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Limited Liability Partnership (LLP) gründen



Limited Liability Partnership (LLP) gründen
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Englische Limited Liability Partnership (LLP) gründen
Die Rechtsform der LLP eignet sich zentral für Anwalts-oder Steuerkanzleien, für Freiberuflicher oder auch für Unternehmensberatungen mit „Partner-Struktur“. Zentrales Merkmal ist die Haftungsbeschränkung. Zwar bieten auch andere Rechtsformen einen Haftungsschutz. Bei der LLP kommt allerdings hinzu, dass die einzelnen Members (Partner) im Haftungsfall vor von anderen Members verursachten Haftungsrisiken geschützt sind. Entsteht beispielsweise durch den Beratungsfehler eines Members ein Haftungsfall, sind davon die anderen Member der LLP und deren Vermögen nicht berührt. LLP Member haften nicht für andere LLP Member, außer wenn dies im Gesellschaftervertrag so vereinbart ist.
Daher die besondere Eignung dieser Rechtsform für Anwalts- oder Steuerkanzleien bzw. Unternehmensberatungen auf „Partnerschaft-Struktur“. Kommt es beispielsweise bei einer Anwaltskanzlei mit verschiedenen Partnern (Rechtsanwälten) zu einem Haftungsfall, berührt dieser nicht die anderen Partner bzw. die Gesellschaft an sich.
Members (Partner) kann jede natürliche oder juristische Person im In- und Ausland sein.
Ein Vorteil der LLP ist auch, dass sie beim Tode oder beim Ausscheiden eines Partners weiterhin Bestand hat, was bei anderen UK-Personengesellschaften nicht der Fall ist.
Eine LLP kann beliebig viele Member haben, mindestens sind jedoch zwei erforderlich. Mindestens zwei der Member müssen sogenannte „Designated Members“ sein. Ein Designated Member ist gegenüber den UK-Behörden handlungsberechtigt und für die Einhaltung der diversen Fristen verantwortlich. Diese Funktion ist mit der einen Company Secretary vergleichbar. Die Steuererklärung der LLP muss beispielsweise von Designated Members unterzeichnet werden.
Die englische LLP wird in England gegründet und ins englische Register eingetragen. I.d.R. erfolgt dann die Eintragung als Zweigniederlassung z.B. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Englische Limited Liability Partnership (LLP) gründen: Steuerliche Einstufung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Grundsätzlich kann die englische LLP steuerlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft z.B. in Deutschland eingestuft werden. Hinsichtlich der Einstufung in Deutschland besteht eine gewisse Rechtssicherheit aufgrund des Erlasses der obersten Finanzbehörde zur steuerlichen Einstufung einer UK LLP.
Englische Limited Liability Partnership (LLP) gründen: Vorteil gegenüber der Deutschen PartnerGesellschaft
Zwar haften auch bei der PartG die Partner nicht für berufliche Fehler der anderen Partner, allerdings haften sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollumfänglich und mit dem Privatvermögen. Bei der LLP haften die Partner nur mit ihrer Einlage.
Englische Limited Liability Partnership (LLP) gründen: Vorteil gegenüber der Kommanditgesellschaft
Gegenüber der Kommanditgesellschaft ist die Haftungsbeschränkung insofern vorteilhaft geregelt, dass einzelne Members der LLP durch Risiken, die von anderen Members verursacht wurden, abgeschirmt sind. Sie haften nicht nur nicht mit ihrer Einlage, sie haften gar nicht für berufliche Fehler der anderen Members.
LLP Agreement
Der Gesellschaftervertrag, also das sogenannte LLP-Agreement, ist gesellschaftsrechtlich nicht zwingend. Allerdings macht die Gründung einer LLP ohne LLP Agreement aus unserer Sicht keinen Sinn. Der Gesellschaftsvertrag wird nicht beim Register/Handelsregister eingereicht und wird mithin nicht veröffentlich. Ratsam ist dennoch die notarielle Beglaubigung und/oder Hinterlegung.
Folgende wichtige Details sind im LLP Agreement geregelt:
- Gewinnverteilung. Ohne LLP-Agreement sind alle Members zu gleichen Teilen am Gewinn der beteiligt.
- Einlage: Wie hoch ist die Einlage für die einzelnen Members? Ohne LLP-Agreement wird keine Einlage angenommen.
- Haftung. Ohne LLP-Agreement haften die Member nicht für berufliche Fehler anderer Members und mit ihrer Einlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Englische Limited Liability Partnership (LLP) gründen: Unsere Dienstleistungen
- Gründung Ihrer LLP, Eintrag ins Companies House UK
- Registerunterlagen, notariell beglaubigt, deutschsprachige Übersetzung (zwingend erforderlich für die Handelsregistereintragung in Deutschland, Österreich oder Schweiz)
- Registered Office in London (gesetzlich vorgeschrieben)
- Übertrag der Gewinn- und Verlustrechnung nach UK-GAAP: Die LLP muss in England eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Dormant Accounts sind nicht zulässig.
- Anfertigen des Partnership Tax Return & ggf. UK-Einkommenssteuererklärungen der Members: Auf Basis der G & V erstellen wir den Partnership-Tax-Return für die LLP und reichen diesen beim Finanzamt in England ein. Nach Aufforderung müssen ggf. auch die Members der LLP eine UK-Einkommenssteuererklärung einreichen. Auch díese werden in diesem Fall von uns angefertigt. Bei einer Zweigniederlassung der LLP z.B. in Deutschland sollte eine Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen Finanzamtes ausgestellt werden (sofern Einstufung als juristische Person) sowie eine Bestätigung, dass die jeweiligen Partner (Members) in Deutschland der Einkommensbesteuerung unterliegen.
- Anwaltlich ausgearbeitete LLP-Agreement-Vorlage (Gesellschaftervertrag)
- Eröffnung eines Firmenkontos in England