firmengründung Offshore, Offshore Firma  gründen

Offshore Company – Offshore Firma

Offshore Firma – Offshore Company

Offshore Firma gründen- Offshore Company: Kurzübersicht

Nachfolgend eine Übersicht zum Thema Offshore Firma gründen,Vor-und Nachteile der einzelnen Länder.

Was ?Wer es bietet
Extrem gutes BankgeheimnisAndorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignetCayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.StatusBelize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE,Cayman Islands
Keine Steuer auf FremdquelleneinkommenCosta Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf VeräußerungsgewinneAndorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive VersicherungenBahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und VerwaltungBahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen: 
Keine EinkommensteuerAndorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige EinkommensteuerBVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine ErbschaftssteuerAndorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
InhaberaktienBahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik

StaatVorteileSteuern
BahamasGesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in SteuersachenKeine Einkommens-, Körperschaft-, Veräußerungsgewinn-, Quellen-, Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften
BVIGesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in SteuersachenEinkommensteuer 3-20%, Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei
Cayman IslandsGesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei SteuerdeliktenEchte Nullsteuer-Oase

Unsere Kanzlei bzw. die Netzwerkpartner im LowTax-Network gründen für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen (z.B. Cayman Islands,Belize,BVI,Nevis usw), auch als Offshore Companies bezeichnet. Die Gründung übernehmen ausschließlich Rechtsanwalts-oder Steuerkanzleien im zukünftigen Sitzstaat der Gesellschaft. Die Gebühren einer Offshore Firmengründung richten sich nach den Dienstleistungen und Sitzstaat:

  • Gründung der Offshore Gesellschaft, Registereintrag
  • Registered Office, Virtuell Office bis Büro
  • Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor
  • Inhaberaktien (sofern im jeweiligen Sitzstaat erlaubt) oder Treuhand-Shareholder
  • Apostille, beglaubigte Übersetzungen
  • Konto der Gesellschaft im Sitzstaat und/oder EU-Konto auf Zypern und/oder Schweizer Konto
  • Steuerliche Beratungen, z.B. im Rahmen der verbundenen Unternehmen

 In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands,Sychellen,Belize,BVI,Nevis u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies (Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen), werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn nur „Briefkastengesellschaft“. Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Mithin löst ein Warenlager,ein ständiger Vertreter oder eine Repräsentanz eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten. Andere Länder kennen ähnliche oder analoge Regelungen.

Vorteile von Offshore-Gesellschaften: I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, keine Rechtshilfe-oder fiskalische Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis.

Alternativen sind:

-EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte: Zypern,Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (19% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira (keine Steuern bis 5%).

-DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und Singapur

Offshore Firma gründen und detaillierte Dienstleistungen:

  • Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat
  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor (während bei einem Nominee-Direktor ein Anwalt im Sitzstaat der Gesellschaft eingetragen wird und nachfolgend zurücktritt und der Nutznießer/Mandant offiziell Direktor der Gesellschaft wird (kann unschädlich sein,da viele Offshore-Staaten kein öffentliches Handelsregister haben und keine Auskunftsklauseln bestehen und/oder keine fiskalische Auslieferungsabkommen), ist ein permanenter Treuhand-Direktor während der gesamten Vertragslaufzeit offizieller und ansprechbarer Direktor der Gesellschaft).
  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder „englische Steuerkanzlei“
  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht
  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist
  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu „Billiggründern“ meinen wir nicht „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
  • Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro
  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)
  • Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen 
  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.