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Limited gründen: Organe der englischen Limited

Limited gründen- Ltd gründen: Organe der englischen Limited

Limited gründen (UK Ltd. gründen) und Organe der Limited

Bei der englischen Limited handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (juristische Person) nach englischem Recht.

Um eine englische Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Shareholder (Aktionär), der wiederum mindestens einen Director (Geschäftsführer) beruft. Es besteht aber die Möglichkeit, dass eine Person Director und Shareholder der Limited wird. Der oder die Shareholder sind quasi die Eigner/Besitzer der englischen Limited und können natürliche oder juristische Personen innerhalb oder außerhalbs England sein. Den Shareholdern steht der Gewinn nach Besteuerung der Limited zu, also die Dividenden. Der Director einer englischen Limited darf nur eine natürliche Person sein, mit Ansässigkeit in der EU.

Der Company Secretary wird durch den Director ernannt. Er ist im Gegensatz zu den beiden anderen Posten kein Organ einer Limited. Er ist wie ein Verwalter innerhalb der Limited zu betrachten und übernimmt die Kommunikation mit den englischen Behörden. Seit April 2008 ist der bislang vorgeschriebene Secretary jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.

Ein Director kann nicht gleichzeitig Company Secretary sein. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen notwendig sind, um die drei Posten zu besetzen. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Posten gegen Gebühr durch unsere Kanzlei besetzen zu lassen. Somit reicht dann faktisch eine Person zur Gründung einer Limited aus.

Limited gründen (UK Ltd gründen) und Aufgaben des Directors der englischen Limited

Der Director ist der gesetzlicheStellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Die Position setzt keine formale Qualifikation voraus. Der Director ist für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die im Namen der Firma getätigt werden verantwortlich und hat dabei die Interessen des Unternehmens zu vertreten. Der Director kann seit 2010 nur eine natürliche Person sein, in der EU ansässig.

Der Director ist dem Companies House (englisches Handelsregister) gegenüber persönlich dafür verantwortlich, dass die notwendigenDokumentetermingerecht erstellt und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere

  • Jahresbilanz der Limited (Annual Account)
  • Jahresbericht (Annual Return)
  • Informationen über neue Directors beziehungsweise Company Secretaries
  • Informationen über Änderungen bezüglich des Registered Office

Bei mehreren Directors spricht man von Board of Directors, was einem Vorstand entsprechen würde. Dieser darf die Gesellschaft dann nur gemeinschaftlich vertreten.

Die Verletzung formaler Pflichten wird in England deutlich schneller und härter geahndet, als dies in Deutschland der Fall ist. Es können schnell Geldstrafen bis zu 1.000 Pfund verhängt werden.

Die Verantwortung für das termingerechte Einreichen der Dokumente liegt alleine beim Director und kann nicht übertragen werden. Es ist daher wichtig, dass der Director eine zuverlässige Person ist und selbst auch zuverlässige Partner auswählt.

Als englisch-deutsche Kanzlei gründen wir für Mandanten die englische Limited, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Limited, Registered Office bis Headoffice in England, Treuhand-Dienste, Buchhaltung, VAT-Meldungen und Jahresabschluss für die englische Limited.