Limited gründen mit Zweigniederlassung außerhalb Englands, Firmengründung England
Limited gründen mit Zweigniederlassung außerhalb Englands



Limited gründen – Ltd. gründen: Gründung englische Limited mit Zweigniederlassung außerhalb UK
- Index Limited gründen
- Vorsicht vor Billig-Gründern!
- Limited gründen mit Betriebsstätte Deutschland oder Österreich
- Limited nach Insolvenz
- Limited mit Betriebsstätte England
- Einführung internationales Steuerrecht
- Aktiveinkünfte im Rahmen AStG
- Schachtelprivilegien
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Die Limited als Schweizer Zweigniederlassung
- Formen der Limited-Gründung, eine Übersicht
- Typische Fragestellungen in der Beraterpraxis
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Steuermodelle: Die besten Steuermodelle in der Kurzübersicht
- Limited gründen: Kontakt zu uns
Einleitung Limited gründen mit Zweigniederlassung außerhalb Englands (z.B. englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich)
In Rechtsfolge der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit kann eine englischen Limited in der gesamten EU Zweigniederlassungen eröffnen.
Zunächst wird die englische Limited in England gegründet und ins Companies House eingetragen. Erforderlich ist ein Registered Office in England. Nachfolgend wird eine Zweigniederlassung der englischen Limited im örtlichen Handelsregister (z.B. in Deutschland oder Österreich) eingetragen. Die Zweigniederlassung entwickelt nun eine Rechtspersönlichkeit, i.d.R. mithin Besteuerung der Limited im Land der Zweigniederlassung. Die Limited erhält im Land der Zweigniederlassung (also z.B. in Deutschland oder Österreich) eine eigene Steuernummer und Umsatzsteuer-ID. Wird eine Zweigniederlassung der englischen Limited z.B. in Deutschland angemeldet, so erfolgt Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschluss in Deutschland. In diesem Beispiel würde die englische Limited in Deutschland der Besteuerung unterliegen, also mit 15% Ertragssteuern+ Gewerbesteuer nach Hebesatz, ca. 30% Gesamtsteuerlast.
Dennoch müssen in England bestimmte Fristen eingehalten werden: Jährliche Abgabe des Annual Return (hier werden u.a. die Geschäftsführer- und Gesellschafterverhältnisse und ggf. Änderungen gemeldet) sowie die jährliche Abgabe des Annual Account (Jahresabschluss). Beim Jahresabschluss werden die Bilanzdaten aus Deutschland (dieses Beispiel, Zweigniederlassung in Deutschland) in die englische Form übertragen und dem englischen Finanzamt/Companies House zugestellt. Nullbilanzmeldungen in Form des AA02 bzw. DCA werden übrigens nicht mehr akzeptiert. Steuerliche Auswirkungen bestehen i.d.R. nicht, da die Limited nur am Sitz der Zweigniederlassung besteuert wird (Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/England). Hiervon kann es Ausnahmen geben, z.B. bei in England belegenden Immobilien und/oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in England (Belegenheitsstaats-Prinzip).
Limited gründen mit Zweigniederlassung Deutschland: Vorteile gegenüber einer Deutschen GmbH oder UG
Die Vorteile gegenüber einer deutschen GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) sind:
- Keine Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital (Deutsche GmbH), dennoch haftet die Limited nur mit Stammkapital (ein GBP), Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Hinweis: Auch bei einer Deutschen Unternehmergesellschaft beträgt das Stammkapital 25.000 Euro, kann jedoch durch jährliche Rücklagen angespart werden.
- Haftungstatbestände des Direktors einer englischen Limited können reduziert werden im Vergleich zu Haftungstatbeständen des Geschäftsführers einer Deutschen GmbH oder Unternehmergesellschaft
- Leichtere Abwicklung im Überschuldungsfall, durch Schließlung der Zweigniederlassung, mithin Insolvenz- oder Liq.-verfahren in England
Weitere Gründe für die Installation einer englischen Limited mit Zweigniederlassung z.B. in Deutschland:
- Schutz vor persönlicher Haftung: Haftungsfreistellung, keine persönliche Haftung auch ohne die Einzahlung von 25.000 Euro Stammkapital (Deutsche GmbH). Das Mindest-Stammkapital der englischen Limited beträgt ein GBP, die deutschen Amtsgerichte erwarten i.d.R. 300,00 Euro. Natürlich können Sie auch ein höheres Stammkapital einzahlen.
- Geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz oder Gewerbeverbot in Deutschland (bei Buchung unserer Treuhanddienste): Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Limited (da juristische Person im Sinne), allenfalls auf das Gehalt des Direktors der Limited. Der Zugriff auf die Dividenden der Limited kann verhindert werden, sofern ein Dritter“ Shareholder ist, ggf. Treuhand-Shareholder.
- Anteilseigner einer anderen juristischen Person (Gewinnausschüttungen zwischen juristischen Personen werden nicht besteuert)
- Aufgrund des geringen Stammkapitals: Gründung einer zusätzlichen Vermögenshaltenden Limited: Im Falle einer Insolvenz bleiben Vermögenswerte/Anlagevermögen/Immobilien der zweiten Limited unangetastet. Dafür müssen die Shareholder beider Limiteds unterschiedlich sein, ggf. Stellung eines Treuhand-Shareholders bei der Vermögenshaltenden Limited
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Handwerker: Jahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten
- „In-Sich-Geschäfte“ bei einer GmbH: Sie legen das Stammkapital der GmbH bar ein und kaufen dann die Geschäftsausstattung vom Gesellschafter (z.B. sich selbst). Spätestens im Insolvenzfall wird dieses aufgedeckt. Die Gerichte sprechen dann von einer „verdeckten Sacheinlage“. Da Sie aber bei der Gründung das Verfahren nicht eingehalten haben, müssen Sie jetzt nochmals € 25.000 nachzahlen! Bei der Limited gibt es keine „Pflichtstammeinlage“ von € 25.000. Sie können diese ab £ 1 (€ 1,50) gründen
- Gesellschafterdarlehn: Bei einer Finanzierung der Limited durch Gesellschafterdarlehn gelten die Regeln des § 32a GmbHG nicht

Abbildung: Gründung der englischen Limited, Eintrag ins Companies House England. Der Direktor muss eine natürliche Person sein (EU-Bürger). Registered Office in England muss vorhanden sein. Shareholder kann jede natürliche- oder juristische Person in-oder außerhalb Englands sein. Die englische Limited wird dann ins örtliche Handelsregister (Ort der Zweigniederlassung) eingetragen. Das Besteuerungsrecht hat i.d.R. das Land der Zweigniederlassung.
Limited gründen mit Zweigniederlassung außerhalb Englands: Unsere Dienstleistungen Unsere englisch-deutsche Kanzlei gründet für Mandanten die englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland, einschließlich aller Dienstleistungen:
- Gründung der englischen Limited, Eintrag ins Companies House England
- Registerunterlagen, Apostille, notariell beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
- Auf Wunsch: Stellung eines Treuhand-Shareholders (englische Kanzlei, also rechtssicher) und/oder Treuhand-Direktor
- Erinnerungsdienst Annual Return – und Account bzw. Realisierung
- Bilanzübertragungen, Meldungen Companies House /HMRC
- Eintrag der englischen Limited z.B. als Zweigniederlassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- Bei Zweigniederlassung Deutschland: Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss, Steuernummer, USt-ID
Unsere Dienstleistung: Annual Return und Übertragungsdienst Limited
Eine englische Limited mit Zweigniederlassung Deutschland unterliegt in Deutschland der Besteuerung. Dennoch muss beim Companies House der Annual Return und Annual Account eingereicht werden. Hinsichtlich des Annual Account erfolgt die Übertragung der deutschen Bilanz -einschliesslich Anlagespiegel- auf die englische Form. Ergänzend wird eine Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen Finanzamtes und ein Anschreiben beigefügt, dass die Limited der Besteuerung in Deutschland unterliegt und England gemäss DBA kein Besteuerungsrecht hat. Für diesen Dienst senden Sie uns den Jahreabschluss/Bilanz Ihrer Limited zu, wir übertragen in die englische Form und übernehmen alle notwendigen Dienstleistungen gegenüber dem Companies House. Hinsichtlich des Annual Return übernehmen wir den Erinnerungsdienst und die Realisierung des Annual Return.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte hier (missing)