Mittelstandsberatung, Beratung Mittelstand, steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand
Mittelstandsberatung: Steuerosen in der EU



Mittelstandsberatung: Steueroasen in der EU für den Deutschen Mittelstand
- Index Mittelstandsberatung
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Die steuerliche Expertise durch Steuerberater Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
- Steuercheck Deutscher Mittelstand
- Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand müssen 100% legal sein und jeder Prüfung standhalten
- Steueroasen in der EU für den Deutschen Mittelstand
- Steueroasen für den Mittelstand außerhalb der EU
- Steuergestaltung für den Mittelstand durch Holding
- Mittelstandberatung: Ländervergleich Lohnstückkosten
- Beratung Mittelstand: EU Förderprogramme und Investitionsanreize in anderen Ländern
Mittelstandsberatung: Steueroasen in der EU für den Deutschen Mittelstand
Selbst in der Europäischen Union existieren wahre Steuerparadiese. Somit kann der Deutsche Unternehmer die Vorteile einer Firmengründung in der EU mit den steuerlichen Vorteilen verbinden: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile zur Niederlassungsfreiheit, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, Nicht-Wirkung §8 AStG (Deutsches Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung), Positivwirkungen der EU-Fusionsrichtlinie/ Verschmelzungsrichtline (steuerfreier Übertrag der Assets Deutscher Kapitalgesellschaften), Vorteile bei der Installation einer Europa AG und vieles mehr.
Die Dienstleistungen unserer Kanzlei für den Deutschen Mittelstand und Firmengründung in der EU (Betriebsstättenverlagerung, Betriebsstätten-Teil-Verlagerung, Verlagerung von Produktionsstätten in EU Niedrigsteuerländer) sind umfassend, z.B.:
- Auswahl des geeigneten Standortes in der EU, Steuerliche Expertise durch renommierte und anerkannte Spezialisten im Internationalen Steuerrecht
- Gründung der Gesellschaft, Eintrag ins Handelsregister
- EU Sonderzonen: Genehmigungsantrag und/oder Lizenz
- Steuerliche Gestaltung bei verbundenen Unternehmen (EU Mutter-Tochter-Richtlinie, Steuergestaltung mittels Zwischenholding, steuerfreier Übertrag der Assets durch EU-Fusionsrichtlinie oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung)
- Suche nach geeigneten Büroräumen, Lagerstätten und/oder Produktionsstätten im neuen Betriebsstättenland
- Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte, Arbeitsverträge
Die EU Sonderzonen Madeira und ZEC (Kanarische Sonderzone)

Die EU Sonderzonen Madeira und ZEC besteuern Unternehmen mit nur 4-5% Ertragssteuern. Es sind bestimmte Auflagen hinsichtlich Arbeitsplätze und Investitionen zu erfüllen, die aber i.d.R. keine Hürde darstellen. Madeira (Portugal) gehört zum umsatzsteuerlichen Gemeinschaftsgebiet, die Kanarische Sonderzone nicht. Beide Sonderzonen eignen sich für das produzierende Gewerbe, für Dienstleistungen und für Im-und Export. Die geografischen Lagen sind so gewählt, dass ein schneller Zugang zum Seeweg gewährleistet ist, ergänzend unmittelbare Nähe zu größeren Flughäfen.
Die EU Steueroasen Bulgarien und Zypern
Bulgarien besteuert aktive Unternehmen mit nur 10% Ertragssteuern, Zypern mit 12,5%.
Zypern: Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellenbesteuerung auf Zypern, unabhängig davon ob ein DBA-Sachverhalt oder nicht. Reine Beteiligungserlöse werden nicht besteuert (Holdingprivileg), es existieren keine Infizierungsregeln aktive Einnahmen- Beteiligungseinnahmen.
Bulgarien: Dividendenausschüttungen ins Ausland unterliegen einer nur 5%tigen Quellensteuer, unabhängig ob DBA-Sachverhalt oder nicht.
Die EU Steueroase Irland
Irland besteuert aktive Unternehmen mit nur 12,5% Ertragssteuern.
Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Deutschen Mittelstand: Allgemeine Einlassungen
Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen.
Mittelständische Unternehmen haben nämlich das Problem, dass Ihr „Haus-Steuerberater“ sich i.d.R. naturgemäß im Internationalen Steuerrecht wenig auskennt und daher selten in der Lage ist, geeignete Gestaltungsstrategien zu planen und/oder umzusetzen. Auf der anderen Seite sind große Internationale Steuerberatungsgesellschaften häufig zu teuer.
Mittelstandsberatung und die steuerliche Expertise unserer Kanzlei: Erfahren Sie, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen
Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Fachleute im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Durch die Organisationsform der ETC sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen.
So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt.
So ist mit den Jahren ein Netzwerk von hochspezialisierten Beratern entstanden, welches sich in Punkto Qualität durchaus mit den Großen dieser Branche vergleichen kann.
Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.
Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):
- WSF (Wirtschaftsseminare)
- Der Betrieb,Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand.
Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auf Wunsch auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland.
Mittelstandberatung und steuerliche Expertise: Wann macht ein steuerliches Gutachten Sinn?
Da viele mittelständische Unternehmen bereits im „Ist-Zustand“ legale steuerliche Gestaltungsstrategien unzureichend oder gar nicht ausnutzen (z.B. in Ermangelung der Kenntnis, dass solche Gestaltungsstrategien überhaupt existieren), kann die Erstellung eines solchen Gutachtens unabhängig von der Zukunftsplanung durchaus Sinn machen. So beauftragen uns viele mittelständische Unternehmen mit der Erstellung einer solchen neutralen steuerlichen Expertise, um bestehende Möglichkeiten auszuloten. Die im Verhältnis geringe Investition ist auch in einem solchen Fall eigentlich immer lohnend.
Ein MUSS ist eine steuerliche Expertise immer dann, wenn Expansionsvorhaben realisiert werden sollen (z.B. Dienstleistungen oder Produkte sollen zukünftig in anderen Ländern angeboten werden,..eine bestehende Produktpalette soll erweitert oder neue Produkte sollen implementiert werden) oder es ist z.B. die Auslagerung von Betriebsstättenteilen in andere Länder geplant (z.B. Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland). Aber auch die Aufnahme von neuen Investoren, die Erhöhung des Kapitals durch Maßnahmen der vorbörslichen Emission oder der Börsengang sollten planungstechnisch durch eine steuerliche Expertise begleitet werden. Denn eine falsche oder fehlende Steuerplanung kann gravierende Folgen haben.
Mittelstandberatung: Steuerliche- und nicht steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte spielen insbesondere für den Deutschen Mittelstand eine zentrale Rolle. Schließlich ist Deutschland ein Hochsteuerland im internationalen Vergleich. Daneben stehen häufig aber andere Aspekte im Vordergrund, wie internationale Marktstrategien und/oder Expansionen in bestimmte Länder und/oder die Reduzierung von Lohnstück- und/oder Produktionskosten. So muss eine Expertise häufig mehrere Aspekte berücksichtigen.
Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die überwiegenden Gestaltungsstrategien basieren eben nicht auf dem Deutschen Steuerrecht. Das Deutsche Steuerrecht bietet wenig Gestaltungsmöglichkeiten. Im Gegenteil: Die Deutsche Unternehmenssteuerreform belastet viele Deutsche Unternehmen steuerlich effektiv höher als vor der Reform. Zentrale Gestaltungsansätze finden sich insbesondere im europäischen Steuerrecht: EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden zwischen EU-Kapitalgesellschaften), EU-Fusionsrichtlinie und Gesetze und Richtlinien im Kontext der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Unternehmen (werthaltige Assets müssen vom EU Auslandsunternehmen nicht erworben werden, können steuerneutral übertragen werden) und/oder im Rahmen der Möglichkeiten einer Europa AG. Wenn man dann noch weiss, das EU-Recht quasi dem Deutschen Steuerrecht übergeordnet ist und das Deutsche Steuerrecht in vielen Punkten EU-rechtlich angepasst wurde (z.B. Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG bei EU Sachverhalten) und welche steuerlich optimalen Voraussetzungen andere EU-Länder bieten, zeigen sich schon für den Laien die hervorragenden Optimierungsmöglichkeiten.
Was allein die EU steuerlich zu bieten hat

Zypern oder Bulgarien besteuern Unternehmen mit nur 12,5%/10% Ertragssteuern, ohne Auflagen. Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen auf Zypern keiner Quellensteuer (unabhängig vom DBA Sachverhalt), in Bulgarien 5% Quellensteuer.
Die EU-Sonderzonen Madeira oder ZEC (Kanarische Sonderzone) besteuern Unternehmen mit nur 4-5% Ertragssteuern.
Malta: Mit dem Malta Holdingmodell beträgt die Steuerlast nur 5% auf der Betriebsstättenebene Malta.
Mittelstandberatung- Beratung für den Mittelstand: Steuerliche Gestaltungsstrategien über eine EU Zwischenholding
Ein wirksames Instrument zur Steuerreduzierung -insbesondere auf der Ebene der Dividenden- und/oder zentralen Steuerung des Unternehmens (Finanz-und Managementholding) und/oder der zentralen Finanzverwaltung und/oder der Sicherung von betrieblichem Vermögen, einschließlich Rechte und Patente, ist die EU Holding. Die EU Mutter-Tochter-Richtlinie erlaubt die steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden der Basisgesellschaft/en (Töchter) sowie die Rechnungsstellung für Holdingaufgaben an die Töchter. Damit die neue EU-Zwischenholding die Assets der Töchter nicht erwerben muss, ergeben sich Gestaltungsstrategien über die EU-Fusionsrichtlinie bzw. der Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Mittelstandberatung- Beratung für den Mittelstand: Installation von Zwischengesellschaften bei Einkauf von Waren oder Dienstleistungen aus Drittländern
Typische Beispiele sind der Einkauf von Dienstleistungen oder Produkten aus China oder Indien. Ohne Zwischengesellschaft (im Kontext China z.B. Zwischengesellschaft in Hong Kong oder Singapur, bei Indien=Mauritius), kann es zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen.
Mittelstandberatung- Beratung für den Mittelstand: Verlagerung von Betriebsstätten oder Betriebsstättenanteilen ins Ausland
Hierbei können rein steuerliche Gründe eine Rolle spielen und/oder die Reduzierung von Lohnstück-und/oder Produktionskosten. In jedem Falle ist eine genaue Gestaltungsplanung im Vorwege unerlässlich. Gerade das Deutsche Steuerrecht kennt viele Sanktionstatbestände um das Besteuerungsrecht im Inland zu definieren (Regelungen des Deutschen Außensteuergesetzes, Funktionsverlagerung nach §1 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG; allgemeine Missbrauchsregeln im Sinne des §42 AO, Negativwirkungen des Deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes usw…).
Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsstrategien müssen 100% legal sein und jeder Überprüfung standhalten
Deutsche mittelständische Unternehmen mit hinreichenden Umsätzen und Erträgen stehen unter „besonderer Aufsicht“ der Deutschen Finanzämter. Dominante Veränderungen in der inländischen Ertragslage werden besonders aufmerksam überprüft. Daher muss eine entsprechende Gestaltungsstrategie 100% legal sein und jeder Überprüfung standhalten. Mehr zu diesem Thema..
Bald verfügbar: Unser eBook Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Deutschen Mittelstand

Unser eBook „Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand“ beschreibt nicht nur legale Gestaltungsstrategien zur Steuersenkung (inkl. Länderteil, gesetzliche Grundlagen, Vorgehensweisen und Fallen im nationalen und internationalen Steuerrecht), darüber hinaus sind realisierte steuerliche Expertisen aufgeführt, so dass ein direkter Praxisbezug ermöglicht wird. Ein weiterer Teil beschäftigt sich mit praktischen Beispielen für die Betriebsstätten- (Teil) Verlagerung und Gestaltungsstrategien mit Zwischenholding. Es wird detailliert darauf eingegangen, wann Gestaltungsmissbrauch vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden. Natürlich kommen Themen wie EU-Verrechnungspreise, Funktionsverlagerung, CFC-Regelungen und Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ebenfalls nicht zu kurz. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit EU-Fördermittel und Lohnstückkosten in den wichtigsten Industrieländern. Darüber hinaus erhalten Klienten, die das eBook bestellen ein kostenloses Update inkl. Newsletter für 12 Monate!
So werden Sie immer über neue Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht auf dem Laufenden gehalten.
ebook „Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Mittelstand“ PLUS Erstanalyse möglicher legaler Gestaltungskonzepte:
Unsere Experten erstellen eine Erstanalyse auf der Basis Ihrer Rahmendaten. So können Sie im Vorfeld sehen, welche steuerliche Gestaltungsstrategien für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
