Offshore Firma gründen, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen

Firmengründung Offshore – Offshore Firma gründen

Offshore Firma gründen: Firmengründung in Nullsteueroasen

Offshore Firmengründung – Offshore Firma gründen

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen (z.B. Cayman Islands, Belize,  BVI, Nevis, Seychellen usw), auch als Offshore Companies bezeichnet. Die Gründung übernehmen ausschließlich Rechtsanwalts-oder Steuerkanzleien im zukünftigen Sitzstaat der Gesellschaft. Die Gebühren einer Offshore Firmengründung richten sich nach den Dienstleistungen und Sitzstaat:

  • Offshore Firma gründen in/auf: BVI, Belize, Cayman Islands, Nevis, Seychellen, Panama oder VAE Offshore-Gesellschaft. Gründung der Offshore Firma als exempt. Companie oder Onshore-Company.
  • Gründung der Offshore Firma, Registereintrag, Registerunterlagen
  • Registered Office, Virtuell Office bis Büro
  • Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor
  • Inhaberaktien (sofern im jeweiligen Sitzstaat erlaubt) oder Treuhand-Shareholder
  • Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Registerunterlagen
  • Konto der Gesellschaft im Sitzstaat und/oder EU-Konto auf Zypern und/oder Schweizer Konto
  • Offshore Firmenkonten für Privatpersonen und Offshore-Gesellschaften

In sogenannten Nullsteueroasen (Cayman Islands, Sychellen, Belize, BVI, Nevis u.a.) werden Gesellschaften entweder nicht besteuert oder exempt Companies (Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen), werden von der Besteuerung ausgenommen. Ob die Gründung einer solchen Gesellschaft für den Mandanten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. So bestehen i.d.R. keine Doppelbesteuerungsabkommen, mithin fehlt die Abschirmwirkung eines DBAs hinsichtlich einer doppelten Besteuerung und/oder hohen Quellensteuer bei Dividendenabfluss im Rahmen der verbundenen Unternehmen. Außerdem die schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, wenn nur „Briefkastengesellschaft“. Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts definiert sich außerdem das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland über §§12/13 AO und nicht über §5 DBA. Mithin löst ein Warenlager, ein ständiger Vertreter oder eine Repräsentanz eine Betriebsstätte in Deutschland aus, also genau umgekehrt zu DBA-Sachverhalten. Andere Länder kennen ähnliche oder analoge Regelungen.

Vorteile von Offshore-Gesellschaften können sein: I.d.R. kein öffentliches Handelsregister, häufig keine Rechtshilfe-oder fiskalische Auslieferungsabkommen, keine Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten (beachte hier aber neue Auskunftsvereinbarungen mit einigen Ländern/ G20- Blackliste), sehr gutes Bankgeheimnis.

Alternativen sind:

-EU-Gesellschaften/DBA-Sachverhalte: Zypern, Bulgarien (10% Ertragssteuer), England (19% im Mittelstandssatz bis 300.000 ePfund Gewinn), Slowakei (19%), Kanarische Sonderzone, Madeira (keine Steuern bis 5%).

-DBA-Sachverhalte: Schweiz (15,5% in Zug), VAE (Null), Mauritius und Singapur

Offshore Firma gründen und detaillierte Dienstleistungen:

  • Gründung der Gesellschaft über renommierte Anwaltskanzlei im Sitzstaat
  • Auf Wunsch bzw. wenn erforderlich: Nominee-Direktor oder permanenter Treuhand-Direktor (während bei einem Nominee-Direktor ein Anwalt im Sitzstaat der Gesellschaft eingetragen wird und nachfolgend zurücktritt und der Nutznießer/Mandant offiziell Direktor der Gesellschaft wird (kann unschädlich sein,da viele Offshore-Staaten kein öffentliches Handelsregister haben und keine Auskunftsklauseln bestehen und/oder keine fiskalische Auslieferungsabkommen), ist ein permanenter Treuhand-Direktor während der gesamten Vertragslaufzeit offizieller und ansprechbarer Direktor der Gesellschaft).
  • Auf Wunsch: Ausgestaltung mit Inhaberaktien oder Treuhand-Shareholder im Sitzstaat oder Treuhand-Shareholder „englische Steuerkanzlei“
  • Kontoeröffnung auf die Gesellschaft (inkl. Onlinebanking,Kreditkarte und Schecks), Mandant/Nutznießer erhält einzige Kontovollmacht
  • Auf Wunsch kostenlos: Schweizer Anlagekonto für die Gesellschaft,ohne das eine Zweigniederlassung in der Schweiz erforderlich ist
  • Auf Wunsch: EU-Konto auf Zypern: Kontoeröffnung auf die Gesellschaft bei einer großen zyprischen Bank, inkl. Internetbanking und Kreditkarte. Zypern hat ein sehr gutes Bankgeheimnis und gibt Daten von Firmenkonten nicht weiter, außer bei dem Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismus. Die Kontoeröffnung ist auch bei Inhaberaktien möglich, unser Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen. Im Gegensatz zu „Billiggründern“ meinen wir nicht „Hilfe bei der Kontoeröffnung“ (was i.d.R. bedeutet, das kein Konto eröffnet wird!), sondern unsere zyprische Kanzlei übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen bis zur Eröffnung des Kontos.
  • Registered Office,virtuelles Domizil (zustellbare Postadresse,eigene Telefonnummer,Fax) bis Büro
  • Registrierung als exempt. Company (Gesellschaft,die nur außerhalb des Sitzstaates Erträge erwirtschaftet und daher steuerfrei gestellt ist)
  • Apostille,notarielle Beglaubigung und Übersetzung aller relevanten Gründungsunterlagen  
  • Status der Abkommen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten (Auskunftsklauseln): Wir überprüfen ständig den Status der Vereinbarungen über gegenseitige Informationen in Steuerangelegenheiten zwischen den Offshore-Ländern und Sitzstaat des Mandanten. Auch auf dieser Grundlage kann analysiert werden, welcher Offshore-Staat für den jeweiligen Mandanten geeignet ist und/oder wie die Gesellschaft ausgestaltet werden muss, um einen mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
Was ?Wer es bietet
Extrem gutes BankgeheimnisAndorra, Bahamas, Cayman Islands, Isle of Man, Mauritius, Panama, Singapur, Nevis, BVI
Für Holdinggesellschaften geeignetCayman Islands, HongKong, Isle of Man, Vanuatu, VAE
Nullsteueroase Exmp.StatusBelize, Cook Islands, Grenada, Mauritius, Seychellen, BVI, VAE, Cayman Islands
Keine Steuer auf FremdquelleneinkommenCosta Rica, HongKong, Seychellen, VAE
Keine Steuern auf VeräußerungsgewinneAndorra, Bahamas, Cayman Islands, Vanuatu, VAE
Captive VersicherungenBahamas, BVI, Cayman Islands, Hongkong, Isle of Man, Mauritius
Schiffsregister und VerwaltungBahamas, BVI, Cayman Islands, Mauritius, Panama, Vanuatu, Singapur, Hong Kong
Natürliche Personen: 
Keine EinkommensteuerAndorra, Bahamas, Cayman Islands, Vanuatu, VAE
Niedrige EinkommensteuerBVI, Hongkong, Isle of Man, Mauritius
Keine ErbschaftssteuerAndorra, Bahamas, BVI, Cayman Islands, Isle of Man, Mauritius, Panama, Vanuatu, VAE
InhaberaktienBahamas, BVI, Cayman Islands, Costa Rica, Hong Kong, Mauritius, Panama, Seychellen, Vanuatu

Offshore Firma gründen über Steuerberater und Rechtsanwälte: Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Offshore Firmen in/auf BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen und anderen Steueroasen-Ländern, einschließlich aller Dienstleistungen.

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Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.

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