Firmengründung Ausland, Offshore Firma gründen, Firmengründung Offshore

Trust oder Stiftung im Ausland gründen

Vermögen über Stiftungen und Trusts verwalten: Private Stiftung Panama

Firmengründung Panama: Private Stiftung auf Panama gründen

Unsere Kanzlei gründet in Kooperation mit einer großen Anwaltskanzlei auf Panama, private Stiftungen nach dem Recht Panamas zum Vermögensschutz.

Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen und dem Aufwand. Beachten Sie bitte, dass die Gründung einer ausländischen Stiftung für z.B. in Deutschland steuerlich Ansässige nur bei bestimmten Konstellationen Sinn macht.

Dieses kann der Fall sein, wenn Gelder aus dem „Ausland“ empfangen werden und auf einem Offshore-Konto „geparkt werden“. Oder wenn der Steuerpflichtige in Deutschland nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, z.B. weil er „auswandert“ und/oder dem NonDomc.Status in England unterliegt.

Die privaten panamaischen Stiftungen gewährleisten eine treuhänderische Struktur für eine ordnungsgemäße Übertragung und Verfügung von Vermögenswerten zu Gunsten des/der Begünstigten über den Tod des Stifters hinaus. Gleichzeitig behält der Stifter zu Lebzeiten die Kontrolle über das Vermögen. Erbschaftsgesetze, die am Wohnsitz des Stifters oder des Begünstigten gültig sind, sind weder in Bezug auf das Stiftungsvermögen anwendbar, noch können diese Gesetze die Gültigkeit und Ausführung der Stiftung beeinflussen. In Artikel 14, Ges. Nr.25 von 1995 wird festgelegt, dass der Stiftungsgegenstand von den panamaischen Gesetzen und Gerichten anerkannt werden muss und das Gesetze anderer Länder bezüglich einer Pflicht-oder Zwangserbschaft nicht auf panamaische private rechtliche Stiftungen anzuwenden sind. Der Stifter hat freie Hand, Vermögenswerte nach seinem Tod nach seinen Vorstellungen aufzuteilen.

Firmengründung Panama: Privatstiftungen und Datenschutz

Sämtliche an der Stiftungsgründung beteiligten Personen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 50.000,– US $ geahndet werden. Daneben ist zivilrechtlich Schadenersatz zu leisten.

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Stiftungen /Trusts in Liechtenstein, Schweiz, Zypern, Panama, Belize, Jersey und auf den Cayman Islands.

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.

Die Beratungen führen Steuerberater für internationales Steuerrecht und LL.M. Tax durch. Die Firmengründungen im Ausland werden von den Partner-Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat realisiert. Dieses sind durchgehend Anwalts-oder Steuerkanzleien und keine reine Gründungsagenturen.

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