Steuerberater internationales Steuerrecht, Fachberater internationales Steuerrecht
Steuerberater internationales Steuerrecht



Steuerberater internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Gestaltungsstrategien für natürliche Personen und Unternehmen
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Die steuerliche Expertise durch Steuerberater Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Gründung von Holdinggesellschaften
Steuerberatung internationales Steuerrecht
Unsere Kanzlei berät natürliche Personen und Unternehmen in der grenzüberschreitenden Gestaltung, auf Wunsch inkl. steuerlicher Expertise/Gutachten. Für viele Mandanten ist es wichtig, eine neutrale- anbieterunabhängige- Beratung zu erhalten. Nachfolgend können Sie unsere Kanzlei oder jede andere Kanzlei/Gründungsagentur mit der Umsetzung beauftragen. Insbesondere für Unternehmer ist es entscheidend, über Risiken und „Steuerfallen“ hinreichend informiert zu werden. Stichworte sind: Vermeidung der rechtswidrigen Zwischengesellschaft im Ausland (reine Briefkastengesellschaft, steuerlicher Durchgriff, Substanz Escape, Fremdvergleichsgrundsätze), Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG), Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung (§1 AStG), Verrechnungspreise u.v.m.
Zu beachten sind die Steuergesetze im Ansässigkeitsstaat des Mandanten, ggf. europäisches Recht (EU Niederlassungsfreiheit, EU Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, Urteile des EuGHs usw..) und das Recht des Betriebsstätten-Landes im Ausland.
Steuerberater internationales Steuerrecht: Unsere Interessensschwerpunkte für natürliche Personen
- Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht in ein Niedrigsteuerland, erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Voraussetzungen in Niedrigsteuerländer: Visapflicht- und Erteilung, ggf. notwendige Investitionen
- Non Dom & Remittance Base England und Irland
- Vermögenssicherung durch Stiftung/Trust im Ausland
Steuerberater internationales Steuerrecht: Unsere Interessensschwerpunkte für Unternehmen
- Beratungen im Kontext des internationalen Steuerrechts, steuerliche Expertisen /Gutachten
- Firmengründungen im Ausland, Betriebsstätten-Teil-Verlagerung in Niedrigsteuerländer (EU, EWR und Drittstaaten)
- Steuerliche Gestaltung mittels Holding im Ausland, EU-Holding und Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- Gründung von Lizenz-/Patentverwertungsgesellschaften im Ausland (IP Box, IP Steuerregime: Niederlande, Luxemburg, Irland, Zypern, Liechtenstein)
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Verrechnungspreise
- Funktionsverlagerung nach §1 AStG, Verhinderung einer Funktionsverlagerung
- Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG
- Umwandlungssteuergesetz, Verschmelzung, grenzübergreifende Verschmelzung und Alternativgestaltungen, EU Fusionsrichtlinie
- Gründung von Stiftungen/ Trusts im Ausland
Steuerberater internationales Steuerrecht: Internationales Kapitalmarktrecht
- Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften /Investmentgesellschaften/Banken in der EU und Drittstaaten
- Forex Lizenz international
- Kapitalanlagerecht
- Schwedische Creditunion, Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft (Neuseeland OFC /FSP)
- Payment Provider und rechtliche Grundlagen
Steuerberater internationales Steuerrecht: Internationales Glücksspiel- und Wettrecht
- Internationales Glücksspiel- und Wettrecht
- Glücksspiel – Wettlizenz international, zentral Malta, England und Gibraltar




Firmengründung Ausland (Offshore Firmengründung) und Mittelstandsberatung
Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen,..mehr..