Steuerberatung internationales Steuerrecht Hamburg, Steuerberater
Steuerberatung internationales Steuerrecht



Steuerberatung internationales Steuerrecht
- Firmengründung Ausland: Rangliste der Steueroasen
- Die steuerliche Expertise durch Steuerberater Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax
- Firmengründung Ausland: Damit eine Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird
- Gründung von Holdinggesellschaften
Steuerberatung internationales Steuerrecht: Erst beraten, dann umsetzen!
Insbesondere im nationalen Steuerrecht lauern für den Mandanten erhebliche Steuerfallen. Beispielhaft für deutsche Unternehmen:
- Der steuerliche Durchgriff (Ignorierung der ausländischen Betriebsstätte) bei einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft. Eine solche liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft – ohne Substanz Escape- vor und/oder wenn der Eindruck entsteht, dass die Gesellschaft aus dem Ausland „ferngesteuert“ wird
- Negativwirkungen der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AstG (fiktive Ausschüttungsbesteuerung bei beherrschenden Einfluss eines Deutschen auf die Auslandsgesellschaft und nur passive Einkünfte)
- Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung nach §1 AStG bei Verlagerung von Geschäftsumsätzen ins Ausland
- Besteuerung der stillen Reserven bei Gestaltungen mittels Auslandsholding und werthaltigen Töchtern
- Reduzierung der Quellensteuer bei verbundenden Unternehmen durch DBA-Anwendung oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
- DBA-Missbrauchsklauseln
- Nicht Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze
- Verrechnungspreise
- Besondere, erweiterte Mitwirkungspflichten
Es ist daher insbesondere für Unternehmer von zentraler Bedeutung, sich im Vorfeld einer Realisierung ausführlich beraten zu lassen.
Steuerberatung internationales Steuerrecht: Unsere Interessensschwerpunkte
- Beratungen im Kontext des internationalen Steuerrechts, steuerliche Expertisen /Gutachten
- Firmengründungen im Ausland, Betriebsstätten-Teil-Verlagerung in Niedrigsteuerländer (EU, EWR und Drittstaaten)
- Steuerliche Gestaltung mittels Holding im Ausland, EU-Holding und Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- Gründung von Lizenz-/Patentverwertungsgesellschaften im Ausland (IP Box, IP Steuerregime: Niederlande, Luxemburg, Irland, Zypern, Liechtenstein)
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Verrechnungspreise
- Funktionsverlagerung nach §1 AStG, Verhinderung einer Funktionsverlagerung
- Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG
- Umwandlungssteuergesetz, Verschmelzung, grenzübergreifende Verschmelzung und Alternativgestaltungen, EU Fusionsrichtlinie
- Gründung von Stiftungen/ Trusts im Ausland
Steuerberatung internationales Steuerrecht: Internationales Kapitalmarktrecht
- Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften /Investmentgesellschaften/Banken in der EU und Drittstaaten
- Forex Lizenz international
- Kapitalanlagerecht
- Schwedische Creditunion, Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft (Neuseeland OFC /FSP)
- Payment Provider und rechtliche Grundlagen
Steuerberatung internationales Steuerrecht: Internationales Glücksspiel- und Wettrecht
- Internationales Glücksspiel- und Wettrecht
- Glücksspiel – Wettlizenz international, zentral Malta, England und Gibraltar




Firmengründung Ausland (Offshore Firmengründung) und Mittelstandsberatung
Unsere Kanzlei bietet seit langen Jahren die Beratung des Deutschen Mittelstandes an. Im Fokus stehen legale steuerliche Gestaltungsstrategien, wie diese seit Jahrzehnten von Großunternehmen erfolgreich genutzt werden. Dabei unterhalten eigentlich alle Großunternehmen eigene Abteilungen für Steuerplanung- und Konzepte, z.B. der VW Konzern in Wolfsburg. In diesen konzerneigenen Abteilungen arbeiten angestellte Steuerberater mit hinreichenden Zusatzqualifikationen im Internationalen Steuerrecht. Dabei werden legale steuerliche Gestaltungsstrategien naturgemäß konsequent ausgenutzt, um die Gesamtsteuerlast des internationalen Konzerns auf ein Minimum zu reduzieren. Auch dieses ist ein Grund, warum nicht die Deutschen Großkonzerne die Hauptsteuerlast tragen, sondern leider die mittelständischen Unternehmen,..mehr..