Insolvenzverfahren in England, EU Insolvenz, EU Insolvenzverfahren Frankreich, England

Das Insolvenzverfahren England – EU Insolvenz

Das Insolvenzverfahren in England: Gebühren und Dienstleistungen Insolvenzverfahren England (EU Insolvenz)

Insolvenzverfahren in England: Dienstleistungen und Gebühren

Die Gebühren hängen stark von den Dienstleistungen ab. Gern senden wir Ihnen eine entsprechende Gebührenübersicht. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung, Begleitung und Verfahrenseinleitung durch Rechtsanwälte (Wir sind eine englische Steuer-und Anwaltskanzlei mit Honorar-Anwälte in Deutschland, Österreich und weiteren EU Staaten)
  • Vorübergehender Wohnsitz in England (für die ersten 3-4 Monate als Überbrückung bis eine Mietwohnung gefunden ist). Kein „Briefkasten“, sondern inkl. Untermietvertrag, zustellbare Postadresse auch für Einschreiben, NI /NHS-Nummer kann bereits auf diese Adresse realisiert werden.
  • Hilfe bei der Wohnungssuche in England (Vorauswahl verschiedener Wohnungen), Begleitung bei der Wohnungsbesichtigung, Hilfe/Begleitung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, Anmeldungsformalitäten Strom/Wasser/Telefon.
  • Begleitung zum Banktermin zur Kontoeröffnung (Privatkonto Mandant)
  • NI- Nummer und NHS (Terminabsprache mit dem Jobcenter London, Interview-Vorbereitung, Begleitung beim Termin,steuerliche Meldung beim Finanzamt)
  • Kontoeröffnung in England, inkl. Kreditkarte und Onlinebanking
  • Ablaufbesprechung der englischen Insolvenz, Aufstellung und Bearbeitung der Gläubigerliste, Begründung der Insolvenz, Übersetzung der Begründung der Insolvenz, Bearbeitung des engl. Insolvenzantrages, Einreichung des Insolvenzantrages beim engl. Gericht, Deutsch/ Englischsprachige Begleitung bei Gericht,Deutsch/ Englischsprachige Begleitung zum OR (Official Receiver).
  • Insolvenzantrag, Termin beim Insolvenzverwalter
  • Auf Wunsch, bzw. sofern sinnvoll: Gründung einer englischen Limited, ggf. mit Treuhand-Diensten (Treuhand-Direktor und/oder -Shareholder). Der Mandant (Schuldner) wird bei „seiner“ Limited angestellt. Mithin ist allein das Gehalt pfändbar im Sinne, aber nicht das Vermögen der Limited.

Fragen und Antworten zum Insolvenzverfahren in England

Insolvenzverfahren in England und Gebühren: Die Gebühren für das englische Insolvenzverfahren hängen stark von den Dienstleistungen ab. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Das Selfmade-Paket UK Inso von unserer englischen Rechtsanwaltskanzlei, in Kooperation mit Deutschen Anwälten für Insolvenzrecht:

  • Selfmade Paket UK Inso: Gesetzliche Grundlagen, Handlungsanweisungen, Schritt für Schritt-Anleitung, Vorlagen, Formulare
  • vorübergehender Wohnsitz England
    Postadresse,englisches Handy
  • Gründung einer englischen Limited
    englische UK Ltd mit und ohne Treuhand-Dienste
  • Anwaltliche Beratung
    kompetente Beratung per Telefon oder Videokonferenz
    Selfmade-Paket UK Inso

EU Insolvenz- EU Insolvenzverfahren- Insolvenzverfahren in England oder Frankreich: Für Wen geeignet? (kurze Checkliste):

  • Privatpersonen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in der EU haben (z.B. in Deutschland oder Österreich)
  • Unternehmer, die aus Verbindlichkeiten privat haften, gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz in der EU
  • Notwendig: Reale Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes / Lebensmittelpunktes nach England oder Frankreich:
  • Mindestens 183 Tage/Jahr im England oder Frankreich anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück
  • Persönlicher und/oder beruflicher Interessensschwerpunkt in England oder Frankreich
  • Eigene Wohnung oder Immobilie in England oder Frankreich, kein „Briefkasten“. Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten“ für die ersten 3-4 Monate..
  • Steuerliche Anmeldung/ Sozialversicherungsnr. in England oder Frankreich
  • Privatkonto England oder Frankreich
  • Derzeitiger Wohnsitz (z.B. in Deutschland) muss aufgegeben werden. Es bestehen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten…
  • Angestelltenverhältnis oder unternehmerische Tätigkeit in England oder Frankreich
  • Es darf noch kein Insolvenzverfahren z.B. in Deutschland eingeleitet sein, e.V. ist unschädlich
  • Mandant muss in der Lage sein, die relativ hohen Kosten + Miete England/Frankreich + Lebenshaltungskosten usw.. zu tragen