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Unternehmergesellschaft (UG) gründen – 1 Euro GmbH –



Gründung einer Deutschen Unternehmergesellschaft (UG- Ein Euro GmbH)
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- Anonyme GmbH
- Firmengründung Ausland: Nachteile der Gründung bei einer nationalen Kanzlei oder reinen Gründungsagenturen
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- Thema Aktivgeschäfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung
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Gründung Unternehmergesellschaft (UG)
Unsere Kanzlei gründet für in- und ausländische Mandanten die Deutsche Unternehmergesellschaft (UG). Dienstleistungen sind:
- Gründung der Deutschen UG, Eintrag ins Handelsregister
- Auf Wunsch: Treuhand UG mit Treuhand Geschäftsführer und/oder Gesellschafter
- Geschäftsadresse für die Deutsche UG, inkl. Telefon und Fax
- Steuernummer, USt-ID
- Kontoeröffnung für die Unternehmergesellschaft in Deutschland oder anderen EU Staaten
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz
Per Gesetz ist die UG zur Rücklagenbildung verpflichtet und wird somit Schritt für Schritt zur GmbH. Jedes Jahr werden 25% Ihres Gewinns als Gewinnrücklage bilanziert bis Ihre Mini-GmbH zur GmbH herangewachsen ist. Die Mindest-Stammeinlage beträgt bei Gründung 1 Euro, wir empfehlen 300 Euro.
Deutsche Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (UG) gibt es seit dem 1. November 2008. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.
Umgangssprachlich wird sie daher auch „Mini-GmbH“ genannt. Als GmbH-Form ist auch die UG eine juristische Person („Kapitalgesellschaft“) und hat damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt einen eigenen Namen („Firma“) und wird durch ihre(n) Geschäftsführer vertreten. Als eigene Rechtspersönlichkeit ist sie getrennt von ihren Gesellschaftern zu betrachten. Auch das Vermögen der UG ist strikt vom Vermögen der Gesellschafter zu trennen.
2. Wesentliche Unterschiede zwischen UG und herkömmlicher GmbH
a) Mindestkapital
Die UG zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass für ihre Gründung auch weniger als 25.000 € Stammkapital ausreichen. Der Betrag muss auf volle Euro lauten. Theoretisch ist damit die Gründung mit nur 1 Euro Stammkapital möglich. Der zu wählende Betrag ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und sollte sich nach dem zu erwartendem Finanzbedarf der Unternehmung richten. Eine unterkapitalisierte Gesellschaft ist von Anfang an insolvenzbedroht.
b) Bezeichnung im Geschäftsverkehr
Weiteres wichtiges Merkmal der UG ist, dass sie zwar rechtlich eine GmbH ist, sich aber im Geschäftsverkehr nicht als GmbH bezeichnen darf. Sie muss stattdessen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen. Eine Abkürzung des Klammerzusatzes ist nicht zulässig. Die Regelung dient dem Schutz möglicher Geschäftspartner. Es soll nach außen erkennbar sein, dass es sich um eine GmbH handelt, die mit weniger als 25.000 € Stammkapital gegründet wurde.
c) Ansparpflicht und „Umwandlung“ der UG in GmbH
Die UG ist als Einstiegsvariante in die GmbH konzipiert. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die UG durch erfolgreiches Wirtschaften mit der Zeit zu einer „normalen“ GmbH werden. Es besteht daher die Pflicht, Kapital „anzusparen“. Die UG darf nicht den kompletten Jahresgewinn an ihre Gesellschafter ausschütten, sondern muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen. Die Rücklage darf nur zum Verlustausgleich vorangegangener Jahre oder für Stammkapitalerhöhungen verwandt werden. Auch wenn die Rücklage 25.000 Euro erreicht, darf sich die UG nicht automatisch „GmbH“ nennen. Dies darf sie erst dann, wenn ihr Stammkapital auf einen Betrag von mindestens 25.000 € erhöht wird. Für die Kapitalerhöhung kann die Rücklage verwendet werden (so genannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Es bedarf der Einschaltung eines Notars. Er meldet die Erhöhung zur Eintragung in das Handelsregister an. Erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung darf der Zusatz „UG“ durch den Zusatz „GmbH“ ersetzt werden.
d) Verbot von Sacheinlagen
Im Hinblick auf die UG gilt gem. § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG grundsätzlich das Verbot von Sacheinlagen. Erst nachdem das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital vollständig in bar eingezahlt worden ist, kann die UG zum Handelsregister angemeldet werden. Dieses Verbot der Sacheinlage gilt konsequenterweise auch für Kapitalerhöhungen. Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz nunmehr modifiziert und den Übergang von der UG zur GmbH erleichtert. Eine Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist demnach möglich, wenn mit dieser Sacheinlage mindestens die für die GmbH-Gründung erforderliche Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreicht oder überstiegen wird. Eine Sachgründung liegt hingegen bei der Abspaltung zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor, so dass auch hierin ein Verstoß gegen das Sacheinlageverbot zu sehen ist.