Firmengründung Ausland – Offshore Firma gründen- Banklizenz- Glücksspiel Lizenz

Steuerberater internationales Steuerrecht: Steuergesetze

Sie sind hier: Wichtige Gesetze im Internationalen Steuerrecht, Firmengründung Offshore

Wichtige Steuergesetze im Internationalen Steuerrecht: Deutsches UmwStG (Umwandlungssteuergesetz)

Deutsches UmwStG §24

§ 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

(1) Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft, so gelten für die Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens die Absätze 2 bis 4.

(2) 1Die Personengesellschaft darf das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. 2Buchwert ist der Wert, mit dem der Einbringende das eingebrachte Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Einbringung nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen hat. 3Bei dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter nicht überschritten werden.

(3) 1Der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter angesetzt wird, gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis. 2§ 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes ist nur anzuwenden, wenn das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Teilwert angesetzt wird; in diesen Fällen sind § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden, soweit der Veräußerungsgewinn nicht nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes teilweise steuerbefreit ist. 3In den Fällen des Satzes 2 gilt § 16 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes entsprechend. 4Satz 2 ist bei der Einbringung von Teilen eines Mitunternehmeranteils nicht anzuwenden.

(4) § 22 Abs. 1 bis 3 und 5 gilt entsprechend; in den Fällen der Einbringung in eine Personengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gilt auch § 20 Abs. 7 und 8 entsprechend.

Kanzlei für Internationales Steuerrecht, Steuerberater Internationales Steuerrecht: Firmengründung Ausland, Offshore Firmengründung, Steuergestaltung mittels Holding. Wichtige Gesetze im Internationalen Steuerrecht: Deutsches UStG (Umsatzsteuergesetz).

Steuerberater für internationales Steuerrecht: Wir beraten Mandanten in der Steuergestaltung mittels Firmengründung im Ausland (Offshore Firmengründung), Steuergestaltung mittels Holding im Ausland, Gründung von ausländischen Stiftungen und Trust, Gestaltungen im Kontext des UmwStG und/oder EU Fusionsrichtlinie und/oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutrale Einbringung der Assets in eine Auslandsgesellschaft)

Die steuerliche Expertise durch Steuerberater für Internationales Steuerrecht- LL.M. Tax- gibt unseren Mandanten Rechtssicherheit im Kontext der steuerlichen Gestaltung…

eBook Internationales Steuerrecht
Legale Steueroasen (Fachwissen aus erster Hand)

Bank- und Glücksspielrecht international: Unsere Kanzlei berät Mandanten im Kontext des Internationalen Bank-und Glücksspielrechts: Gründung von Banken im EWR und Offshore, Glücksspiel-Lizenzen in der EU (Malta, England, Gibraltar) und Offshore.