Unversteuertes Geld – Schwarzgeld- auf ausländischen Konten, Schwarzgeld im Ausland
Schwarzgeld im Ausland und Lösungsansätze



Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) auf ausländischen Konten: Strategie Papier
- Index Schwarzgeld im Ausland
- Strategie-Papier „Schwarzgeld im Ausland und Alternativen zur Selbstanzeige“
- OECD Common Reporting Standard (CRS): Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten ab 01.01.2016
Strategie Papier „Schwarzgeld im Ausland, Alternativen zur Selbstanzeige“
Unsere Fachanwälte für Internationales Steuer- und Steuerstrafrecht haben das „Strategie Papier Schwarzgeld“ entwickelt. Interessenten erfahren, welche Alternativen zur Selbstanzeige bestehen.
Einen „einfachen Weg“ gibt es nicht. Die im Strategie Papier aufgezeichneten Lösungswege sind zwar komplex, aber machbar. Sie können die aufgezeigten Lösungswege mit Hilfe unserer englischen Kanzlei realisieren oder z.T. eigenständig oder mit Hilfe einer anderen Kanzlei für internationales Steuerrecht, dass bleibt letztendlich Ihnen überlassen.
Im Internet werden z.T. einfache Lösungswege aufgezeigt, die allerdings in der Praxis nicht umsetzbar sind. Ein Beispiel ist die Gründung einer US Corporation oder LLC mit – hoffentlich- alleiniger Betriebsstätte in den USA und Überweisung des Geldes auf das US Konto der US Corporation, da die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Problemstellungen in Kürze: 1. Keine Bank der Welt- erst recht nicht Schweizer Banken- tätigen Überweisungen an eine US Bank. 2. Kontoeröffnung in den USA ist nur möglich, wenn ein US ansässiger Präsident ist. 3. Ihr aktueller Wohnsitz wird im Rahmen des AIA dennoch übermittelt.
So einfach ist das nicht, was einem „eigentlich“ der logische Menschenverstand schon sagt.
Unsere erarbeiteten Strategien sind hingegen umsetzbar.
Inhalte des Strategie Papiers:
- Abkommen über den automatischen Informationsaustausch, CRS/AIA und SIA. Konsequenzen für den Mandanten
- CRS: Das Ende der Offshore-Firmengründungen wie Sie es kennen. Legale Gestaltungen mittels Firmengründungen im Ausland, Gestaltung mit aktiven Gesellschaften gemäß CRS: Wie erfolgt die Umsetzung, was sind die entscheidenden Punkte?
- Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen Person im Rahmen der Exitstrategien: Welche Länder sind überhaupt geeignet und warum Inanspruchnahme des NonDom-Status in diesen Ländern? Praktische Lösungsansätze der Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht, aber in der Praxis weiterhin Aufenthalt im derzeitigen Ansässigkeitsstaat, also z.B. in Deutschland.
- Detaillierte Informationen zum NonDom Status (Non Dom & Remittance Base): Den Non Dom-Status kennt man neben Malta z.B. auch in England, Irland und der Türkei. Remittance Base Besteuerung bedeutet, dass bestimmte Einkunftsarten (z.B. Dividenden) die auf ein ausländisches Konto fliessen, legal nicht besteuert werden. Malta: Personen, welche die maltesische Remittance Base Besteuerung in Anspruch nehmen, geben dies auf der Einkommenssteuererklärung an. Auszahlungen nach Malta müssen dann ebenfalls angegeben und in Malta versteuert werden. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Es gibt keine zeitlichen oder andere Beschränkungen, ebenso keine Pauschalsteuern, also vergleichbar mit Irland. Der z.B. Schweizer Bank wird der neue Wohnsitzstaat entsprechend mitgeteilt. Meldungen gemäß AIA somit an diesen Wohnsitzstaat und nicht z.B. nach Deutschland.
- Gründung einer Auslandsgesellschaft im Kontext der Exitstrategie (Stepp 2 neben NonDom): Welche Länder sind geeignet. Wie muss die Auslandsgesellschaft ausgestaltet sein, damit aktive Gesellschaft im Sinne des CRS/AIA?: Genaue Beschreibung der notwendigen Ausgestaltung, damit keine Meldung gemäß CRS/AIA erfolgt. Die z.B. Schweizer Bank überweist das Geld als Einlagekapital auf das Konto dieser Auslandsgesellschaft.
- GGF im Stepp 3: Gründung einer US Corporation mit alleiniger Betriebsstätte in den USA (Stellung lokal ansässiger als Präsident, ordentlicher Geschäftssitz USA usw). Die USA nehmen am automatischen Informationsaustausch nicht teil.
- Exitstrategien bei Schweizer Unternehmen mit beherrschenden Einfluss eines Ausländers (z.B. in Deutschland ansässige Person) und Gestaltung mittels Treuhand (wird im Rahmen AIA entsprechend aufgedeckt)
- Andere Exit-Strategien, z.B. Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht in ein Land, welches das Abkommen nicht unterzeichnet hat
Strategie Papier Schwarzgeld im Ausland:
*Preis: 495,00 brutto (415,97 Euro netto). Bei Realisierung der Strategie durch unsere englische Kanzlei, wird die Gebühr in Abzug gebracht.
Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) auf Schweizer Konto: AIA und SIA (automatischer Informationsaustausch von Kontoguthaben)
AIA – Automatischer Informationsaustausch ab 2018
Der AIA ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung unmöglich zu machen. Der AIA ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.
Beim AIA werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto bzw. Wertschriftendepot von den Banken an die nationalen Steuerbehörden geliefert. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Schweizer Bankenvereinigung: http://www.swissbanking.org/home/dossiers-link/aia.htm .
Gern können wir Ihnen die Gesetzestexte des AIA und CRS per Mail zusenden.
Weitergehende Informationen zum CRS erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Thema.
Video zum automatischen Informationsaustausch
Quelle: SwissBanking – AIA – Automatischer Informationsaustausch,Schweizerische Bankiervereinigung
Unversteuertes Geld (Schwarzgeld) im Ausland: Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Im allgemeinen Strafrecht wird der Begriff „Selbstanzeige“ nicht verwendet. Wer sich wegen anderer als steuerlicher Straftaten selbst anzeigt, kann Strafmilderung wegen tätiger Reue erlangen. In Deutschland gibt es zudem beim Subventionsbetrug, bei der Geldwäsche und bei der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen der steuerlichen Selbstanzeige ähnliche Regelungen.
Unsere Fachanwälte für Steuerstrafrecht beraten Sie im Kontext der Selbstanzeige und realisieren diese.
Offshore Firmengründungen und Legalisierung im Zuge des CRS
Informationen zum CRS und der Legalisierung von Offshore Firmengründungen erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Thema.