Firmengründung Schweiz, Schweizer Holding, Schweizer GmbH oder AG gründen
Firmengründung Schweiz – Schweizer GmbH oder AG




Firmengründung Schweiz: Steuern in der Schweiz
- Index Firmengründung Schweiz
- Firmengründung Schweiz und Nachteile der Gründung bei einer Schweizer Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
- English language: Company formation Switzerland
- Allgemeine Einlassungen zur Firmengründung in der Schweiz und/oder Installation einer Schweizer Holding
- Firmengründung Schweiz: DBAs Schweiz
- Die Zweigniederlassung einer Auslandsgesellschaft
- Firmengründung Schweiz und Steuern Schweiz (Index zum Thema Steuern)
- Rechtsformen Schweiz (Index zum Thema Rechtsformen)
- Produktionskosten Schweiz (Index zum Thema Produktionskosten)
- Vorratsgesellschaften Schweiz
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt,EU-Gesellschaften
- Steuermodelle: Die besten Steuermodelle in der Kurzübersicht
Firmengründung Schweiz: Besteuerung
Im schweizerischen Steuersystem spiegelt sich die föderalistische Staatsstruktur des Landes. Das Schwergewicht liegt bei den direkten Steuern. Als Grundprinzip gilt dabei die Selbstdeklaration durch den Steuerpflichtigen. Die Steuerbelastung kann im europäischen Umfeld zu Recht als m9derat bezeichnet werden, und es gibt, unter anderem wegen des föderalistischen Aufbaues, genügend Freiraum für eine gesunde Konkurrenz zwischen den Kantonen sowie verschiedene interessante fiskalische Gestaltungsmöglichkeiten. Eine große Anzahl von zwischenstaatlichen Abkommen verhindert die steuerliche Doppelbelastung in internationalen Verhältnissen. Der Standort Schweiz ist deshalb auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant.
Firmengründung Schweiz und Steuersystem Schweiz
Soweit die Bundesverfassung bestimmte Steuern nicht ausdrücklich dem Bund vorbehält oder verbietet, sind die Kantone als selbständige Gliedstaaten in der Erhebung von Steuern grundsätzlich frei. Die Steuerhoheit steht sowohl dem Bund als auch den Kantonen und ihren Gemeinden zu. Jeder Kanton hat denn auch sein eigenes Steuergesetz. Die Festsetzung der Tarife, der Steuersätze sowie der Steuerfreibeträge bleibt, auch nach der erfolgten formellen Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden, im Kompetenzbereich eines jeden einzelnen Kantons. Die Gemeinden, 2900 an der Zahl, können im Rahmen des kantonalen Steuerrechts zusätzliche Steuern erheben. Die kantonalen Steuerbehörden verstehen sich übrigens nicht als „Steuervögte“, sondern durchaus als Ansprechpartner von bestehenden und neuen Unternehmen und Steuerberatern als ihrer Kunden. Sie erteilen in der Regel auch Vorbescheide, wie eine geplante geschäftliche Aktivität steuerlich behandelt wird. Die Steuerregister sind in der Mehrheit der Kantone nicht öffentlich zugänglich.
Je nach Steuerobjekt gibt es direkte und indirekte Steuern:
- Direkte Steuern erheben die Kantone und Gemeinden sowie der Bund, und zwar auf dem Gewinn und dem Kapital von Unternehmen, auf dem Einkommen und auf dem Vermögen von natürlichen Personen.
- Indirekte Steuern und Abgaben in Form von Belastungen des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund vorbehalten.
Solange Unternehmen und Unternehmer nur über einen einzigen Standort in der Schweiz verfügen, genügen auf den ersten Blick die Kenntnisse über das dort angewandte Steuersystem. Aber schon bei zwei Standorten werden zwei Steuerrechtsordnungen wirksam. Das erfordert sorgfältige Planung.
- Fact Sheet Strukturierungsgrundsätze für zwischenstaatliche Verhältnisse
- Fiskalbelastung (inkl. Sozialabgaben) in % BIP
Weiterführende Literatur und Fachpublikation: Die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems, Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz.
www,estv,admin.ch/data