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Firmengründung Lettland, Litauen und Estland

Firmengründung Lettland, Litauen und Estland

Steuern und Rechtsformen: Firmengründung in Lettland, Litauen und Estland

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Unternehmen in Lettland, Litauen und Estland (Rechtsformen der GmbH und AG) mit allen notwendigen Dienstleistungen:

  • Firmengründung, Eintrag ins Handelsregister oder Firmenregister Lettland, Litauen oder Estland
  • Ordentlicher Geschäftssitz (Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, Gestaltungsmissbrauch)
  • Konto für die Gesellschaft
  • Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Stellung eines Treuhand- oder angestellten Geschäftsführers  in Lettland, Estland oder Litauen (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte, außer bei Produktionsstätte, Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer, dann immer Betriebsstätte im Sitzstaat)
  • Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich: Stellung Treuhand-Gesellschafter
  • Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschluss, Lohnkonten
  • Gesellschaftsrecht, Arbeitsvertragsrecht in Litauen, Lettland und Estland, Entsendegesetz
  • Steuerliche Beratung im Kontext der verbundenen Unternehmen (Fragen der Quellensteuer, Dividendenausschüttungen)
  • Steuerliche Beratung im Kontext einer Zwischen-Holding (möglichst steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden auf der Grundlage der EU Mutter-Tochter-Richtlinie, keine Besteuerung von reinen Beteiligungserlösen, Management- oder Verwaltungsholding)

Positivliste Firmengründung Lettland, Litauen und Estland

  • Mitglied in der EU, mithin: Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU- Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit. Positivwirkung der EU-Fusionsrichtlinie, Verschmelzung, steuerneutraler Anteilstausch
  • Keine Wirkung nationaler Regelungen einer Hinzurechnungsbesteuerung, z.B. §8 Deutsches AStG, sofern im Sitzstaat (Lettland, Litauen oder Estland) ausreichender Substanz-Escape vorhanden ist.
  • Steuern: Niedrige Körperschaftssteuern
  • Lohnstückkosten: Gering im europäischen Vergleich

Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht: Firmengründung Ausland, Offshore Firmengründung.

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.

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