Geschäftlicher Neubeginn: Treuhand Limited



Englische Limited mit Treuhand-Diensten: Geschäftlicher Neubeginn ohne Gläubigerzugriff
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Englische Limited mit Treuhand- Diensten: Leistungsbeschreibung
Wir gründen im Kontext dieses Angebotes für unsere Mandanten eine englische Limited (UK Ltd.) mit Treuhand-Shareholder. Die Aufgabe des Treuhand-Shareholders übernimmt die Trustgesellschaft unserer englischen Steuer-und Anwaltskanzlei, somit rechtssichere Gestaltung (Mandantenverhältnis /Berufsgeheimnisträger / keine Offenbarung). Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treunehmer (der Treunehmer tritt alle Rechte und Pflichten an den Treugeber/Mandant ab).
Die UK Limited wird nachfolgend als Zweigniederlassung im Deutschen -oder österreichischen Handelsregister eingetragen. Die Kosten für Notar- und Amtsgericht in Deutschland oder Österreich (ca. 600 Euro) sind nicht in der Gebühr enthalten und durch den Mandanten direkt an den Notar/Amtsgericht zu leisten.
Das Mindeststammkapital beträgt ein GBP und ist vom Mandanten einzuzahlen.
Der Mandant/Auftraggeber oder eine andere benannte Person tritt als Direktor der Limited auf.
Gründe für den Einsatz eines Treuhand-Shareholders
Die Gründe können vielfältig sein, z.B. wettbewerbsrechtliche Gründe, der eigentliche Shareholder (Eigner) soll aus anderen Gründen nicht „erkennbar“ sein oder Neubeginn nach Insolvenz/Überschuldung.
Effekte dieser Lösung bei Überschuldung des Unternehmers:
Eine englische Limited ist eine juristische Person wie eine Deutsche GmbH und kann in der gesamten EU als Zweigniederlassung ins heimische Handelsregister eingetragen werden. Die Limited haftet als juristische Person mit Stammkapital-, Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden. Wird der Schuldner als Direktor der Limited eingetragen, ist nur sein Gehalt als Direktor der Limited pfändbar. Das Vermögen der Limited bleibt unangetastet, da die Limited nicht Schuldner ist. Durch den Einsatz eines Treuhand-Shareholders wird verhindert, dass die Dividenden der Limited (Gewinn nach Besteuerung) pfändbar sind. Außerdem wird die Annahme eines möglichen Umgehungstatbestandes verhindert. Wenn die Limited den gleichen Geschäftsgegenstand haben soll, wie die „ursprüngliche Gesellschaft“ besteht ggf. die Gefahr der Annahme einer Betriebsübernahme. Hier bestehen allerdings entsprechende Verhinderungs-Strategien, die wir gern mit Ihnen besprechen. Diese sind in Kurzform: Der Shareholder der neuen Gesellschaft (UK Ltd) ist zu mindestens 51% nicht identisch mit dem Gesellschafter der überschuldeten Gesellschaft, die neue Gesellschaft (UK Limited) hat auch bei der Zweigniederlassung eine abweichende Geschäftsadresse (z.B. Realisierbar über Zwischenschaltung eines virtuell Office z.B. bei Regus: www.regus.de ), die neue Gesellschaft übernimmt- zumindest nach außen- keine relevanten Vermögenswerte der „alten“ Gesellschaft.
Besondere Bestimmungen zu diesem Angebot
Die Gebühr dieses Paketes liegt weit unter unseren Regelgebühren, jedoch ohne Leistungseinschränkung. Im Gegenzug akzeptiert der Mandant/Auftraggeber folgende Bedingungen:
- Anwaltliche Beratung zu dieser Dienstleistung (sofern erforderlich) ausschließlich per E-Mail oder Telefon (kein Beratungstermin in unserer Kanzlei).
- Bezahlung nur als Einmalzahlung im Voraus und nur über paypal (Paypal Konto, Kreditkarte,Bankeinzug, Überweisung). In Ausnahmefällen ist eine Gründung/Bezahlung per sep. Vertrag und Überweisung möglich. Dieses verursacht jedoch zusätzliche Bearbeitungsgebühren von einmalig 40,00 Euro (bitte senden Sie uns eine E-Mail).
- Die postalische Zustellung der Apostille (wichtig für den Handelsregistereintrag in Deutschland oder Österreich) kann ca. 10 Werktage dauern, keine Express-Zustellung. Die Gründung selbst dauert 4-5 Werktage. Sobald die Limited im englischen Register eingetragen ist, ist diese voll geschäftsfähig.
- Sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist, erhält der Mandant/Auftraggeber ein Formular für die wichtigen Angaben (Persönliche Angaben, drei alternative Namensvorschläge für die Limited, Daten des Direktors usw.). Dieses Formular ist auszufüllen und unserer Kanzlei per Fax oder E-Mail zuzustellen.
- Ergänzend erhält der Mandant/Auftraggeber den Treuhand-Vertrag. Dieser ist in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben und an unsere Kanzlei per Post zu senden, inkl. beglaubigte Kopie des Personalausweises. Der Treuhand-Vertrag ist vertragsgegenständlich. Mittels Treuhandvertrag überträgt der Treunehmer alle Rechte und Pflichten auf den Treugeber (Mandant). Es finden keine Gewinnausschüttungen an den Treuhand-Shareholder statt.
- Eine Schnellgründung ist ausgeschlossen. Die Gründung dauert zwischen 4-5 Werktage
- Die jährlichen Gebühren für Registered Office UK und Treuhand-Shareholder sind erstmalig 12 Monate nach Auftragserteilung zu leisten. Befindet sich der Mandant/Auftraggeber mit mehr als 10 Tage in Verzug, können die Leistungen ohne vorherige weitere Mahnung eingestellt werden. In einem solchen Fall wird der Mandant als Shareholder der Gesellschaft eingetragen.
Paket: UK Ltd mit Treuhand-ShareholderGründung englische Limited, Namensprüfung, Eintrag beim Companies House UK, Registerunterlagen, Memorandum & Articles of Association, Registered Office UK für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 220 GBP pro Jahr: Postadresse UK, Postweiterleitung), notarielle Übersetzung der Gründungsunterlagen, Apostille, ebook „Führen und Verwalten einer Limited“.
PLUS Treuhand-Shareholder (Trustgesellschaft unserer englischen Steuer-und Anwaltskanzlei tritt treuhänderisch als Shareholder der Limited auf, Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treunehmer) für ein Jahr bezahlt (nachfolgend 450,00 Euro netto pro Jahr).
Gebühr:1.350,00 Euro netto (Brutto: 1.606,50 Euro)