Firmengründung Ausland, Offshore Firma gründen, Firmengründung Offshore
Firmengründung im Ausland-Steuergestaltung



Firmengründung im Ausland-Internationale Steuergestaltung: Doppelbesteuerungsabkommen und eu- recht
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Die steuerliche Expertise durch Steuerberater Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Gründung von Holdinggesellschaften
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands können Sie über das Bundesfinanzministerium einsehen und/oder downloaden.
EU-Recht
- Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union: EU Zins- und Lizenz-Richtlinie
- Grundlegende Papiere: Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie eine Auswahl von Dokumenten und Hintergrundpapieren von politischer und strategischer Bedeutung für die Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union.
- Mitteilung der Kommission an den Rat,an das Europäische Parlament und an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Wegzugsbesteuerung und die Notwendigkeit einer Koordinierung der Steuerpolitiken der Mitgliedstaaten – siehe auch Pressemitteilung IP/06/1829 und MEMO/06/499
- Amtshilfe
Direkt-Links Europäische Kommission> Unternehmensbesteuerung:
- Allgemeiner Überblick
- Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
- Sitzlandbesteuerung (Home State Taxation)
- Verrechnungspreise in der EU
- Schädlicher Steuerwettbewerb
- Mutter-/Tochter Richtlinie
- Fusionsrichtlinie
- Zins- und Lizenzgebühren
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Konferenzen und Veranstaltungen
EUGH- Urteile/Entscheidungen:
- EuGH rügt die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung: Grundsatzurteil des EuGH in der Rechtsache Cadbury Schweppes
- Lasteyrie du Saillant-Entscheidung
- Manninen-Entscheidung
- Gerritse-Entscheidung
- Eurowings-Entscheidung
- Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat des EWR , die zu einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gehört
- Einbeziehung der Gewinne beherrschter ausländischer Gesellschaften in die Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft
- Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
- Filiale eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedsstaat als selbständiger Steuerpflichtiger
- Höhere Gewinnbesteuerung deutscher Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Muttergesellschaft
- Einzahlung „auf das Agio” als Erhöhung des Gesellschaftsvermögens, nicht als Kapitalerhöhung; Zurechnung von Zahlungen an eine Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft)
- Unzulässigkeit der Pflicht für ausländische Handwerksbetriebe zum Eintrag in eine Handwerksrolle – Begriff der Niederlassung
- Unzulässige zusätzliche Offenlegungspflichten und andere Voraussetzungen für nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften vor Einrichtung einer Zweigniederlassung im Inland
- Körperschaftsteuer: Unzulässige Beschränkung der Abzugsfähigkeit der mit der Beteiligung einer Muttergesellschaft an ihren Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zusammenhängenden Kosten
- Niederlassungsfreiheit: Befreiung von der Körperschaftsteuer von Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei betreut Mandanten im Kontext der Internationalen Steuergestaltung, Betriebsstättenverlagerung in Niedrigsteuerländer, steuerliche Gestaltungsstrategien durch Zwischenholdung und/oder Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen Person. Wir sind keine „Gründungsagentur“, die Ihren Klienten schnelle und billige Lösungen versprechen, die schnell zur Steuerfalle werden. Steuerliche Beratungen übernehmen bei uns Steuerberater für Internationales Steuerrecht mit Zusatzqualifikationen (LL.M. Tax), die Firmengründungen im Ausland werden ausschließlich durch ansässige Anwalts-oder Steuerkanzleien übernommen (Kooperationspartner).
Weitere Interessenschwerpunkte sind die Gründung von Banken- und Versicherungsgesellschaften im In-und Ausland, Glücksspielrecht und Glücksspiel-Lizenzen international.
Firmengründung im Ausland-Offshore Firmengründung: Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!
Bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft/Internationale Steuergestaltung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant von versierten Spezialisten (Steuerberater für internationales Steuerrecht) beraten wird. Dabei kann eine Firmengründung im Ausland schnell zur Steuerfalle werden, wenn die heimischen Steuergesetze, internationales Steuerrecht und/oder innerstaatliches Recht im Land der Firmengründung nicht beachtet wird, z.B.:
- Innerstaatliche Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauch
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, zentral DBA-Missbrauchsklauseln (Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax-Klauseln, Remittance-base-Klauseln, Anti-treaty-shopping-Klauseln usw.).
- Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG (allgemein §§ 7-14 AStG, Deutsches Außensteuerrecht), Deutsche Abgabenordnung, zentral §§ 12/13 AO (Betriebsstättendefinition im Nicht-DBA-Fall) und §42 AO Gestaltungsmissbrauch, Außensteuerreformgesetz, Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, Auskunftsvereinbarungen in Steuerangelegenheiten mit anderen Ländern
- Andere Länder kennen z.T. ähnliche oder analoge Gesetze/Regelungen.
Firmengründung im EU- Ausland durch eu-ansässige
In vielen Fällen gestaltet sich eine Firmengründung in der EU durch EU-Ansässige vorteilhaft: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit (EU-Rechtschutz), keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) -sofern ausreichend Substanz-Escape-, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Wir beraten unsere Mandanten in der richtigen Ausgestaltung der EU-Auslandsgesellschaft bzw. EU-Zwischenholding und gründen die Gesellschaft im EU Ausland, inkl. aller erforderlichen Dienstleistungen.
Firmengründung Ausland- Offshore Firmengründung: Die steuerliche Expertise
Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben/grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften sind dem Mandanten häufig zu teuer. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.
Mittelstandsberatung: Steuerliche Gestaltungsstrategien für den Deutschen Mittelstand
Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen.
Mittelständische Unternehmen haben nämlich das Problem, dass Ihr „Haus-Steuerberater“ sich i.d.R. naturgemäß im Internationalen Steuerrecht wenig auskennt und daher selten in der Lage ist, geeignete Gestaltungsstrategien zu planen und/oder umzusetzen. Auf der anderen Seite sind große Internationale Steuerberatungsgesellschaften häufig zu teuer….mehr..
