Limited & COKG gründen, englische Limited gründen, Firmengründung England

Ltd. &CO KG  über Rechtsanwälte in England gründen

Limited gründen- Ltd. gründen: Ltd. & CO KG

Limited gründen: Limited &Co KG (Ltd &Co KG)

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, wobei der Komplementär der Vollhafter ist und der Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet. Bei einer Ltd &Co KG ist der Komplementär also die Limited. Mithin ist die Haftung auf das Vermögen der Limited beschränkt. Es bestehen im Grunde genommen zwei Möglichkeiten hinsichtlich des Komplementärs/der Limited: Die Komplementär-Limited hat ihren steuerlichen Sitz in Deutschland oder in England.

Die KG – Ihre Vorteile auf einen Blick

Vorteil 1: 

Nur ein Vollhafter erforderlich, dies kann auch ab 1 EURO eine Kapitalgesellschaft sein.
Für eine Kommanditgesellschaft (KG) benötigen Sie eine Person, welche die volle Haftung für alle Geschäfte der KG übernimmt (Vollhafter, sog. Komplementär). Dies kann eine natürliche Person sein oder eine Kapitalgesellschaft, also z.B. eine UK Limited.

Vorteil 2:

Ausschluss privater Haftung
Mit einer KG sind Sie, wenn Sie die Rolle eines Teilhafters (sog. Kommanditist) einnehmen,  vor dem Durchgriff auf Ihr Privatvermögen geschützt. Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage. Ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft (also z.B. eine UK Limited oder eine Deutsche Unternehmergesellschaft oder GmbH), so haftet dieser Komplementär nur mit Stammkapital der Kapitalgesellschaft und Anlage- und Betriebsvermögen, sofern vorhanden.

Vorteil 3:

Gewerbesteuerfreibetrag
Für die KG gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EURO, wie beim Einzelunternehmen.

Vorteil 4:

Besteuerung der KG
Wie beim Einzelunternehmer sind Gewinne mit ihrer Entstehung als „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“ nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.  Verluste der Gesellschaft können mit anderen Einkünften verrechnet werden – bis zur Höhe der geleisteten Hafteinlage.

Bei der Einlage privater Immobilien in das Betriebsvermögen einer KG zur Verbesserung der Eigenkapitalquote wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Künftige Reparaturen mindern als Betriebsausgaben die Gewerbesteuer.

Vorteil 5:

Entscheidungsfreiheit des Vollhafters
Der Vollhafter hat nach deutschem Recht bei gewöhnlichen Geschäften völlige Handlungsfreiheit gegenüber den Teilhaftern. Das schafft Ihnen die Möglichkeit, Geschäftspartner an der Gesellschaft zu beteiligen – die Geschäfte aber als Vollhafter alleine zu lenken.

Vorteil 6:

Privatentnahmen 
Kapitalentnahmen ohne vorherige schriftliche Festlegung sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen – wie bei einem Einzelunternehmer sind Privatentnahmen möglich.

Vorteil 7: 

Einfaches deutsches Gesellschaftsrecht
Vertragsänderungen, ein Wechsel oder die Hinzunahme von Teilhaftern können ohne notarielle Beurkundung durchgeführt werden.

Als englisch-deutsche Kanzlei gründen wir für Mandanten die Limited & COKG (Ltd &COKG). Bei dieser Rechtsform ist die englische Limited der Komplementär (Vollhafter) im Kontext der Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft).