Schuldnerberatung – Insolvenzberatung

Bundesweite Schuldnerberatung – Insolvenzberatung durch Rechtsanwälte: Urteile zum Insolvenzrecht

Insolvenzberatung: Urteile zum Insolvenzrecht

Unsere Kanzlei führt die Insolvenzberatung für natürliche Person und Unternehmen durch. Ergänzend übernehmen wir die Einleitung des Insolvenzverfahrens inkl. aller erforderlichen Maßnahmen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die neusten

Urteile zum Insolvenzrecht.

-Urteile 1Urteile 3

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.01.2010 – IX ZB 177/09

Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist. Volltext

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.12.2005 – IX ZB 207/04

Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein. Volltext

Insolvenzantrag – Feststellung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 19.07.2007 – IX ZB 36/07

Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt.
Forderungen, deren Gläubiger sich für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit einer späteren oder nachrangigen Befriedigung einverstanden erklärt haben, sind bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht zu berücksichtigen. Volltext

Eigenantrag – Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 22.10.2009 – IX ZB 195/08

Die Rücknahmefiktion ist auch dann unanfechtbar, wenn das Insolvenzgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, dem Schuldner erfüllbare Auflagen unterbreitet, die dieser innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erfüllt; in jeder Hinsicht rechtmäßig müssen sie nicht sein. Volltext

Eigenantrag – Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 – IX ZB 599/02

Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, dass sein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil er unvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt worden sei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft. Volltext

Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages – Karenzentschädigung; BGH, Urteil v. 08.10.2009 – IX ZR 61/06

Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld. Volltext

Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.07.2009 – IX ZR 126/08

Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann bei der Verteilung berücksichtigt, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO abgegeben hat. Volltext

Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.04.2009 – IX ZR 23/08

Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat. Volltext

Einziehungsrecht sicherungshalber abgetretener Forderungen; BGH, Urteil v. 24.03.2009 – IX ZR 112/08

Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenforderungen. Volltext

Zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters; BGH, Urteil v. 11.07.2002 – IX ZR 262/01

Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten, wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist. Volltext

Kündigung der Mietgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft; BGH, Urteil v. 19.03.2009 – IX ZR 58/08

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar. Volltext

Kosten bei Nichteröffnung des Verfahrens; BGH, Urteil v. 13.12.2007 – IX ZR 196/06

Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner.

Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters (vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens) aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten auferlegt werden. Volltext

Insolvenzantrag – Insolvenzgrund; BGH, Beschluss v. 29.11.2007 – IX ZB 12/07

Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.

Geschäftsführerhaftung – Überschuldung und Sorgfalt; BGH, Urteil v. 29.11.2007 – II ZR 262/06

Der Insolvenzverwalter genügt seiner Darlegungslast zum Merkmal der Überschuldung, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob und gegebenenfalls welche Abweichungen nach Insolvenzrecht bestehen und dass danach eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Dabei hat er auf den Gegenvortrag des Beklagten Geschäftsführers einzugehen.
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen (vgl. BGHZ 146, 264, 274f. m. Nachw.).

Abfindungsanspruch in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 27.09.2007 – 6 AZR 975/06

Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.

Anmeldung titulierter Forderungen zur Insolvenztabelle; BGH, Urteil v. 01.12.2005 – IX ZR 95/04

Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus. Volltext

Bezüge aus einem Dienstverhältnis; BGH, Urteil v. 11.05.2010 – IX ZR 139/09

Der Begriff der Bezüge aus einem Dienstverhältnis umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung. Volltext

Aufrechnung – Einkommensteuererstattung in Wohlverhaltensperiode – kein Aufrechnungsverbot; BGH, Urteil v. 21.07.2005 – IX ZR 115/04
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen. In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger. Volltext

Eröffnungsverfahren – Ermächtigung zur Durchsuchung; BGH, Urteil v. 04.03.2004 – IX ZB 133/03

Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden. Volltext

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 05.02.2004 – IX ZB 29/03

Beantragt ein Sozialversicherungsträger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, hat er zur Darlegung seiner Forderungen regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer vorzulegen. Zur Glaubhaftmachung sind Leistungsbescheide oder Beitragsnachweise des Arbeitgebers genügend.

Der antragstellende Gläubiger darf die geltend gemachte Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren auswechseln.

Dem Gläubiger fehlt nicht allein deswegen das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eröffnungsantrag, weil er zuvor nicht fruchtlos die Einzelzwangsvollstreckung versucht hat. Volltext

Beschluss v. 08.12.2005 – IX ZB 38/05

Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts. Volltext

Zulässigkeit des Insolvenzantrages; BGH, Beschluss v. 12.12.2002 – IX ZB 426/02

Für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags des Schuldners ist erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrunds erkennen lassen.

Genügt der Eröffnungsantrag des Schuldners diesen Anforderungen nicht, Muss das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam machen und dem Schuldner aufgeben, diese binnen angemessener Frist zu beheben. Insoweit darf der Schuldner nicht darauf verwiesen werden, die amtlichen Formulare gemäß der nach § 305 Abs. 5 Satz 1 InsO erlassenen Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (VbrInsVV) vom 17. Februar 2002 zu benutzen.
Lässt der Schuldner den gerichtlichen Hinweis innerhalb der ihm gesetzten Frist unbeachtet, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass zuvor von Amts wegen Ermittlungen angestellt werden müssen. Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus. Volltext

Verfügungsbeschränkung im Eröffnungsverfahren – Forderungserwerb durch Abtretung; BGH, Urteil v. 20.10.2009 – IX ZR 90/08

Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen Forderung des Insolvenzschuldners nicht. Volltext

Leistung an den Schuldner – Kenntnis von Sicherungsmaßnahmen / Verfahrenseröffnung; BGH, Urteil v. 16.07.2009 – IX ZR 118/08

Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende nicht befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat. Volltext

Leistung an den Schuldner – Kenntnis von Sicherungsmaßnahmen / Verfahrenseröffnung; BGH, Urteil v. 15.12.2005 – IX ZR 227/04

Eine Bank kann auf Weisung des Schuldners dessen kreditorisches Konto mit befreiender Wirkung belasten, falls sie keine Kenntnis davon hat, dass auf Anordnung des Insolvenzgerichts ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist, welcher der Verfügung nicht zugestimmt hat.
Eine Bank muss organisatorisch Vorsorge treffen, damit ihre Kunden betreffende Informationen über die Eröffnung von Insolvenzverfahren oder Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden. Wird sie dieser Obliegenheit nicht gerecht, muss sie sich Kenntnisse, die bei einem zur Vornahme von Rechtsgeschäften bestellten und ermächtigten Bediensteten vorhanden sind, als ihr bekannt zurechnen lassen.

Die Vermutung, dass derjenige, der vor der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung oder einer Sicherungsmaßnahme etwas an den Schuldner geleistet hat, die gerichtliche Anordnung nicht gekannt hat, knüpft an die dem Regelfall entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt an. Weitere Veröffentlichungen, die der Regel-Veröffentlichung vorausgegangen sind, haben diese Vermutungswirkung nicht. Volltext

Nachtragsverteilung – Massemehrung durch Insolvenzanfechtung; BGH, Beschluss v. 11.02.2010 – IX ZB 105/09

Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann. Volltext

Nachtragsverteilung – Zulässigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 01.12.2005 – IX ZB 17/04

Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig. Gegenstände der Masse werden auch dann nachträglich ermittelt, wenn ein ab-sonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt. Volltext

Insolvenzantrag – Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 11.02.2010 – IX ZA 45/09

Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abgelehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der Antrag auf Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden ist; die Frist läuft ab Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses im Erstverfahren. Volltext

Insolvenzantrag – Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 14.01.2010 – IX ZB 257/09

Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines erneuten Verfahrens nicht entgegen. Volltext

Insolvenzantrag – Sperrfrist für erneutes Insolvenzverfahren; BGH, Beschluss v. 21.01.2010 – IX ZB 174/09

Hat der Schuldner auf den ihm in Anschluss an den Antrag eines Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis, er könne einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag des Gläubigers nicht mit eigenen Anträgen reagiert, so kann er erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, vorausgesetzt ein auf Antrag des Gläubigers eröffnetes Verfahren ist zwischenzeitlich aufgehoben. Volltext

Insolvenzantrag – erneutes Insolvenzverfahren nach Ablauf der Sperrfrist; BGH, Beschluss v. 03.12.2009 – IX ZB 89/09

Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind. Volltext

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.01.2010 – IX ZB 177/09

Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist. Volltext

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 14.12.2005 – IX ZB 207/04

Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein. Volltext

Insolvenzantrag – Feststellung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 19.07.2007 – IX ZB 36/07

Eine Forderung ist in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt.
Forderungen, deren Gläubiger sich für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit einer späteren oder nachrangigen Befriedigung einverstanden erklärt haben, sind bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht zu berücksichtigen. Volltext

Eigenantrag – Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 22.10.2009 – IX ZB 195/08

Die Rücknahmefiktion ist auch dann unanfechtbar, wenn das Insolvenzgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, dem Schuldner erfüllbare Auflagen unterbreitet, die dieser innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erfüllt; in jeder Hinsicht rechtmäßig müssen sie nicht sein. Volltext

Eigenantrag – Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 – IX ZB 599/02

Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, dass sein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil er unvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt worden sei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft. Volltext

Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages – Karenzentschädigung; BGH, Urteil v. 08.10.2009 – IX ZR 61/06

Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld. Volltext

Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.07.2009 – IX ZR 126/08

Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann bei der Verteilung berücksichtigt, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO abgegeben hat. Volltext

Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.04.2009 – IX ZR 23/08

Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat. Volltext

Einziehungsrecht sicherungshalber abgetretener Forderungen; BGH, Urteil v. 24.03.2009 – IX ZR 112/08

Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenforderungen. Volltext

Zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters; BGH, Urteil v. 11.07.2002 – IX ZR 262/01

Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten, wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist. Volltext

Kündigung der Mietgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft; BGH, Urteil v. 19.03.2009 – IX ZR 58/08

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar. Volltext

Vollstreckungsverbot für aus Insolvenzmasse freigegebene Gegenstände; BGH, Urteil v. 12.02.2009 – IX ZB 112/06

Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO. Volltext

Verfahrensart – geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH; BGH, Urteil v. 12.02.2009 – IX ZB 215/08

Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist. Volltext

Ansprüche der ZVK auf Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers; BAG, Urteil v. 05.02.2009 – 6 AZR 110/08

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmers, der einen Betrieb des Bauhauptgewerbes betrieben hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. In diesem Fall schuldet der Insolvenzverwalter der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) die Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse. Daran ändert grundsätzlich auch eine Freigabe des Betriebsvermögens des Schuldners nichts. Soweit es nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar ist, hat die Freigabe nur deklaratorische Bedeutung. Im Übrigen führt die Freigabe allein nicht zu einem Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Schuldner.

Anforderungen an Forderungsanmeldung; BGH, Urteil v. 22.01.2009 – IX ZR 3/08

Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet. Handelt es sich um die Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen, ist der Darlegungslast für jede Einzelforderung zu genügen.
Entspricht die Anmeldung einer Forderung nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder wird der Forderungsgrund nach der Anmeldung ausgetauscht, erfordert die Zulässigkeit der Forderungsfeststellungsklage sowohl eine Neuanmeldung als auch die Durchführung eines hierauf bezogenen Prüfungstermins. Volltext

Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters; BGH, Beschluss v. 16.10.2008 – IX ZB 77/08

Im eröffneten Insolvenzverfahren kann dem Schuldner, der eine natürliche Person ist, bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden, jedenfalls soweit dies zur Erhaltung von Leben und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist. Volltext

Masseunzulänglichkeit – Neumasseverbindlichkeit; BGH, Beschluss v. 09.10.2008 – IX ZB 129/07

Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen. Volltext

Insolvenzantrag – einseitige Erledigungserklärung; BGH, Beschluss v. 25.09.2008 – IX ZB 131/07

Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34 Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar. Volltext

Prüfungsumfanng bei Eingehung von Masseverbindlichleiten; BGH, Urteil v. 25.09.2008 – IX ZR 235/07

Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche. Volltext

Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; BGH, Urteil v. 17.07.2008 – IX ZR 96/06

Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen.
Begehrt der Sicherungsnehmer im Wege der Teilklage von dem Insolvenzverwalter Auskehr des bei der Versteigerung des Sicherungsguts erzielten Verwertungserlöses, hat er zur Substantiierung der Klageforderung die im Einzelnen veräußerten Gegenstände und den darauf jeweils entfallenden Verwertungserlös zu bezeichnen. Volltext

Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Urteil v. 17.07.2008 – IX ZR 132/07

Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst. Volltext

Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Beschluss v. 16.10.2008 – IX ZR 46/08

Das Recht eines Grundpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung umfasst auch die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kosten. Volltext

Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Eröffnungsbeschluss nach Eigenantrag des Schuldners; BGH, Beschluss v. 17.07.2008 – IX ZB 225/07

Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse gestützt wird. Volltext

Massefreies Vermögen/Einkommen des Schuldners; BGH, Urteil v. 10.07.2008 – IX ZR 118/07

Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1 SGB I eine insolvenzrechtlich unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Vermögen des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzugehen.

Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teilweise für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus anderen Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der Verwalter oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jedenfalls ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt. Volltext

Antragsrücknahme nach Änderungen in der Geschäftsführung; BGH, Urteil v. 10.07.2008 – IX ZB 122/07

Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt. Volltext

Herausgabeverpflichtung einer Mietwohnung; BGH, Urteil v. 19.06.2008 – IX ZR 84/07

Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht. Volltext

Herausgabeverpflichtung einer Mietsache; BGH, Urteil v. 02.02.2006 – IX ZR 46/05

Wenn der Insolvenzverwalter zur Räumung eines Grundstücks rechtskräftig verurteilt worden ist, kann er durch die Freigabe des Grundstücks nicht mehr bewirken, dass diese Masseverbindlichkeit erlischt. Volltext

Ansprüche bei unberechtigter Veräußerung einer fremden Sache durch den Insolvenzverwalter; BGH, Urteil v. 08.05.2008 – IX ZR 229/06

Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis heraus verlangen.
Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung berufen. Volltext

Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters; BAG, Urteil v. 10.04.2008 – 6 AZR 368/07

Der Insolvenzverwalter war auch vor der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Änderung des § 35 InsO berechtigt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel aus dem Beschlag der Masse freizugeben. Wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.

Zum Schicksal sicherungsübereignetem Vorbehaltsgut; BGH, Urteil v. 27.03.2008 – IX ZR 220/05

Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Volltext

Anforderungen an die Tagesordnung der Gläubigerversammlung; BGH, Urteil v. 20.03.2008 – IX ZR 104/07

Die öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung der Gläubigerversammlung muss die Beschlussgegenstände zumindest schlagwortartig bezeichnen.

Unwirksamkeit insolvenzzweckwidriger Vereinbarungen; BGH, Urteil v. 20.03.2008 – IX ZR 68/06

Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung, ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (vgl. § 1 Satz 1 InsO) offenbar zuwiderlaufen, bei denen der Verstoß also für einen verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind.

Nachrangigkeit der Forderung aus Gewinnzusage; BGH, Urteil v. 13.03.2008 – IX ZR 117/07

Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.

Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 12.03.2008 – 10 AZR 148/07

Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung i.S.v. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Einzelvollstreckungsverfahren. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände.

Aufrechnung in massearmen Insolvenzverfahren; BFH, Urteil v. 04.03.2008 – VII R 10/06

Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).

Prozesskostenhilfe bei Masseunzulänglichkeit; BGH, Beschluss v. 28.02.2008 – IX ZB 147/07

Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt worden ist.

Zweites Insolvenzverfahren über Schuldnervermögen; AG Göttingen, Beschluss v. 26.02.2008 – 74 IN 304/07

Während eines laufenden Insolvenzverfahren kann ein erneutes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein selbständig tätiger Schuldner einen freigegebenen Geschäftsbetrieb fortführt und Anfechtungsansprüche vorliegen.

Insolvenzverwalterbestellung und Insolvenzstraftat; BGH, Beschluss v. 31.01.2008 – III ZR 161/07

Eine Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat steht der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter im Allgemeinen ohne Rücksicht dar-auf entgegen, ob die Tat im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts stand.

Schadenersatz bei Insolvenzverschleppung; BGH, Urteil v. 18.12.2007 – VI ZR 231/06

Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundes-Agentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten.

Kosten bei Nichteröffnung des Verfahrens; BGH, Urteil v. 13.12.2007 – IX ZR 196/06

Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner.

Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters (vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens) aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten auferlegt werden. Volltext

Insolvenzantrag – Insolvenzgrund; BGH, Beschluss v. 29.11.2007 – IX ZB 12/07

Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.

Geschäftsführerhaftung – Überschuldung und Sorgfalt; BGH, Urteil v. 29.11.2007 – II ZR 262/06

Der Insolvenzverwalter genügt seiner Darlegungslast zum Merkmal der Überschuldung, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob und gegebenenfalls welche Abweichungen nach Insolvenzrecht bestehen und dass danach eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Dabei hat er auf den Gegenvortrag des Beklagten Geschäftsführers einzugehen.
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen (vgl. BGHZ 146, 264, 274f. m. Nachw.).

Abfindungsanspruch in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 27.09.2007 – 6 AZR 975/06

Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.

Anmeldung titulierter Forderungen zur Insolvenztabelle; BGH, Urteil v. 01.12.2005 – IX ZR 95/04

Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus. Volltext

Bezüge aus einem Dienstverhältnis; BGH, Urteil v. 11.05.2010 – IX ZR 139/09

Der Begriff der Bezüge aus einem Dienstverhältnis umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung. Volltext

Aufrechnung – Einkommensteuererstattung in Wohlverhaltensperiode – kein Aufrechnungsverbot; BGH, Urteil v. 21.07.2005 – IX ZR 115/04

Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen. In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger. Volltext

Eröffnungsverfahren – Ermächtigung zur Durchsuchung; BGH, Urteil v. 04.03.2004 – IX ZB 133/03

Das Insolvenzgericht ist im Eröffnungsverfahren nicht befugt, den mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen zu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Gegen eine entsprechende Anordnung steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zu, wenn sich die Hauptsache erledigt hat; in diesem Fall kann mit dem Rechtsmittel die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung beantragt werden. Volltext

Insolvenzantrag – Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; BGH, Beschluss v. 05.02.2004 – IX ZB 29/03

Beantragt ein Sozialversicherungsträger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, hat er zur Darlegung seiner Forderungen regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer vorzulegen. Zur Glaubhaftmachung sind Leistungsbescheide oder Beitragsnachweise des Arbeitgebers genügend.

Der antragstellende Gläubiger darf die geltend gemachte Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren auswechseln.

Dem Gläubiger fehlt nicht allein deswegen das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eröffnungsantrag, weil er zuvor nicht fruchtlos die Einzelzwangsvollstreckung versucht hat. Volltext

Beschluss v. 08.12.2005 – IX ZB 38/05

Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts. Volltext

Zulässigkeit des Insolvenzantrages; BGH, Beschluss v. 12.12.2002 – IX ZB 426/02

Für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags des Schuldners ist erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrunds erkennen lassen.

Genügt der Eröffnungsantrag des Schuldners diesen Anforderungen nicht, Muss das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam machen und dem Schuldner aufgeben, diese binnen angemessener Frist zu beheben. Insoweit darf der Schuldner nicht darauf verwiesen werden, die amtlichen Formulare gemäß der nach § 305 Abs. 5 Satz 1 InsO erlassenen Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (VbrInsVV) vom 17. Februar 2002 zu benutzen.
Lässt der Schuldner den gerichtlichen Hinweis innerhalb der ihm gesetzten Frist unbeachtet, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass zuvor von Amts wegen Ermittlungen angestellt werden müssen. Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus. Volltext

Schuldnerberatung – Insolvenzberatung: Unsere Dienstleistungen im rahmen der Schuldenbereinigung – insolvenzverfahren

Wir bieten für natürliche Personen und Unternehmen die außergerichtliche Schuldenbereinigung sowie Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens an. Dabei haben Sie als Mandant folgende Vorteile:

  • Wir sind keine Schuldnerberatung oder eine reine „Insolvenzagentur“, sondern Rechtsanwälte
  • Keine langen Wartezeiten (Öffentliche Schuldnerberatungen haben derzeit bis zu 12 Monaten Wartezeit!)
  • Sie können uns Online beauftragen und Ihre Schuldenbereinigung bequem vom Schreibtisch aus realisieren. Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich
  • Durch unsere Organisationsstruktur sind wir in der Lage, Mandanten aus ganz Deutschland oder Österreich zu betreuen, Ihr Wohnsitz spielt keine Rolle

Ratz Fatz schuldenfrei in drei Schritten:

Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden. Sie füllen den Antrag aus und senden uns diesen zu (per E-Mail Dateianhang, Post oder Fax an unsere Kanzlei). Die anwaltliche Vollmacht benötigen wir mit Orginalunterschrift per Post. Das kann aber parallel erfolgen. Bitte prüfen Sie vorher, ob ggf. ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Sie in Frage kommt (mehr Infos erhalten Sie unten im Text).
Sie erhalten von uns eine Rechnung im Rahmen der Honorarvereinbarung. Die Gebühren sehen Sie im Antrag und unten im Text. Alternativ: Sie haben einen Beratungsgutschein von einer staatlichen Stelle zur Kostenübernahme (diesen dann bitte dem Antrag beilegen)
Wir leiten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein. Ist dieses abgeschlossen stellen wir eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Bereinigung aus und senden Ihnen den Antrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Unterschrift zu. Diesen senden Sie dann mit unserem anwaltlichen Anschreiben an das zuständige Insolvenzgericht. Fertig!
Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden

Was passiert nach Einreichung des insolvenzantrages?

Das zuständige Insolvenzgericht wird einen Insolvenzverwalter bestellen. Da unsere Anwältin das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bestätigt + unser anwaltliches Begleitschreiben, wird keine Nachprüfung mehr erfolgen. Sie müssen den pfändbaren Anteil ihres Einkommens nun monatlich an den Insolvenzverwalter abführen, sofern ein pfändbarer Anteil vorhanden ist (sonst Null-Plan). ergänzend senden sie jährlich die Einkommensteuererklärung an ihren Insolvenzverwalter. nach 6 Jahren erfolgt dann die Restschuldbefreiung und sie sind ihre Schulden endgültig los. in einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht das Scheitern der außergerichtlichen Einigung „ersetzt“ und Gläubiger zwingt, sich dem Bereinigungsplan zu unterwerfen. Dieses hat aber in den meisten Fällen keine nachteiligen Auswirkungen für den Schuldner.

Antrag- Beauftragung für Insolvenzverfahren downloaden

Kosten für das insolvenzverfahren

  • Als Verbraucher mit geringem Einkommen wurde mir vom Amtsgericht Beratungshilfe gewährt: keine kosten
  • Bis zu 5 Gläubiger:       440,00 EUR
  • 6 bis 10 Gläubiger:       590,00 EUR
  • 11 bis 16 gläubiger:      740,00 EUR
  • 17 bis 25 Gläubiger:      840,00 EUR
  • 26 bis 50 Gläubiger:     gemäß Vereinbarung

Alternativen zum insolvenzverfahreN in Deutschland: die außergerichtliche Schuldenbereinigung

Eine Alternative besteht in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Dabei verzichten ihre Gläubiger auf einen gehörigen Anteil der Forderungen, im Gegenzug bieten sie einen Einmalbetrag und/oder monatliche Raten an. Damit eine solche außergerichtliche Schuldenbereinigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, sollten sie mindestens 25% Ihrer Gesamtschulden in einem Betrag tilgen.. (z.B. Darlehn/Schenkung von Bekannten oder Verwandten, Verkauf einer Lebensversicherung usw.) und -sofern erforderlich- entsprechende monatliche Raten leisten können. Gern übernehmen unsere Anwälte dann für sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Dann hat ein solcher Einigungsversuch/Bereinigungsplan natürlich wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet für Schuldner und Gläubiger immer die meisten Vorteile. Im Falle einer Einmalzahlung und monatlichen Raten sind die monatlichen Ratenzahlungen ebenfalls auf 6 Jahre begrenzt. Scheitert dieser außergerichtliche Bereinigungsversuch, kann schon auf dieser Grundlage das insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Insolvenzverfahren in England oder Frankreich

In England oder Frankreich erfolgt die Restschuldbefreiung bereits nach 12 bis 13 Monaten. Dabei hat jeder EU Bürger das Recht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land zu verlagern (EU Niederlassungsfreiheit) und sich dort dem Verfahren zu unterwerfen. Im Kontext des Insolvenzverfahrens in England oder Frankreich bieten wir alle notwendigen Dienstleistungen an:

  • Vorübergehender Wohnsitz in England oder Frankreich
  • Hilfe bei der Wohnsitzname in England oder Frankreich
  • Meldung zur Sozialversicherung, in England Termin beim Jobcenter
  • Einleitung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht in England oder Frankreich
  • Privatkonto in England oder Frankreich
  • Sofern notwendig bzw. sinnvoll: Gründung einer Kapitalgesellschaft in England oder Frankreich, der Schuldner wird bei dieser Kapitalgesellschaft angestellt
  • Begleitung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung

Selfmade Paket UK Inso

Mandanten, die der englischen Sprache mächtig sind und es sich zutrauen, dass Verfahren überwiegend selbständig zu realisieren, bieten wir über unser Selfmade-Paket UK Inso die Möglichkeit der kostengünstigen Realisierung: Selfmade-Paket UK Inso

Überschuldung des Unternehmers

Bei Überschuldung des Unternehmers (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft oder Kapitalgesellschaft) übernehmen wir alle notwendigen Maßnahmen zur Entschuldung, Insolvenzantrag oder Liquidierung des Unternehmens. Für den geschäftlichen Neubeginn ohne Gläubigerzugriff auf das Vermögen oder die Dividenden des Unternehmens bieten wir Lösungsmöglichkeiten über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand- Diensten.

Überschuldung der englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich

Abmeldung der Zweigniederlassung beim örtlichen Handelsregister, Abschluss- Bilanz, Verfahrensbegleitung in England.

Die Neustart- Limited

Überschuldete Unternehmer haben die Möglichkeit über die Gründung einer englischen Limited mit Treuhand-Diensten den geschäftlichen Neubeginn zu realisieren: Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland oder Österreich und Treuhand- Shareholder (Trustee-Gesellschaft unserer englischen Anwalts- und Steuerkanzlei). Der Mandant/Schuldner (oder eine Dritte Person) wird Direktor der Gesellschaft, unsere englische Trustee-Gesellschaft wird Shareholder. Mithin ist das Vermögen der Limited als juristische Person und/oder die Dividenden nicht pfändbar. Pfändbar wäre allein das Gehalt des Direktors der Limited, sofern auch Schuldner.

Schuldnerberatung – Insolvenzberatung – Verbraucherinsolvenz – Insolvenzverfahren – EU Insolvenz – Insolvenzverfahren in der EU – Insolvenzverfahren in England oder Frankreich – Überschuldung – Konkurs- Unternehmerinsolvenz – Rechtsanwalt Insolvenz

Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Viktoria Muftieff buchen

Rechtsanwältin Viktoria Muftieff betreut Sie im Rahmen der Schulden-bereinigung und/oder Realisierung des Insolvenz-verfahrens in Deutschland, England oder Frankreich.

Beauftragen Sie uns mit der Einleitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens in Deutschland. Den Antrag können Sie hier downloaden:

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Anwaltskanzlei:
-E-Book: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
-vorübergehender Wohnsitz England
Postadresse,englisches Handy
-Gründung einer englischen Limited
englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
-Anwaltliche Beratung
kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
Selfmade-Paket UK Inso
Die NEU-START-LIMITED:
Englische Limited mit Treuhand-Diensten, gegründet über unsere Kanzlei, Treuhand-Dienste übernimmt unsere englische Anwaltskanzlei (rechtssicher). Jetzt direkt online buchen und viel Geld sparen!