EU Insolvenz- Insolvenzverfahren in England- EU Insolvenz England über Rechtsanwälte

Insolvenzverfahren in England

Insolvenzverfahren in England: Nach 12 Monaten schuldenfrei

Insolvenzverfahren in England: Grundsätzliches

Grundsätzlich kann jeder EU Bürger (z.B. Deutscher oder Österreichischer Staatsbürger) seinen Lebensmittelpunkt nach England verlagern, um sich dort dem Insolvenzverfahren zu unterwerfen. Rechtliche Grundlage ist u.a. die Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO) Nr. 1346/2000, gültig seit dem 31.05.2002. Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten!

Für Deutsche Schuldner ist ergänzend der BGH- Beschluss vom 18.09. 2001 maßgeblich. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00

Im Kontext eines Insolvenzverfahrens in England ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen nach England verlagert, damit die gerichtliche Zuständigkeit in England belegen ist. Dominante Anhaltspunkte für die Verlagerung der wesentlichen Interessen nach England sind: Wohnung in England (Mietvertrag, Council Tax-Bescheinigung, zur ständigen Nutzung eingerichteter Wohnraum), steuerliche Anmeldung, NHS (National Health Service) sowie eine unselbständige- oder selbständige Tätigkeit in England (beruflicher Interessensschwerpunkt). Hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthaltes in England sollte im Zweifel auf die steuerrechtlich Definition abgestellt werden, also mindestens 183 Tage pro Jahr in England anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück. Dieses ist aber nicht in jedem Falle zwingend, hier ist der Einzelfall zu bewerten.

Insolvenzverfahren in England: Wichtige Punkte in der Zusammenfassung

  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes: Erforderlich ist eine Wohnung (oder Immobilie) auf eigenen Namen (Mietvertrag, Council Tax-Bescheinigung). Zur Untermiete ist erlaubt, sofern Untermietvertrag und alleiniges Nutzungsrecht. Die Wohnung/Zimmer muss zur ständigen Nutzung eingerichtet sein. Eine überwiegende Unterkunft in Gaststätten oder Hotels begründet hingegen i.d.R. keinen Lebensmittelpunkt. Der Schuldner sollte ferner einen Job in England haben oder einer selbständigen Tätigkeit in England nachgehen. Eine selbständige Tätigkeit kann über die Gründung einer englischen Limited mit alleiniger Betriebsstätte in England realisiert werden. Hat der Schuldner keinen Job in England und geht er keiner selbständigen Tätigkeit nach – verfügt aber über die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung des Verfahrens – kann eine englische Limited mit Treuhand-Diensten gegründet werden, wobei der Schuldner bei „seiner“ Limited angestellt wird.
  • Müssen Sie die Verlagerung Ihres Wohnsitzes/ gewöhnlichen Aufenthaltes begründen? Nein, im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit kann jeder EU Bürger seine Wohnsitzname in der EU frei bestimmen. Es stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, wenn ein Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England verlagert, um sich dort dem Verfahren zu unterwerfen.
  • Zu welchem Zeitpunkt kann das Verfahren in England eingeleitet werden? Entscheidend ist die gerichtliche Zuständigkeit. Wird der Mittelpunkt der überwiegenden Interessen in England glaubhaft gemacht (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in England, Job in England oder selbständige Tätigkeit von England aus, steuerliche Anmeldung, NI, NHS, Konto usw..), so ist das englische Insolvenzgericht zuständig und das Verfahren muss in England eingeleitet werden.
  • Sozialversicherungsnummer  in England: Die Sozialversicherungsnummer untermauert die Ansässigkeit in England und ist zwingend erforderlich
  • Konto in England: Eröffnung eines Privatkontos bei einer englischen Bank. Dazu wird i.d.R. der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag, die Council Tax-Bescheinigung und die Sozialversicherungsnummer benötigt
  • Beruflicher Interessenschwerpunkt: Angestelltenverhältnis, ggf bei „eigener Limited“ oder selbständige Tätigkeit von England aus.
  • Derzeitiger Heimatstaat: Wir empfehlen die Aufgabe der Wohnung und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Alternativ kann der Mietvertrag von einer anderen Partei weitergeführt werden (Ehefrau, Verwandter/Bekannter oder z.B. englische Limited wird Mieter). 
  • Melden Sie sicherheitshalber Ihr deutsches Handy ab und besorgen Sie sich einen Handyvertrag in England. Lassen Sie alleZahlungseingänge- /Ausgänge über das englische Privatkonto laufen.
  • Unbewegliches Vermögen im derzeitigen Heimatland, z.B. eine Immobilie: Es kann im derzeitigen Heimatland ein Sekundär-Insolvenzverfahren eröffnet werden.
  • Wie läuft das Verfahren in der Zusammenfassung ab?: Hat der Schuldner den Mittelpunkt seiner Interessen nachweisbar in England kann das Verfahren beim zuständigen Gericht eingeleitet werden. Dazu sind bestimmte Antragsformulare komplett auszufüllen, inkl. Liste der Gläubiger (oder gesetzliche Vertreter), Gehaltsnachweis und Nachweis des Lebensmittelpunktes. Es findet ein Termin beim zuständigen Gericht statt. Hier erklärt einen der Richter- sofern alles richtig läuft- für Bankrott. Nachfolgend wird an einen Insolvenzverwalter übergeben.
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil in England?: Zum besseren Verständnis für unsere Mandanten sprechen wir in unseren Veröffentlichungen von einem pfändbaren Anteil. Allerdings gibt es in England keine Pfändungstabelle wie z.B. in Deutschland. Vielmehr legt der Richter den entsprechenden Anteil fest. Beträgt das Einkommen in London maximal 1.500 GBP, so ist kein Anteil pfändbar, weil die Lebenshaltungskosten in London so hoch sind. Es wäre dann also eine Null-Insolvenz. Theoretisch könnte dann gleich beim Termin die Restschuldbefreiung erfolgen, was aber bei Nicht-englischen-Staatsbürgern nur sehr selten vorkommt.
  • Ab welchem Zeitpunkt kann der Schuldner zurück in sein Heimat-Land (also z.B. zurück nach Deutschland oder Österreich?): Wenn man die Angelegenheit sehr geschickt anstellt (und dafür sind wir ja da), kann der Schuldner bereits nach Verfahrenseröffnung zurück in sein Heimatland, also nach 3-5 Monaten. Denn die EU Insolvenzordnung schreibt vor, dass das Gericht zuständig bleibt, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Es müssen nur einige Dinge zwingend beachtet werden und die Konstellation sollte nicht von Beginn an erkennbar darauf ausgelegt werden. Im Gegenteil: Die gesamte Konstellation sollte so ausgelegt werden, dass der Schuldner glaubhaft macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auch zukünftig in England haben wird. Denn wir wollen ja keine jahrelangen Prozesse führen, um das Recht des Schuldners durchzusetzen.

Insolvenzverfahren in England: Dienstleistungen und Gebühren

Die Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab. Gern senden wir Ihnen eine entsprechende Gebührenübersicht. Bei unserem Voll-Service-Angebot erfolgt eine deutschsprachige Begleitung in England.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein „Briefkasten“, sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
  • Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
  • Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
  • NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
  • Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
  • Insolvenzantrag, Termin beim Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter
  • Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder).

Neben dem Voll-Service-Angebot zum Insolvenzverfahren in England bieten wir unseren Mandanten noch das eBook Insolvenzverfahren in England an oder das Premium-Paket für Mandanten, die englischsprachig sind und das Verfahren weitestgehend eigenständig realisieren möchten.

 Insolvenzverfahren in England: Rein staatliche Gebühren

Im Rahmen des Insolvenzantrages werden folgende Gebühren fällig:

-Die Gerichtsgebühr von 140,00 GBP. Unter gewissen Umständen kann das Gericht diese Gebühr reduzieren; z. B. wenn Sie Einkommensunterstützung erhalten

-Die Hinterlegung von 310,00 GBP bezüglich der Kosten des Insolvenzverfahrens. Diese Hinterlegung ist in allen Fällen zahlbar.

Die Gebühr, die für den Eid im Zusammenhang mit der Auskunft über die Verbindlichkeiten anfällt. In einem County Court wird keine Gebühr hierfür erhoben, aber im High Court oder vor einem Rechtsanwalt wird eine Gebühr von 7,00 GBP erhoben.

Wenn Sie ein verheiratetes Paar sind und Sie beide einen Insolvenzantrag stellen möchten, werden Sie beide jeweils separate Gebühren zu zahlen haben. Wenn Sie ein Geschäft in einer Partnerschaft betreiben haben, so muss jeder Partner gesondert eine Gebühr zahlen, es sei denn, beide Partner stellen einen gemeinsamen Insolvenzantrag gemäß der Insolvent Partnerships Order 1994 ( Formblatt 16). Die oben genannten Gebühren sollten bar oder per Postnachnahme oder durch Scheck von einer Bausparkasse, Bank oder einem Anwalt bezahlt werden. Schecks sollten als Zahlungsempfänger H M Paymaster General ausweisen. Persönliche Schecks werden nicht akzeptiert.

Insolvenzverfahren in England: Warum sollten Sie ausgerechnet unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Wir bzw. unsere Netzwerkpartner sind Steuerberater und Rechtsanwälte, mit fundierten Kenntnissen im deutschen-,englischen und EU-Insolvenzrecht. Wir bieten den „Voll-Service“ „aus einer Hand“:

  • Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein „Briefkasten“, sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
  • Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
  • Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
  • NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
  • Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
  • Insolvenzantrag, Termin beim Insolvenzverwalter
  • Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird bei „seiner“ Limited angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne, aber nicht das Vermögen der Limited. Ergänzend: Beruflicher Interessensschwerpunkt, Begründung der Ansässigkeit in England.

Einen solchen „Voll-Service“ können nach unserer Recherche nur sehr wenige Dienstleister und/oder Anwälte anbieten.

englisches Insolvenzverfahren: Fragen und Antworten

Über unser Webseite:

erhalten Sie grundlegende Informationen zum Insolvenzverfahren in England sowie Fragen und Antworten im Kontext des Verfahrens.

Insolvenzverfahren in england: Grafische Darstellungen

Abbildung: Abwicklung des Insolvenzverfahrens in einem anderen EU-Staat. Für größere Darstellung bitte hier klicken…
Abbildung: Ablauf des Insolvenzverfahrens in England. Für größere Darstellung klicken Sie bitte hier..

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Rechtsanwältin Viktoria Muftieff betreut Sie im Rahmen der Schulden-bereinigung und/oder Realisierung des Insolvenz-verfahrens in Deutschland, England oder Frankreich.

Beauftragen Sie uns mit der Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens in Deutschland. Den Antrag können Sie hier downloaden:

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Anwaltskanzlei:
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso
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