Firmengründung Offshore, Firmengründung BVI, Belize, Cayman Islands, Seychellen
Firmengründung Offshore: Länderübersicht



Firmengründung Offshore: Länderübersicht
- Index Firmengründung Offshore- Offshore Firma gründen
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Thema Aktivgeschäfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Warum ist bei Offshore-Gesellschaften Vorsicht geboten?
- Unterschiede zwischen einzelnen Ländern
- Pdf-Datei: Grundsätzliche Überlegungen bei einer Offshore-Firmengründung (Nullsteueroase-Nicht DBA-Sachverhalt)
- Offshore Gesellschaft gründen und G20 Abkommen
Firmengründung Offshore: Länderübersicht Steueroasen-Länder
Bei der Auswahl des Standortes für die Installation einer Offshore-Firma spielen viele verschiedene Sachverhalte eine Rolle. I.d.R. muss von der „gewollten rechtswidrigen Zwischengesellschaft“ ausgegangen werden sofern der Mandant eine Firmengründung in sogenannten Steueroasenländern (Nullsteuer-Länder, kein DBA-Sachverhalt usw.) realisieren möchte. Von dieser Annahme ausgehend, spielen folgende Faktoren eine wesentliche Rolle: Entdeckungsrisiko gering (kein öffentliches Handelsregister oder dem Handelsregister sind keine relevanten Daten zu entnehmen), keine Rechtshilfeabkommen /Abkommen über Informationsaustausch in Steuerangelegenheit, hohes Bankgeheimnis (Daten des wirtschaftlich Berechtigten werden nicht bekannt gegeben), Ausgestaltung über Inhaberaktien möglich.
Diese Voraussetzungen erfüllen nur wenige Länder, zentral: Panama, Belize, Nevis.
Soll im Gegensatz die rechtswidrige Zwischengesellschaft verhindert werden (Substanz Escape im Steueroasenland, angestellter und aktiver Direktor im Steueroasenland, geschäftliche Aktivitäten werden tatsächlich im Steueroasenland realisiert usw), so kommen zunächst grundsätzlich alle Steueroasenländer in Frage, die Onshore-Gesellschaften nicht oder nur gering besteuern. So besteuern die Cayman Islands Oneshore-Gesellschaften nicht und kennen auch keine Einkommenssteuer.
Was ? | Wer es bietet |
---|---|
Extrem gutes Bankgeheimnis | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI |
Für Holdinggesellschaften geeignet | Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE |
Nullsteueroase Exmp.Status | Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE |
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen | Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE |
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE |
Captive Versicherungen | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius |
Schiffsregister und Verwaltung | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong |
Natürliche Personen: | |
Keine Einkommensteuer | Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE |
Niedrige Einkommensteuer | BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius |
Keine Erbschaftssteuer | Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE |
Inhaberaktien | Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu |