firmengründung Offshore, Offshore Firma gründen
Offshore Company – Offshore Firma



Offshore Firma – Offshore Company
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt und Gesellschaften in der EU
- Offshore Firma: Übersicht über Länder und Rechtsformen, mit Rangliste
- Warum ist bei Offshore-Gesellschaften Vorsicht geboten?
- Unterschiede zwischen einzelnen Offshore Ländern
- Warum keine Billig-Gesellschaft „von der Stange“?
- Index Offshore
- Kontakt zu uns
Offshore Firma gründen- Offshore Company: Kurzübersicht
Nachfolgend eine Übersicht zum Thema Offshore Firma gründen,Vor-und Nachteile der einzelnen Länder.
Was ? | Wer es bietet |
---|---|
Extrem gutes Bankgeheimnis | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
Für Holdinggesellschaften geeignet | Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
Nullsteueroase Exmp.Status | Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE,Cayman Islands |
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen | Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE |
Captive Versicherungen | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius |
Schiffsregister und Verwaltung | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
Natürliche Personen: | |
Keine Einkommensteuer | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE |
Niedrige Einkommensteuer | BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius |
Keine Erbschaftssteuer | Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
Inhaberaktien | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |
Vor-und Nachteile von Steuerplätzen in der Karibik
Staat | Vorteile | Steuern |
Bahamas | Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen | Keine Einkommens-, Körperschaft-, Veräußerungsgewinn-, Quellen-, Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
BVI | Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer Informationsaustausch in Steuersachen | Einkommensteuer 3-20%, Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
Cayman Islands | Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei Steuerdelikten | Echte Nullsteuer-Oase |
Unsere Kanzlei bzw. die Netzwerkpartner im LowTax-Network gründen für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen (z.B. Cayman Islands,Belize,BVI,Nevis usw), auch als Offshore Companies bezeichnet. Die Gründung übernehmen ausschließlich Rechtsanwalts-oder Steuerkanzleien im zukünftigen Sitzstaat der Gesellschaft. Die Gebühren einer Offshore Firmengründung richten sich nach den Dienstleistungen und Sitzstaat:
- Gründung der Offshore Gesellschaft, Registereintrag
- Registered Office, Virtuell Office bis Büro
- Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor
- Inhaberaktien (sofern im jeweiligen Sitzstaat erlaubt) oder Treuhand-Shareholder
- Apostille, beglaubigte Übersetzungen
- Konto der Gesellschaft im Sitzstaat und/oder EU-Konto auf Zypern und/oder Schweizer Konto
- Steuerliche Beratungen, z.B. im Rahmen der verbundenen Unternehmen
In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands,Sychellen,Belize,BVI,Nevis u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies (Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen), werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn nur „Briefkastengesellschaft“. Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Mithin löst ein Warenlager,ein ständiger Vertreter oder eine Repräsentanz eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten. Andere Länder kennen ähnliche oder analoge Regelungen.
Vorteile von Offshore-Gesellschaften: I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, keine Rechtshilfe-oder fiskalische Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis.
Alternativen sind:
-EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte: Zypern,Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (19% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira (keine Steuern bis 5%).
-DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und Singapur
Offshore Firma gründen und detaillierte Dienstleistungen:
- Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat
- Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor (während bei einem Nominee-Direktor ein Anwalt im Sitzstaat der Gesellschaft eingetragen wird und nachfolgend zurücktritt und der Nutznießer/Mandant offiziell Direktor der Gesellschaft wird (kann unschädlich sein,da viele Offshore-Staaten kein öffentliches Handelsregister haben und keine Auskunftsklauseln bestehen und/oder keine fiskalische Auslieferungsabkommen), ist ein permanenter Treuhand-Direktor während der gesamten Vertragslaufzeit offizieller und ansprechbarer Direktor der Gesellschaft).
- Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder „englische Steuerkanzlei“
- Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht
- Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist
- Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu „Billiggründern“ meinen wir nicht „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
- Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro
- Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)
- Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen
- Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.