigt die Limited mit Hilfe einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen oder österrreichischen Finanzamtes, dass sie in Deutschland bzw. Österreich ordentlich steuerlich veranlagt wurde.
Beigelegt wird eine Bestätigung, dass die Limited keine Einkünfte im UK erzielt hat und somit nicht im UK veranlagt wird. Daher der Begriff Nullmeldung.
Die Nullmeldung muss 12 Monate nach Ablauf Ihres Geschäftsjahres (also in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres) beim englischen Finanzamt eingereicht werden.
Limited gründen: Die Jahresmeldung
Die Jahresmeldung, auch Annual Return oder 363 Return genannt, muss einmal im Jahr beim Companies House in Cardiff eingereicht werden.
Mit der Jahresmeldung werden die Details der Gesellschaft wie Aktionäre, Registered Office usw. bestätigt. Haben sich diese in den letzten 12 Monaten geändert, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
Die Abgabe der Jahresmeldung wird jeweils zum Datum der Gründung fällig.