Firmengründung Schweiz, Schweizer Holding, Schweizer GmbH oder AG gründen
Firmengründung Schweiz – Zweigniederlassungen




Firmengründung Schweiz: Zweigniederlassungen von Auslandsgesellschaften in der Schweiz
- Index Firmengründung Schweiz
- Firmengründung Schweiz und Nachteile der Gründung bei einer Schweizer Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- English language: Company formation Switzerland
- Allgemeine Einlassungen zur Firmengründung in der Schweiz und/oder Installation einer Schweizer Holding
- Firmengründung Schweiz: DBAs Schweiz
- Die Zweigniederlassung einer Auslandsgesellschaft
- Firmengründung Schweiz und Steuern Schweiz (Index zum Thema Steuern)
- Rechtsformen Schweiz (Index zum Thema Rechtsformen)
- Produktionskosten Schweiz (Index zum Thema Produktionskosten)
- Vorratsgesellschaften Schweiz
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Steuermodelle: Die besten Steuermodelle in der Kurzübersicht
Firmengründung Schweiz und Zweigniederlassung von Auslandsgesellschaften in der Schweiz
Nach Schweizer Gesellschaftsrecht können sich EU- oder US- Gesellschaften in der Schweiz niederlassen, ohne Einzahlung des Stammkapitals einer Schweizer GmbH, jedoch mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit.
Vorteile dieser Lösung :
- Auftritt als Schweizer Kapitalgesellschaft
- Kein Stammkapital analog GmbH oder AG
- Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital (und ggf. Anlage-und Betriebsvermögen) der Muttergesellschaft (Mithaftung) UND auf das Anlage-und Betriebsvermögen der Zweigniederlassung, falls vorhanden.
- Maximal 15,5% Steuern, sofern Kanton Zug (bis 100.000 CHF Gewinn nur 12,5% Steuern insgesamt)
- Sehr gutes Bankgeheimnis
- Deutschsprachig
- Schweizer Bankkonto: Kredit- und EC-Karte, alle Währungskonten, Onlinebanking
- Nahe am Geld
- EU- Bürger genießen alle Freizügigkeiten analog EU-Niederlassungsfreiheit
- Doppelbesteuerungsabkommen mit allen EU-Ländern (Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen Betriebsstättenland der Muttergesellschaft und Schweiz)
Firmengründung Schweiz und Zweigniederlassung einer englischen Limited in der Schweiz
Nach Schweizer Gesellschaftsrecht besteht die Möglichkeit der Installation einer Zweigniederlassung einer englischen Limited. Die Vorgehensweise wäre wie folgt:
- Gründung englische Limited, Eintrag ins Companies House UK
- Registered Office in England
- Apostille, beglaubigte Übersetzungen der Gründungsunterlagen
- Eintrag der englischen Limited als Zweigniederlassung in das Handelsregister Schweiz
- Ordentlicher Geschäftssitz in der Schweiz
Soll die Schweiz das Besteuerungsrecht haben, muss i.d.R. „der Ort der geschäftlichen Oberleitung“ in der Schweiz sein (Artikel 5 DBA). Mithin muss ein in der Schweiz ansässiger als Direktor der englischen Limited auftreten.
Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, ein Land-oder forstwirtschaftlicher Betrieb, eine Bauausführung länger als 9 Monate, löst immer eine Betriebsstätte in der Schweiz aus.