Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz, EU Insolvenzverfahren Frankreich, England
Das Insolvenzverfahren England – EU Insolvenz



Das Insolvenzverfahren in England: Gebühren und Dienstleistungen Insolvenzverfahren England (EU Insolvenz)
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Insolvenzverfahren in England: Dienstleistungen und Gebühren
Die Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab. Gern senden wir Ihnen eine entsprechende Gebührenübersicht. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Beratung, Begleitung und Verfahrenseinleitung durch Rechtsanwälte (Wir sind eine englische Steuer-und Anwaltskanzlei mit Honorar-Anwälte in Deutschland, Österreich und weiteren EU Staaten)
- Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein „Briefkasten“, sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
- Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
- Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
- NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
- Kontoeröffnung in England, inkl. Kreditkarte und Onlinebanking
- Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
- Insolvenzantrag, Termin beim Insolvenzverwalter
- Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird bei „seiner“ Limited angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne, aber nicht das Vermögen der Limited.