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Mittelstandsberatung: Gestaltungsstrategien



Mittelstandsberatung der ETC Excellent Tax & Corporation Management
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Die steuerliche Expertise durch Steuerberater Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
- Steuercheck Deutscher Mittelstand
- Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand müssen 100% legal sein und jeder Prüfung standhalten
- Steueroasen in der EU für den Deutschen Mittelstand
- Steueroasen für den Mittelstand außerhalb der EU
- Steuergestaltung für den Mittelstand durch Holding
- Mittelstandberatung: Ländervergleich Lohnstückkosten
- Beratung Mittelstand: EU Förderprogramme und Investitionsanreize in anderen Ländern
- Holding im Ausland und EU-Fusion -Kontra Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Beratung Mittelstand: Die Deutsche Wirtschaft boomt und was nun?
Schön, dass es mit der Deutschen Wirtschaft wieder aufwärts geht. Allerdings sollten Deutsche Unternehmer gerade jetzt die zentralen Probleme nicht vergessen und/oder Vorsorge für die Zukunft treffen:
–Hohe Besteuerung Deutscher Unternehmen selbst im europäischen Vergleich: Die Deutsche Kapitalgesellschaft wird mit ca. 30% belastet (Körperschaftssteuer+ Gewerbesteuer nach Hebesatz), Dividendenausschüttungen an den Anteilseigner (sofern natürliche Person) unterliegen der 25%tigen Abgeltungssteuer oder Hineinopieren ins Teileinkünfteverfahren. Die sogenannte „Steuerreform“ hat für die meisten Deutschen Unternehmer mehr Nachteile als Vorteile gebracht.
–Hohe Lohnstück- und/oder Produktionskosten: Die Lohnkosten sind in Deutschland relativ hoch. Innerhalb der EU findet man die geringsten Lohnkosten in Polen, Estland, Slowakei, Litauen, Rumänien und Bulgarien. Die Lohnkosten in China sind zwar etwas angestiegen, aber weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau (ca. 390 Euro im Land, ca. 1.200 Euro in den Städten, wohl bemerkt PRO JAHR!). Aber auch Indien lockt weiterhin mit extrem niedrigen Lohnkosten.
Mittelstandsberatung der ETC Excellent Tax & Corporation Management : Steuerliche Gestaltungsstrategien
Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen.
Mittelständische Unternehmen haben nämlich das Problem, dass Ihr „Haus-Steuerberater“ sich i.d.R. naturgemäß im Internationalen Steuerrecht wenig auskennt und daher selten in der Lage ist, geeignete Gestaltungsstrategien zu planen und/oder umzusetzen. Auf der anderen Seite sind große Internationale Steuerberatungsgesellschaften häufig zu teuer.
Mittelstandsberatung und die steuerliche Expertise: Erfahren Sie, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen
Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Durch die Organisationsform der Excellent Tax & Corporation Management sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen.
So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt.
So ist mit den Jahren ein Netzwerk von hochspezialisierten Beratern entstanden, welches sich in Punkto Qualität durchaus mit den Großen dieser Branche vergleichen kann.
Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.
Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC: Excellent Tax & Corporation Management als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):
- WSF (Wirtschaftsseminare)
- Der Betrieb,Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand.
Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auf Wunsch auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland.
Mittelstandberatung und steuerliche Expertise: Wann macht ein steuerliches Gutachten Sinn?
Da viele mittelständische Unternehmen bereits im „Ist-Zustand“ legale steuerliche Gestaltungsstrategien unzureichend oder gar nicht ausnutzen (z.B. in Ermangelung der Kenntnis, dass solche Gestaltungsstrategien überhaupt existieren), kann die Erstellung eines solchen Gutachtens unabhängig von der Zukunftsplanung durchaus Sinn machen. So beauftragen uns viele mittelständische Unternehmen mit der Erstellung einer solchen neutralen steuerlichen Expertise, um bestehende Möglichkeiten auszuloten. Die im Verhältnis geringe Investition ist auch in einem solchen Fall eigentlich immer lohnend.
Ein MUSS ist eine steuerliche Expertise immer dann, wenn Expansionsvorhaben realisiert werden sollen (z.B. Dienstleistungen oder Produkte sollen zukünftig in anderen Ländern angeboten werden,..eine bestehende Produktpalette soll erweitert oder neue Produkte sollen implementiert werden) oder es ist z.B. die Auslagerung von Betriebsstättenteilen in andere Länder geplant (z.B. Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland). Aber auch die Aufnahme von neuen Investoren, die Erhöhung des Kapitals durch Maßnahmen der vorbörslichen Emission oder der Börsengang sollten planungstechnisch durch eine steuerliche Expertise begleitet werden. Denn eine falsche oder fehlende Steuerplanung kann gravierende Folgen haben.
Mittelstandberatung: Steuerliche- und nicht steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte spielen insbesondere für den Deutschen Mittelstand eine zentrale Rolle. Schließlich ist Deutschland ein Hochsteuerland im internationalen Vergleich. Daneben stehen häufig aber andere Aspekte im Vordergrund, wie internationale Marktstrategien und/oder Expansionen in bestimmte Länder und/oder die Reduzierung von Lohnstück- und/oder Produktionskosten. So muss eine Expertise häufig mehrere Aspekte berücksichtigen.
Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die überwiegenden Gestaltungsstrategien basieren eben nicht auf dem Deutschen Steuerrecht. Das Deutsche Steuerrecht bietet wenig Gestaltungsmöglichkeiten. Im Gegenteil: Die Deutsche Unternehmenssteuerreform belastet viele Deutsche Unternehmen steuerlich effektiv höher als vor der Reform. Zentrale Gestaltungsansätze finden sich insbesondere im europäischen Steuerrecht: EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden zwischen EU-Kapitalgesellschaften), EU-Fusionsrichtlinie und Gesetze und Richtlinien im Kontext der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Unternehmen (werthaltige Assets müssen vom EU Auslandsunternehmen nicht erworben werden, können steuerneutral übertragen werden) und/oder im Rahmen der Möglichkeiten einer Europa AG. Wenn man dann noch weis, das EU-Recht quasi dem Deutschen Steuerrecht übergeordnet ist und das Deutsche Steuerrecht in vielen Punkten EU-rechtlich angepasst wurde (z.B. Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG bei EU Sachverhalten) und welche steuerlich optimalen Voraussetzungen andere EU-Länder bieten, zeigen sich schon für den Laien die hervorragenden Optimierungsmöglichkeiten.
Mittelstandsberatung der ETC Excellent Tax & Corporation Management: Was allein die EU steuerlich zu bieten hat
Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes).
In jedem Falle darf es sich bei der ausländischen Gesellschaft nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handeln. Eine solche rechtswidrige Zwischengesellschaft liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft, ohne Substanz Escape vor und/oder wenn die Annahme getroffen werden kann, dass die Gesellschaft vom Ausland aus (z.B. von Deutschland aus) „ferngesteuert wird“.
Ausnahme: Es handelt sich im Ausland um eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, ein Land-oder forstwirtschaftlicher Betrieb, eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer oder eine feste Geschäftseinrichtung in der die Tätigkeiten des Unternehmens ausgeführt werden (z.B. ein Hotel): Dann immer Betriebsstätte im Ausland, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
Niedrigsteuerländer in der EU sind:
- Madeira und die kanarische Sonderzone ZEC (5% Steuern, jedoch mit Auflagen hinsichtlich Mitarbeiter und Investitionen). Die ZEC gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet.
- Bulgarien (10%)
- Ungarn (10%)
- Gibraltar (10%). Keine Umsatzsteuer, ausländische Einkünfte sind noch steuerfrei gestellt. Gibraltar gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet.
- Zypern und Irland (12,5%)
- Malta mit dem Malta Holding-Modell (5% Steuern)
- Slowakei und Tschechien mit 19%
- Lettland mit 15%
- GGF. kommt noch Liechtenstein (EWR) mit 12,5% Körperschaftssteuer in Frage.
Mittelstandsberatung und Steuertipp: Steuergestaltung mittels EU-Holding, Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung
-Es wird eine EU-Holding gegründet, am besten in/auf Irland, Zypern, Madeira oder ggf. alternativ Liechtenstein (EWR).
EU-Holding aus folgenden Gründen: Positivwirkung der EU Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, kein Gestaltungsmissbrauch, keine Negativwirkung nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) sofern ausreichend Substanz Escape im EU-Ausland, Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung möglich
-Die EU-Holding wird 100% Anteilseigner der Deutschen Betriebsstätte (muss Kapitalgesellschaft sein, ggf. vorher Umwandlung in Kapitalgesellschaft, ist steuerneutral möglich)
-Die Assets (Vermögenswerte) der Deutschen Kapitalgesellschaft werden mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung steuerneutral auf die Holding übertragen. Ansonsten müsste die Holding die Assets der Tochter nämlich erwerben.
Steuerlich:
-Die Deutsche Kapitalgesellschaft unterliegt der ordentlichen Besteuerung in Deutschland
-Die Dividenden (Gewinne nach Besteuerung) fliessen quellensteuerfrei in die EU-Holding und werden dort nicht besteuert= EU Mutter Tochter-Richtlinie
-Mittels Darlehnsbedienung an die Holding wird ein Großteil der Deutschen Gewinne VOR Besteuerung an die EU-Holding „abgesaugt“ und dort besteuert.
-Ergänzend ggf: Die EU-Holding stellt der Tochter für Aufwendungen in Rechnung
Im Endeffekt wird die Ertragssteuerlast bei der beschriebenen Konstellation am Beispiel Irland oder Zypern um 17,5%Punkte reduziert (Steuergefälle Deutschland- ca. 30%- und Irland/Zypern mit 12,5%).
Vorteile dieser Gestaltung:
-Die Deutsche Betriebsstätte bleibt erhalten, dass operative Geschäft bleibt unberührt.
Ein Großteil der Deutschen Gewinne wird vor Besteuerung in Deutschland an die Holding abgesaugt (Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Darlehn) und mit dem dort gültigen Steuersatz besteuert (Ausnutzung des Steuergefälles Deutschland und Sitzstaat der Holding)
-Diese Gestaltung bietet außerdem Vorteile gegenüber einer Fusion/Verschmelzung: Die Deutsche Betriebsstätte bleibt erhalten und keine Besteuerung der stillen Reserven
Diese Gestaltung ist auch geeignet, sofern die Deutsche – werthaltige- Betriebsstätte ins EU- Ausland verlagert werden soll, aber Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung (in Deutschland §1 AStG) drohen.
Die beschriebene Gestaltung ist steuerrechtlich legal und wird von den Finanzämtern anerkannt.
Mittelstandsberatung und Steuertipp: IP Box im EU/EWR
Viele Länder kennen Steuerprivilegien bei Einnahmen aus Lizenzen, Markenrechten und Patenten (IP Box, IP Steuerregime). In der EU/EWR kommen insbesondere folgende Länder in Frage:
- Liechtenstein: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,5%
- Luxemburg: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5,76%
- Niederlande: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5% ·
- England: Effektivsteuerbelastung 10%
- Spanien: Effektivsteuerbelastung 5-15%
- Belgien: Effektivsteuerbelastung i.d.R. 6,8%
- Zypern: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,0%
- Irland: Effektivbelastung: 3-5%
Mittelstandsberatung und Steuertipp: EU Holding
Ist die Tochter in der EU belegen, eignet sich am besten eine Holding-Gesellschaft in der EU: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, kein Gestaltungsmissbrauch sofern ausreichend Substanz-Escape im EU –Ausland, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie, keine Negativwirkung nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AstG).
Geeignete Holdingstandorte in der EU sind Zypern, Irland oder Madeira, im Falle der IP-Box auch EU-Länder wie die Niederlande, Luxemburg oder Belgien. Im Bereich des EWR kommt ergänzend noch Liechtenstein in Frage.
Bei EU-Gesellschaften greift grundsätzlich die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (quellensteuerfreie Ausschüttung der Dividenden der Tochter an die Holding, keine Besteuerung der Dividenden bei der Holding). Allerdings besteuern die Länder „aktive Einnahmen der Holding“ (Rechnungsstellung an die Tochter, Darlehnsbedienung im Kontext einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung) sehr unterschiedlich (Zypern und Irland 12,5%, Madeira 5%, Liechtenstein 12,5%, die Niederlande aber über 30%, außer bei IP Box).
Liechtenstein (EWR) besteuert reine Beteiligungserlöse nicht, aktive Einnahmen werden mit 12,5% besteuert. Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins In-oder Ausland. Quellensteuerfreie Ausschüttung von der Deutschen Tochter an die Holding in Liechtenstein nach einem Jahr Haltefrist.
Mittelstandberatung- Beratung für den Mittelstand: Installation von Zwischengesellschaften bei Einkauf von Waren oder Dienstleistungen aus Drittländern
Typische Beispiele sind der Einkauf von Dienstleistungen oder Produkten aus China oder Indien. Ohne Zwischengesellschaft (im Kontext China z.B. Zwischengesellschaft in Hong Kong oder Singapur, bei Indien=Mauritius), kann es zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen.
Mittelstandberatung- Beratung für den Mittelstand: Verlagerung von Betriebsstätten oder Betriebsstättenanteilen ins Ausland
Hierbei können rein steuerliche Gründe eine Rolle spielen und/oder die Reduzierung von Lohnstück-und/oder Produktionskosten. In jedem Falle ist eine genaue Gestaltungsplanung im Vorwege unerlässlich. Gerade das Deutsche Steuerrecht kennt viele Sanktionstatbestände um das Besteuerungsrecht im Inland zu definieren (Regelungen des Deutschen Außensteuergesetzes, Funktionsverlagerung nach §1 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG; allgemeine Missbrauchsregeln im Sinne des §42 AO, Negativwirkungen des Deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes usw…).
Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsstrategien müssen 100% legal sein und jeder Überprüfung standhalten
Deutsche mittelständische Unternehmen mit hinreichenden Umsätzen und Erträgen stehen unter „besonderer Aufsicht“ der Deutschen Finanzämter. Dominante Veränderungen in der inländischen Ertragslage werden besonders aufmerksam überprüft. Daher muss eine entsprechende Gestaltungsstrategie 100% legal sein und jeder Überprüfung standhalten. Mehr zu diesem Thema..