Unversteuertes Geld – Schwarzgeld- auf ausländischen Konten, Schwarzgeld im Ausland
Schwarzgeld im Ausland und Lösungsansätze



Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) auf ausländischen Konten: Selbstanzeige und Alternativen
- Schwarzgeld im Ausland- Selbstanzeige
- Strategie-Papier „Schwarzgeld im Ausland und Alternativen zur Selbstanzeige“
- OECD Common Reporting Standard (CRS): Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten ab 01.01.2016
Problemstellung Schwarzgeld im Ausland
Viele Anleger in der EU, zentral aus Deutschland, schätzen seit vielen Jahren die Vorteile der Vermögensanlage im Ausland, z.B. in der Schweiz. Dieser Trend hat sich im Kontext der EU Finanzkrise noch intensiviert. Vielen war dabei jedoch nicht bewusst, dass sie die dort erzielten Erträge zuhause versteuern müssen bzw. es gab gute Gründe, Geldanlagen bzw. Kapitaleinkünfte dem heimischen Fiskus nicht zu melden.
Durch die neue Systematik der grenzüberschreitenden Amtshilfe in Steuersachen, die neue Amtshilfe nach den OECD-Standards, dem Informationsaustausch gemäß EU Zinsrichtlinie und/oder dem CRS (automatische Meldung von Kontoinformationen) bzw. dem automatischen und spontanen Informationsaustausch in der Schweiz (AIA, SIA), sind Steuerflüchtige zu Recht beunruhigt und Fragen sich, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind.
Grundsätzlich ist auszuführen, dass die Selbstanzeige i.d.R. der sicherste Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ist. Auf Wunsch fertigen unsere Fachanwälte für Steuerrecht Ihre Selbstanzeige und beraten Sie hinsichtlich Vorgehensweise und Auswirkungen einer Selbstanzeige. Mögliche Alternativen zur Selbstanzeige siehe unten.
Neue Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige ab 01.01.2015
Seit dem 1.1.2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige. Gegenüber der alten, bis Ende 2014 geltenden Regelung hat sich sich folgendes geändert: Die Steuerhinterziehung bleibt jetzt bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 € 10 %, ab 100.000 € 15 % und bei mehr als einer Million Euro 20 %. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.
Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) im Ausland (z.B. auf Schweizer Konto) und Alternativen zur Selbstanzeige
Ein alternativer Lösungsansatz besteht z.B. in der Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht und Inanspruchnahme des NonDom-Status in diesen Ländern, bei gleichzeitiger Gründung einer aktiven Auslandsgesellschaft nach CRS (bei aktiven Gesellschaften erfolgt keine automatische Meldung) und ggf. „Weiterleitung“ an eine US Gesellschaft. Dem Mandanten muss allerdings bewusst sein, dass derartige Gestaltungen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen können und allenfalls dem Grundsatz folgen „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Sind Mandanten dennoch an diesen Gestaltungen interessiert, so übernehmen ausschließlich unsere englischen Kollegen die Beratung und Umsetzung für nicht in England ansässige Mandanten.
Bei Schweizer (anderen Auslands)- Unternehmen mit beherrschenden Einfluss eines Ausländers (z.B. Deutsche Person), wobei die Gesellschaftanteile treuhänderisch verwaltet werden, kann über die Gründung einer aktiven Gesellschaft nach CRS nachgedacht werden, die der Schweizer (Auslands-) Gesellschaft in Rechnung stellt (bis Ende 2017).
Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unsere englischen Kollegen setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung. Möglich ist eine persönliche Beratung (Kanzlei England, London) bzw. eine telefonische- oder E-Mail-Beratung.
In jedem Falle raten wir Interessenten zum Erwerb unseres Strategie-Papiers:
Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) im Ausland (z.B. auf Schweizer Konto) und Alternativen zur Selbstanzeige: Unser Strategie-Papier
Ergänzend/alternativ haben Sie die Möglichkeit, unser Strategie-Papier „Schwarzgeld im Ausland“ zu erwerben. Eine detaillierte Inhaltsangabe zu dieser Mandanten-Information erhalten Sie hier. Möchten Sie das Strategie-Papier gleich erwerben, klicken Sie den „Jetzt kaufen Button“ rechts.
Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) auf Schweizer Konto: AIA und SIA (automatischer Informationsaustausch von Kontoguthaben)
AIA – Automatischer Informationsaustausch ab 2018
Der AIA ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung unmöglich zu machen. Der AIA ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.
Beim AIA werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto bzw. Wertschriftendepot von den Banken an die nationalen Steuerbehörden geliefert. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Schweizer Bankenvereinigung: http://www.swissbanking.org/home/dossiers-link/aia.htm .
Gern können wir Ihnen die Gesetzestexte des AIA und CRS per Mail zusenden.
Weitergehende Informationen zum CRS erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Thema.
Video zum automatischen Informationsaustausch
nversteuertes Geld (Schwarzgeld) im Ausland: Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Im allgemeinen Strafrecht wird der Begriff „Selbstanzeige“ nicht verwendet. Wer sich wegen anderer als steuerlicher Straftaten selbst anzeigt, kann Strafmilderung wegen tätiger Reue erlangen. In Deutschland gibt es zudem beim Subventionsbetrug, bei der Geldwäsche und bei der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen der steuerlichen Selbstanzeige ähnliche Regelungen.
Unsere Fachanwälte für Steuerstrafrecht beraten Sie im Kontext der Selbstanzeige und realisieren diese.
Offshore Firmengründungen und Legalisierung im Zuge des CRS
Informationen zum CRS und der Legalisierung von Offshore Firmengründungen erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Thema.