Mittelstandsberatung, Beratung Mittelstand, steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand

Mittelstandsberatung: EU Fördermittel

Mittelstandsberatung: EU Fördermittel und andere Investitionsanreize 

Die Vielzahl der Förderprogramme auf Landesebene und EU

Der „Laie“ ist mit der Vielzahl der Fördermöglichkeiten i.d.R. überfordert. Zwar existieren im Internet zahlreiche Datenbanken die Auskunft erteilen, jedoch verbleiben selbst bei genauer Angabe der Eckdaten zahlreiche mögliche Fördermittel, deren Zuordnung für den Laien fast unmöglich ist, ganz zu schweigen von der komplexen Antragsstellung. Und das bereits auf nationaler Ebene. Die Spezialisten unserer Steuer-und Anwaltskanzlei sind hingegen in der Lage, eine individuelle Analyse zu erstellen und dem Mandanten genau die Fördermittel zu offerieren, die in Betracht kommen.

Investitionsanreize in den einzelnen Ländern

Viele Länder fördern Unternehmens-Neuansiedlungen durch entsprechende Anreize, z.B.:

  • Steuernachlässe, Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für neu gegründete Unternehmen
  • Partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für bestehende Unternehmen
  • Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Finanzielle Subventionen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
  • Förderung von Schulungen und Umschulungen
  • Finanzielle Subventionen für Schulungen und Umschulungen von neuen Arbeitnehmern.
  • Übertragung von Grundstücken und/oder Infrastruktur zu günstigen Preisen.

In der EU offerieren vor allem die neuen Beitritts-Staaten entsprechende Investitionsanreize. Diese können mit EU-Fördermitteln ergänzend werden. Aber auch die Schweiz ist für entsprechende Programme bekannt.

Mittelstandsberatung: Gestaltungsstrategien für den Deutschen Mittelstand: Steuern, Lohn-und Produktionskosten. Unsere Kanzlei berät den Deutschen Mittelstand, zentral in steuerlichen Gestaltungsstrategien.

Steuerliche Expertise für den Deutschen Mittelstand: Steuerberater für Internationales Steuerrecht -LL.M. Tax- erstellen für unsere Mandanten die steuerliche Expertise zur legalen Steueroptimierung. So handelt es sich bei einem Partner um einen Steuerberater mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmä Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt.

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.

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